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Start Beförderungsrecht

Taxi Deutschland klagt gegen Uber B.V.

von Jürgen Hartmann
1. August 2019
Lesedauer ca. 4 Minuten.
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Taxi Deutschland klagt gegen Uber B.V.

Die Taxi Deutschland eG will die permanenten Rechtsverstöße der Uber-Partner nicht mehr länger hinnehmen und hat nun Klage gegen den US-Vermittler eingereicht. Damit geht die Genossenschaft einen neuen Weg im juristischen Dauerkonflikt mit dem Rechtsbrecher.

Aktuell ist Uber deutschlandweit in sechs Städten aktiv: Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Köln und München. Das Muster der nachgewiesenen Rechtsverstöße ist überall das Gleiche. Das US-Unternehmen, das für Europa über die im niederländischen Amsterdam ansässige „Uber B.V.“ agiert, arbeitet in jeder Stadt mit Subunternehmern zusammen, die wiederum über die rechtlich notwendigen Mietwagenkonzessionen verfügen. „Fahrer, die als Mitarbeiter von Subunternehmern für Uber Fahrgäste befördern, sind nachweislich bis zu 70 Stunden pro Woche in der App angemeldet. Das ist ein klarer Verstoß gegen Arbeitsgesetze und ein erhebliches Risiko für die Sicherheit der Fahrgäste“, heißt es in einer Pressemeldung der Taxi Deutschland eG.

Dazu kommt, dass diese Uber-Partner permanent gegen die gesetzlich für Mietwagen vorgeschriebene Rückkehrpflicht verstoßen. „Das Vermittlungssystem von Uber verhindert nicht, dass der Fahrer direkt von Uber Fahraufträge übermittelt bekommt. Zum Teil haben die Subunternehmer am Betriebssitz gar keine technischen Möglichkeiten zur Auftragsannahme und Weiterleitung an das Fahrzeug“, heißt es in der Pressemeldung.

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Mehrere Verfahren sind diesbezüglich gerade anhängig, darunter Klagen in Köln und Düsseldorf. „Wo auch immer Uber den Markt betritt, scheint es nicht möglich zu sein, dass dieser Markteintritt gesetzeskonform läuft“, zieht Taxi Deutschland eine aus rechtsstaatlicher Sicht frustrierende Bilanz. Die Genossenschaft der Taxizentralen betreibt die App „Taxi Deutschland“, an die bereits rund 2.600 Städte und Gemeinden bundesweit angebunden sind.

Der US-Vermittler beteuert immer wieder, sich an Gesetze halten zu wollen und lehnt jede Verantwortung für das Fehlverhalten seiner Partner ab. Taxi Deutschland sieht aber gerade in der App und dem Uber-Geschäftsmodell die Ursache für die permanenten Rechtsverstöße und hat daher nun vor dem Landgericht Frankfurt Klage gegen Uber B.V. eingereicht. „Nach der erfolgreichen Klage aus dem Jahr 2015, mit der die Fahrvermittlung durch Uber an nicht ausgebildete Privatfahrer (UberPop) als Geschäftsmodell vom Oberlandesgericht Frankfurt gerichtlich untersagt wurde, erwartet Taxi Deutschland auch durch die erneute Klage eine gerichtliche Klärung im Sinne der Verbraucher“ hofft deren Vorstandsvorsitzender Dieter Schlenker. „Uber bricht jeden Tag deutsche Gesetze, um sich einen Vorteil im Wettbewerb zu verschaffen. Tatsächlich hat Uber in Deutschland nicht einmal eine Genehmigung zur Personenbeförderung.“

Konkret argumentiert Taxi Deutschland unter anderem mit der Tatsache, dass Uber den Fahrpreis festlege und kassiere. Damit trete man unabhängig davon, dass man die Fahrten durch selbst nicht namentlich auftretende Subunternehmer ausführen lasse, als Beförderungsunternehmen auf. Uber selbst sieht sich dagegen als Vermittler und technischer Dienstleister. Zudem verhindere das Vermittlungssystem nicht, dass der Fahrer direkt von Uber Fahraufträge übermittelt bekommt.

Der dritte Vorwurf der nun eingereichten Klage konzentriert sich auf die Missachtung der Rückkehrpflicht durch die Uber-Partner. „Aus allen Städten, in denen Uber Fahrten vermittelt, gibt es hinreichend Beweise dafür, dass die Subunternehmer von Uber sich nicht an die gesetzliche Rückkehrpflicht halten“, führt Taxi Deutschland aus. „Uber vermittelt dennoch weiter Aufträge an diese Unternehmer. Das Vermittlungssystem von Uber kennt den aktuellen Standort jedes Fahrzeuges durch die GPS-Funktion der App sehr genau und kann so auch erkennen und prüfen, ob das Fahrzeug nach Auftragsbeendigung zur Firmenzentrale zurückkehrt. Auch wenn die Fahrer sich nicht an die Rückkehrpflicht halten, vermittelt Uber weiter Fahraufträge an diese Fahrer. Uber macht sich damit der Beihilfe zur Verletzung der Rückkehrpflicht seiner Subunternehmer schuldig.“

Dass genau dies ohne Folgen bleibt, moniert Markus Burgdorf, Pressesprecher der Taxi Deutschland eG: „Während die Ordnungsbehörden das Taxigewerbe regelmäßig kontrollieren, passiert bei Mietwagen gar nichts. Man lässt dem dauernden Rechtsbruch freien Lauf. So fällt unter den Tisch, dass das amerikanische Beförderungsunternehmen Uber ständig unsere Gesetze unterläuft.“

Man wolle diese permanenten und systematischen Verstöße gegen das Personenbeförderungsgesetz durch die Uber B.V. – auch im Interesse der Taxibetriebe – nicht mehr hinnehmen. Die Uber B.V. soll nun gerichtlich gezwungen werden, die gesetz­lichen Vorschriften einzuhalten. Taxi Deutschland erwartet ein Urteil noch in diesem Jahr. jh

Anmerkung der Redaktion: Ein wichtiger Schritt, denn die Wildwest-Anarchie sorgt zunehmend für Unruhen und straßenkampfähnlichen Szenen. Erst gestern berichtete der Fernsehsender WDR über regelrechte Uber-Schlägertrupps, die auf Taxifahrer losgehen und damit verhindern wollen, dass diese ihre Rechtsverstöße fotografieren und filmen. WDR Lokalzeit Start bei 03:09 Min

Bleibt zu hoffen, dass die Klage nun schnell verhandelt wird und die Richter sich nicht auf die juristischen Scharmützel einlassen, mit denen die Uber-Anwälte eine Entscheidung verzögern. Mit dieser Strategie blockiert der US-Vermittler bereits seit Jahren ein Urteil des Landgerichts München im Falle einer ähnlichen Klage. Die Münchner Justizposse darf sich auf keinen Fall wiederholen.

Hinweis in eigener Sache: Diese Meldung können Sie auch in unserer Taxi Times-App nachlesen. Jetzt kostenlos runterladen.

Tags: BerlinDüsseldorfFrankfurtGerichtKlageKölnMünchenTaxi Deutschland eGUber
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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Kommentare 4

  1. Tom says:
    4 Jahren her

    Solange es immer einen gibt der das Handerl offen hat, wird sich gar nix tun, es läuft alles wie „geschmiert“!

    Antworten
  2. Paul says:
    4 Jahren her

    Das ist eine sehr gute Nachricht. Jetzt müssen wir noch die untätigen Behörden verklagen, die die ständigen Rechtsverstöße nicht verfolgen. Es wäre auch von Interesse, wer für die Ausnahme genehmigung keine Wegstreckenzähler zu führen verantwortlich ist.

    Antworten
  3. Daniel says:
    3 Jahren her

    Das mit den Ausnahmegenehmigungen, was die Wegstreckenzähler betrifft, hat sich mir bis heute nicht erschlossen!Für Krankenfahrdienste und grüner KFZ Nummer kann ich das noch verstehen, aber in welchem Mietwagen sind überhaupt die Dinger eingebaut?

    Antworten
  4. Christof Zellweger says:
    3 Jahren her

    Nach mehreren Jahren Toleranz von verantwortlichen Politikern, Behörden, Gerichten, Gewerkschaften, Medien und betroffenen Taxiunternehmern sowie der Polizei beginnt es Euch in Deutschland zu dämmern, dass diese kriminelle Firma UBER gestoppt werden muss ! Besser Spät als Nie….!

    Antworten

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