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Taxinotstand in Thüringen

von Jürgen Hartmann
12. Dezember 2019
Lesedauer ca. 2 Minuten.
1

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Durch verschiedene regionale Medien geistern aktuell Meldungen, wonach es in Thüringen keine flächendeckende Taxiverfügbarkeit mehr geben soll. Betroffen seien neben dem ländlichen Bereich auch die Städte Gera, Gotha, Nordhausen und Suhl.

Der Mitteldeutsche Rundfahrt (MDR) berichtet von einer eigens durchgeführten Umfrage unter Taxiunternehmern in den Städten mit dem Ergebnis, dass es dort speziell in den Nachtstunden und am Wochenende „teils Glückssache“ wäre, ein Taxi zu bekommen. 

Die Medienberichte über leere Halteplätze und eine mangelhafte Taxiverfügbarkeit häufen sich. Symbolfoto aus Potsdam von Sebastian Stahl

Noch gravierender scheint die mangelnde Verfügbarkeit in manchen ländlichen Gebieten zu sein, wo manche Taxiunternehmen gar keine Fahrten mehr anbieten würden. Martin Kammer, Geschäftsführer im Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes e.V (LTV), bestätigt gegenüber dem MDR „weiße Flecken“, in denen die Versorgungsleistung teilweise nicht erfüllt werden könne.

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Bei der Ursachenforschung tauchen zwei altbekannte Begriffe auf: Fahrermangel und Mindestlohn (der ab Januar 2019 auf dann 9,19 Euro erhöht wird). Letzteres führe in Kombination mit einer mäßigen Nachfrage in den Nachtstunden dazu, dass man sich entsprechendes Fahrpersonal nicht mehr leisten könne. „Für einen einzelnen Anruf in der Nacht halte keine Taxi-Firma einen Acht-Stunden-Dienst vor“, bringt es Kammer gegenüber dem MDR auf den Punkt und stellt eine einfache Kostenrechnung auf: „Ein Unternehmer benötigt ungefähr 300 Euro pro Schicht, um kostendeckend arbeiten zu können.“

Dazu kommt eine ausgedünnte Personaldecke der Taxibetriebe, weil es – nicht nur in Thüringen – kaum mehr Bewerber für den Beruf des Taxifahrers gibt. Hier konkurriert die Branche je nach Region mit Versanddienstleistern und Paketdiensten oder auch mit der Fertigungsindustrie, die allesamt für Arbeitskräfte mit ähnlicher Qualifikation einen höheren Stundenlohn bezahlen können.

Der Personalmangel wurde auch bei der Fachtagung Taxi des LTV Mitte November angesprochen. Wolfgang Schwuchow, Vorsitzender der Fachgruppe Taxi, regte damals eine Absenkung des Mindestalters von 21 auf 18 Jahre an und einen Verzicht auf den Nachweis einer 2-jährigen vorherigen Fahrpraxis an. „Sind unsere Fahrschulen so mangelhaft, dass nach dem Erwerb des Führerscheins noch zwei Jahre Fahrpraxis erforderlich sind, fragte Schwuchow, der außerdem nicht nachvollziehen kann, warum 18-Jährige im Bereich freigestellter Verkehre Schüler oder mobilitätseingeschränkte Personen befördern dürfen, aber Taxifahrgäste erst ab 21. „Warum beim Taxi dieser Anachronismus?“ jh

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Tags: FahrersucheMartin KammerMindestlohnTaximangelThüringenWolfgang Schwuchow
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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Kommentare 1

  1. Paul Popper says:
    3 Jahren her

    Verehrte Fahrgäste, liebe Kolleginnen und Kollegenin Thüringen,

    es ist mir eine wahre Freude, festzustellen, dass der Mindestlohn in unserem Gewerbe endlich die erwünschte Wirkung zeigt. Wieso? Na ganz einfach: Der Mindestlohn bewirkt endlich eine „Bereinigung unseres Gewerbes“! Die Unternehmer, die jahrelang mit, nennen wir es mal „halbseidenen Methoden“ ihre Betriebe geführt haben, bekommen jetzt die Quittung für Ihr Verhalten. Ihre Betrieb werden jetzt, bedingt durch die starke Konkurenz von Uber und Co. mehr und mehr unrenntabel. Gut so, denn diese Betriebe waren von Anfang an nur mit den dort praktizierten halbseidenen Methoden „rentabel“. Die Großbetriebe, die eine solche Praxis jahrelang betrieben haben, haben auf Dauer dem ganzen Gewerbe nicht nur geschadet, sondern in den Augen der Öffentlichkeit auch in Misskredit gebracht und darunter haben wir alle dann gelitten.

    Nicht umsonst hat die Zahl der Betriebsprüfungen regional in der ganzen BRD um mehr als 300% zugenommen. Denn das Kleinvieh auch viel Mist macht, ist auch den Finanzämtern schon IMMER bekannt gewesen, nur heute haben sie auch die Technik dazu, eine solche Prüfung entsprechend schnell durchzuführen. Die Paragraphen 146a und 146b AO sind nicht umsonst entstanden, sondern DAS AUS DEM TECHNISCHEN FORTSCHRITT HERAUS RESULTIERENDE INSTRUMENT der Finanzverwaltungen, nicht nur uns „besser auf die Finger zu schauen“ (Ein Schelm, wer Böses bei der Einführung der Kassenbonpflicht beim Bäcker denkt!).

    Es wird daher in den nächsten Jahren noch einige Entwicklungen in unserem Gewerbe geben, die auf Dauer zu einer ECHTEN VERBESSERUNG für uns alle führen werden, wenn sie von Anfang an in die richtigen Bahnen gelnkt werden. Nur daran müssen wir alle arbeiten und mit ALLE meine ich auch unser verehrten Fahrgäste, denen klarwerden muss, dass eine Beförderungsdienstleistung ein Produkt ist, dass nicht zum Nulltarif zu erhalten ist oder je sein wird.

    Antworten

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