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Uber will mit E-Flotte nun auch nach Berlin

von Jürgen Hartmann
18. Juli 2018
Lesedauer ca. 2 Minute(n)
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Die Reichweiten bei den Elektro-Fahrzeugen wachsen

Der mit illegal agierenden Partnern agierende US-Vermittler Uber plant, in Berlin künftig auch Elektrofahrzeuge einzusetzen.

In München habe man damit die Erwartungen übertroffen, sagte Ubers Deutschland-Chef gegenüber dem Handelsblatt. Dort werden seit März dieses Jahres rund 30 E-Fahrzeuge eingesetzt, hauptsächlich der Marke Renault Zoe mit Kölner Kfz-Kennzeichen. Der Start des Pilotprojekts in Bayern sei besser verlaufen, als gedacht, erklärt Weigler gegenüber dem Handelsblatt: „Wir wollten innerhalb von drei Monaten 15.000 Menschen eine Fahrt im Elektroauto ermöglichen, am Ende waren es 25.000“. Daher sei der Start in Berlin in ähnlicher Größenordnung nun ebenfalls beschlossene Sache. jh

Kurzkommentar der Redaktion: Dass Uber die umweltfreundliche Keule auch in Berlin auspackt, ist nicht überraschend. Überraschend ist, wie unkritisch eine renommierte Wirtschaftszeitung wie das Handelsblatt über den geplanten Start berichtet. Der Bericht suggeriert, dass Uber eigene Fahrzeuge vermittle, was rechtlich gar nicht möglich ist. Stattdessen arbeitet man mit konzessionierten Mietwagenunternehmen als Partner zusammen, die in beiden Städten täglich gegen geltendes Recht verstoßen, indem sie beispielsweise gegen Rückkehrpflicht umgehen und sich so gegenüber dem Taxigewerbe einen illegalen Wettbewerbsvorteil verschaffen (nachzulesen hier).

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Im Handelsblatt wird darüber keine Silbe geschrieben, stattdessen wird Weigler mit den Worten zitiert, dass ihm die Rückkehrpflicht ein Dorn im Auge sei. Leider auch kein Wort darüber, dass Uber mit seinem aktuellen Dienst UberX dem Kind nur einen anderen Namen gegeben hat, nachdem in Berlin UberBLACK verboten worden war – ein Verfahren, das bis vor den EuGH gegangen ist und nun im Oktober vor dem BGH endgültig final behandelt wird. In München findet ein seit Jahren verzögertes Verfahren gegen UberX im September seinen wahrscheinlichen Abschluss. Beide Urteile dürften ähnlich ausgehen wie kürzlich ein Verfahren in Österreich: Das Konzept von Uber, Aufträge an angeschlossene Mietwagenunternehmen zu vermitteln, ist mit den aktuellen Gesetzen nicht vereinbar.

Das Taxigewerbe darf nicht müde werden, das immer und immer wieder allen zu erzählen.

Hinweis in eigener Sache: Diese Meldung können Sie auch in unserer Taxi Times-App nachlesen. Jetzt kostenlos runterladen.

Beitragsfoto: Renault

Tags: BerlinBGHGerichtsurteilUberX
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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