Montag, 27. Juni 2022
  • Anmelden
+49 30 555 792 670
  
Taxi Times
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
  • Start
  • Politik
  • Recht
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Ausstattung
  • Service
    • Abonnement
    • Newsletter
    • Taxi Times App
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
  • Start
  • Politik
  • Recht
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Ausstattung
  • Service
    • Abonnement
    • Newsletter
    • Taxi Times App
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
Taxi Times
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
Start D-A-CH

Todesraser zu lebenslanger Haft verurteilt

von Philipp Rohde
19. Februar 2018
Lesedauer ca. 2 Minuten.
0

Foto: Mehmet Yilmaz

Der 25-jährige Taxidieb, durch dessen rücksichtsloses Verhalten in einem Hamburger Taxi im Mai letzten Jahres ein junger Mann starb und zwei weitere Menschen lebensgefährlich verletzt wurden, darunter Kollege Mehmet Yilmaz, wurde des Mordes schuldig gesprochen.

Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen Mordes, zweifachen versuchten Mordes, wegen gefährlicher Körperverletzung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs. Der Vorsitzende Richter der großen Strafkammer des Hamburger Landgerichts begründete sein Urteil laut einem Bericht des NDR so: „Wir haben es hier mit dem vorsätzlichen Werk eines maximal rücksichtslosen Täters zu tun.“

Ricardas D. stahl in den frühen Morgenstunden des 4. Mai in Hamburg unter Alkoholeinfluss ein abgestelltes Taxi und flüchtete anschließend vor der Polizei. Dabei erreichte er eine Geschwindigkeit von bis zu 163 Stundenkilometern und raste trotz lebhaftem Verkehr über zwei rote Ampeln. Dann fuhr er, nach Meinung der Richter vorsätzlich, in einer Bahnunterführung in den Gegenverkehr und rammte anschließend mit 145 km/h das Taxi des 56-jährigen Mehmet Yilmaz, in das gerade der 24-jährige Philipp und John (22) eingestiegen waren. Der 22-jährige Barkeeper hatte sich noch nicht angeschnallt und wurde auf der Stelle getötet. Philipp B. erlitt schwerste Kopfverletzungen und ist bis heute deswegen beeinträchtigt. Mehmet Yilmaz‘ Bergung aus dem Wrack dauerte über eine Stunde – auch er schwebte in Lebensgefahr.

Werbung
 
 

Der Angeklagte habe nicht nur durch die Flucht seine Straftat vertuschen wollen, sondern der schwere Mercedes-Kombi sei durch die hohe Geschwindigkeit zur Waffe geworden. Der Vorsatz wurde schließlich durch ein letztes Gutachten bekräftigt: Der Täter sei trotz Alkoholeinfluss keine Schlangenlinien gefahren und habe eine halbe Sekunde vor dem Aufprall das Gaspedal noch ein mal voll durchgetreten. Damit lägen die juristischen Merkmale eines Mordes vor, so das Gericht.

Der Verteidiger forderte vier Jahre Haft wegen fahrlässiger Tötung und gefährlicher Körperverletzung. Die Strafe solle sein Mandant wegen seiner Alkoholabhängigkeit in einer Entzugsklinik verbüßen.

Die Staatsanwältin forderte am Freitag in ihrem Plädoyer die Höchststrafe wegen Mordes. Die für einen Verkehrsunfall ungewöhnliche Verurteilung müsse in diesem Fall sein, denn „es gibt Handlungen, die einfach unfassbar sind – rücksichtslos, gewissenlos,“ wird sie im NDR zitiert. Dem Antrag der Staatsanwältin schloss sich der Anwalt der Hinterbliebene des Getöteten an, nicht aber der Anwalt von Mehmet Yilmaz. Er gab zu bedenken, dass die Haftpflichtversicherung des gestohlenen Autos bei einer vorsätzlichen Tat keine Entschädigung zahlt. Die Familie Yilmaz verlor mit dem zerstörten Taxi und dem daraufhin langfristig arbeitsunfähigen Familienvater beinahe ihre Existenz und konnte nur dank Spenden überleben. Die Taxi Times berichtete in ihrer DACH-Ausgabe im November darüber. prh

Foto: Mehmet Yilmaz

Hinweis in eigener Sache: Diese Meldung können Sie auch in unserer Taxi Times-App nachlesen. Jetzt kostenlos runterladen.

Tags: GerichtsurteilHamburgMordUnfall
TeilenTweetSendenSendenTeilen

Philipp Rohde

Ähnliche Artikel

Nach Urteil: Uber bietet in Genf keine Fahrten mehr an
Wettbewerb

Nach Urteil: Uber bietet in Genf keine Fahrten mehr an

9. Juni 2022
Wer hat Vorfahrt bei Straßenverengung?
Recht

Wer hat Vorfahrt bei Straßenverengung?

1. Juni 2022

Schreiben Sie einen Kommentar Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Top-Themen unserer Regionalseiten

Berlin

Künftig 500 Berliner Taxis am Flughafen BER aufstellberechtigt

Hamburg

Hamburgs zweiter E-Taxi-Stand ist der erste „Öffentliche“

München

Quality-Check: Münchner Taxizentrale überprüft jetzt unangekündigt

Werbung
 
LEVC_banner_300x600
Taxi Times

Taxi Times ist eine Informationsplattform, die mit Printmedien, über Internet und soziale Medien, per Newsletter und über einer eigenen Taxi Times App sowie einen YouTube-Kanal über die Themen der gewerblichen Personenbeförderung in Deutschland, Österreich und der Schweiz berichtet und dabei auch stets den Blick auf die internationale Taxiszene richtet.

  • Kontakt
  • AGB
  • Impressum
  • Datenschutz

© 2021 Taxi Times - Das Fachmagazin für die Taxibranche

Werben auf taxi-times.com

Sie wollen ihr Produkt auf taxi-times.com bewerben? Wir bieten ihnen viele Möglichkeiten, sowohl Digital als auch in Print. Details finden Sie in den Mediadaten.

Mediadaten

Newsletter Anmeldung

Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
  • Start
  • Politik
  • Recht
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Ausstattung
  • Service
    • Newsletter
    • Taxi Times App
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Abonnement
  • Taxi Times | Berlin
  • Taxi Times | Hamburg
  • Taxi Times | München
  • Türkisch

© 2020 Taxi Times - Das Fachmagazin für die Taxibranche.

Willkommen bei Taxi Times!

Melden Sie sich mit Ihrem Account an.

Passwort vergessen?

Rufen Sie Ihr Passwort ab

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Anmelden
Posting....
Are you sure want to unlock this post?
Unlock left : 0
Are you sure want to cancel subscription?