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Start Beförderungsrecht

Uber in London verboten

von Simon Günnewig
25. November 2019
Lesedauer ca. 2 Minuten.
5
London und die gekauften Mietwagenprüfungen

Heute ab Mitternacht darf Uber in London seine Dienstleistung nicht mehr anbieten. Das hat die Aufsichtsbehörde Transport for London (TfL) entschieden.

Mehrere Verstöße, welche die Sicherheit von Passagieren gefährdeten, haben letztlich zu der Entscheidung geführt. Bereits in der Vergangenheit ist Uber in London von der TfL ‚angezählt‘ worden. So wurde die Lizenz zuletzt nur um zwei Monate anstatt fünf Jahre verlängert.

Hintergrund für das Verbot, welches heute ab Null Uhr in Kraft tritt, sind zum einen Uber-Fahrer, die ihre kriminelle Vergangenheit nicht offengelegt haben. Zusätzlich wurden im Rahmen der Recherchen der BBC offengelegt, dass die erforderliche Mietwagenprüfung teilweise gekauft wurden. Uber darf aber bis zur Entscheidung über eine Berufung, für die das Unternehmen 21 Tag Zeit hat, vorerst weiterarbeiten.

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Sadiq Kahn ist Vertreter der Labour Partei und seit 2016 Londons Bürgermeister- Foto: Greater London Authority

Offenbar haben sich die Proteste des Taxigewerbes, unter anderem mit rund 3.000 Bittschriften beim Londoner Bürgermeister Sadiq Kahn ausgezahlt. Unklar ist hingegen, wie es mit den zehntausenden Uber-Fahrern in London weitergeht. sg

Foto: Greater London Authority, pixabay

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Tags: LondonSadiq KhanUberUber-Verbot
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Simon Günnewig

Als „Redakteur Technik“ betreut er die Fahrzeug- und Zubehör-Themen in den klassischen Print und Onlinekanälen der Taxi-Times. Weiterhin ist er Ansprechpartner für Bewegtbild und digitale Distribution der Taxi Times Inhalte.

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Kommentare 5

  1. o.g. says:
    2 Jahren her

    wie geht es mit den Londonern Uberfahrern weiter? Mein Mitleid hält sich in Grenzen! Ich kriege jetzt schlaflose Nächte! Die armen illegal agierenden Fahrer!Das tut mir nun wirklich nicht leid.

    Antworten
  2. Tom says:
    2 Jahren her

    Super, gratuliere den Briten! Endlich eine Regierung die E…r in der Hose haben!

    Antworten
  3. Knupper says:
    2 Jahren her

    Da zeigt sich ein weiteres Problem, entstanden durch die Untätigkeit von Politik und Behörden. Erst wird die Entstehung eines, unkontrollierten und hier bei uns Mk häufig auf illegalen Handeln basierenden , Arbeitsmarktes geduldet. Dann muss dieser bekämpft und eingestellt werden und auf der Strecke bleiben viele Existenzen die sich in diesem Segment plaziert haben.

    Antworten
  4. Markus Burgdorf I Taxi Deutschland says:
    2 Jahren her

    Ein ganz entscheidender Grund waren die 14.000 Nachgewiesenen Fahrten ohne Versicherungsschutz. Ein weiterer, dass gekündigte Fahrer ohne Lizenz über die Fahrer-App einen Weg gefunden hatten, die Fahrerdaten so zu manipulieren, dass sie als ein anderer Fahrer im System geführt wurden. Sogar das Foto des gekaperten Fahrer-Profils ließ sich austauschen. Die gekauften Lizensen, die Beteiligung an Raubüberfällen auf Fahrgäste und die Vermeidung der Zahlung von 2 Milliarden Pfund Umsatzsteuer spielte hier keine Rolle.

    TfL hat betont, dass die Sicherheit der Fahrgäste für die Entscheidung bedeutend war.

    Uber fährt natürlich weiter – bis zum Ende der 21tägigen Einspruchsfrist oder bis ein Gericht über den Einspruch entschieden hat.

    Antworten
  5. Herkules says:
    2 Jahren her

    Scheinselbstständigkeit: Definition Arbeitnehmer. Beschäftigung ist die nichtselbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind die Tätigkeit nach Weisungen und die Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers (§ 7 Abs. 1 SGB IV). in Verbindung mit Ausbeutung über Vermittlung Provision.

    Antworten

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