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Taxifahrer wegen Freiheitsberaubung und Nötigung verurteilt

von Philipp Rohde
13. Februar 2018
Lesedauer ca. 1 Minute.
0
New US federal ruling helps Uber to avoid class action suits

Grafik Hammer Gericht Gerichtsurteil Urteil Richter

1.000 Euro Geldstrafe muss ein Hamburger Taxifahrer bezahlen, der eine Frau am Aussteigen gehindert hatte.

Eine Lübecker Ärztin nahm sich in Hamburg ein Taxi, um sich zur Bucerius Law School in der Jungiusstraße fahren zu lassen. Doch der 57-jährige Taxifahrer verstand die Frau offenbar falsch und fuhr sie in die Jungestraße in Borgfelde – etwa fünf Kilometer vom Ziel entfernt. Die schwangere Ärztin war sich sicher, die richtige Adresse genannt zu haben. Der Taxifahrer wollte sie nachdem sie den Fehler erkannt hatte zur Jungiusstraße fahren und schlug vor, dass sie sich an den Kosten für den Umweg beteiligen sollte. Das lehnte sie ab und wollte stattdessen aussteigen, woran sie der Taxifahrer hinderte, indem er sie festhielt und Gas gab. Die Frau rief aus dem Taxi mit ihrem Handy die Polizei, die über Lautsprecher den Taxifahrer erfolglos anwies, zu stoppen. Erst nach weiteren sieben Minuten ließ dieser die Frau frei. Das Amtsgericht St. Georg verurteilte den Taxifahrer gestern wegen Freiheitsberaubung und Nötigung.

Anm. d. Red.: Der Kollege hat offenbar noch mehr nicht verstanden, zum Beispiel das Wort „Dienstleistung“. Ärgerlich für die Kunden, ärgerlich für das ganze Taxigewerbe, denn diese Geschichte ging bundesweit durch viele Medien.

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Symbolgrafik: Taxi Times

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Tags: FreiheitsberaubungGerichtsurteilHamburg
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