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Start Beförderungsrecht

UberBlack kurz vor dem Verbot in Deutschland

von Jürgen Hartmann
11. Oktober 2018
Lesedauer ca. 2 Minute(n)
3

Foto: Tom Buntrock

Soeben haben die Richter des BGH in Karlsruhe bekannt gegeben, dass sie ihr Urteil zu einem möglichen Verbot des Dienstes UberBlack zu einem späteren Termin verkünden wollen. Andeutungen lassen allerdings vermuten, dass die App verboten werden wird.  

Update: Als Termin zur Urteilsverkündung wurde der 13.12.2018 terminiert.

So zumindest interpretiert die Nachrichtenagentur dpa die heutige Gerichtsverhandlung. Sie spricht davon, dass UberBlack „nach BGH-.Einschätzung wohl unzulässig“ sei. „Der Vorsitzende Richter wies auf eine ältere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hin, wonach der Schutz das Taxiverkehrs im Personenbeförderungsgesetz verfassungsgemäß ist“, schreibnt die dpa. „Der BGH müsse nun prüfen, ob sich die Verhältnisse durch neue Angebote wie Mitfahrdienste oder Carsharing grundsätzlich geändert hätten. „Das ist eher fraglich“, sagte der Richter.

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Bereits im Jahr 2015 hatte die erste Instanz der Klage eines Berliner Taxiunternehmers stattgegeben, weil das Unternehmen von den Niederlanden aus Aufträge direkt an die ihnen angeschlossenen UberBlack-Fahrer vermittelt hatte und nicht an den Inhaber der Mietwagenkonzession. Nach Meinung des BGH-Senats sei Uber nach deutscher Rechtsauffassung nicht lediglich Vermittler, sondern in die finanzielle Abwicklung, Organisation und Werbung eingebunden.

Uber musste daraufhin den Dienst UberBlack in der Hauptstadt vom Markt nehmen und bot ihn seitdem nur noch in München an. Gleichzeitig klagte man sich durch alle Instanzen und landete schließlich sogar beim Europäischen Gerichtshof. Dort wäre zu klären gewesen, ob Uber als technologische Plattform oder als Verkehrsdienstleister einzustufen sei. Da dies jedoch in einem ähnlichen Dienst sowohl für Spanien als auch für Frankreich bejaht wurde, wurde das Verfahren nun an den BGH zurückgestellt. Sollte sich der BGH der europäischen Deutung anschließen, muss sich Uber an nationale Gesetze halten.

Das Urteil gilt nicht für UberX, bei dem man mit lizensierten Mietwagenunternehmen zusammenarbeitet. Da diese aber nachweislich gegen geltende Gesetze verstoßen, klagt aktuell eine Münchner Taxiunternehmerin ein Uber-Verbot ein. Allerdings wird dieses Verfahren seit Jahren immer wieder hinausgezögert. jh

Hinweis in eigener Sache: Diese Meldung können Sie auch in unserer Taxi Times-App nachlesen. Jetzt kostenlos runterladen

Foto: Tom Buntrock

Tags: BGHGerichtsurteilUberBLACKUberX
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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Kommentare 3

  1. M.W. says:
    2 Jahren her

    Warum sollte das Urteil nicht auch für UberX gelten? Die Art und Weise der Auftragsabwicklung ist ident. Und sowohl bei UberBLACK, als auch bei UberX wird mit Mietwagen befördert. Der Unterschied liegt nur in der Qualität (Wertigkeit) der Fahrzeuge. Das Urteil betreffend UberBLACK muss dann zwangsläufig auch für UberX gelten.

    Antworten
  2. Hildegard Hofer says:
    2 Jahren her

    Das wurde aber wohl nicht beantragt. Mach Du es !

    Antworten
  3. Ubertreiber says:
    2 Jahren her

    Hat jemand 1% der Gehirnzellen genutzt Uber wird man niemals verbieten können die ändern einfach den Namen und nennen es Uberx UberY oder Uberz Systemmatisch läuft alles gleich

    Antworten

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