Mittwoch, 27. Januar 2021
+49 30 555 792 670
  
Taxi Times
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
  • Start
  • Politik
  • Recht
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Ausstattung
  • Service
    • Newsletter
    • Taxi Times App
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi Termine
    • Abonnement
  • Start
  • Politik
  • Recht
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Ausstattung
  • Service
    • Newsletter
    • Taxi Times App
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi Termine
    • Abonnement
Taxi Times
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
Start D-A-CH

UberBlack-Verbot wird erneut vor dem BGH verhandelt

von Jürgen Hartmann
19. Juni 2018
Lesedauer ca. 2 Minute(n)
1

Foto: Tom Buntrock

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat den Termin für eine weitere Runde im Verfahren UberBlack gegen Taxi bekanntgegeben.

Wie Alexandra Decker, die Anwältin des klagenden Berliner Taxiunternehmens, gegenüber Taxi Times mittelte, werde am Donnerstag, 11. Oktober um 9 Uhr zur Verhandlung geladen. An diesem Tag könnte dann auch das endgültige Urteil fallen.

Die Urteilsverkündung war bereits am 18. Mai 2017 erwartet worden, damals jedoch verwies der BGH die Sache an den Europäischen Gerichtshof EuGH. Die Argumentation Ubers, dass man als technische Plattform nicht zwingend der nationalen Gesetzgebung unterliege, wollte der BGH vom EuGH klären lassen. Dort war zu diesem Zeitpunkt ein ähnliches Verfahren anhängig, bei dem eben diese Frage bei der Bewertung von UberPOP in Spanien geklärt werden sollte.

Werbung
 

Im daraus resultierenden Urteil hatte der EuGH dann im Dezember 2017 Uber nicht als technische Plattform, sondern als Verkehrsdienstleister eingestuft, womit klar war, dass bei den nationalen Verfahren gegen Uber auch nationales Recht anzuwenden ist. Zu einer identischen Einschätzung kam der Generalanwalt des EuGH auch bei einer Klage aus Frankreich.

Da der an den EuGH weitergereichte „deutsche Fall“ eine ähnliche Fragestellung hat wie die spanische Causa, ließ man das Verfahren bis zur Urteilsverkündung im Fall Spanien zunächst ruhen und wies es danach an den BGH zurück.

Der 11. Oktober wird nun zeigen, ob UberBlack endgültig in Deutschland verboten wird. Uber hatte das Produkt schon seit dem ersten Verbot im Jahr 2015 vom Markt genommen, allerdings nur in Berlin, während es in München nach wie vor angeboten wird. Uber ist deutschlandweit aktuell nur in diesen beiden Städten aktiv, sorgt dort aber für massiven Unmut bei den Taxi-Kollegen, weil die Uber-Partner nachweislich gegen die Rückkehrpflicht verstoßen und die Behörden dagegen nichts unternehmen. Deshalb versucht eine Münchner Taxiunternehmerin, ein Verbot von UberX vor Gericht zu erreichen. Uber konnte ein Urteil dazudurch juristische Verzögerungstaktiken bisher immer wieder aufschieben. jh

Hinweis in eigener Sache: Diese Meldung können Sie auch in unserer Taxi Times-App nachlesen. Jetzt kostenlos runterladen.

Foto: Tom Buntrock

Tags: BGHUber-VerbotUberBLACK
TeilenTweetSendenSendenTeilen

Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

Ähnliche Artikel

Beförderungsrecht

Kölner OLG-Urteil rechtskräftig: BGH lässt Free-Now-Beschwerde nicht zu

26. September 2020
New US federal ruling helps Uber to avoid class action suits
D-A-CH

Londoner Gerichtsverhandlung: Darf Uber weiterarbeiten?

16. September 2020

Kommentare 1

  1. Tom says:
    3 Jahren her

    Aber wie kann ein Unternehmen, welches keinen gewerblichen Standort in dem Land, wo er gerade wütet, das Gericht mit seinen Problemen belästigen. Wenn uBER in den jeweiligen Ländern einen Standort hätte, würde ich mir das ja noch einreden lassen, aber er agiert aus einem Land, der mit unseren Gesetzen nix am Hut hat, also muss er froh sein, mit Heiler Haut davon zu kommen . . . .

    Antworten

Schreiben Sie einen Kommentar Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

Werbung
 
Werbung
 

Regionalthemen

  • Berlin
  • München
Taxi Times

Taxi Times ist eine Informationsplattform, die mit Printmedien, über Internet und soziale Medien, per Newsletter und über einer eigenen Taxi Times App sowie einen YouTube-Kanal über die Themen der gewerblichen Personenbeförderung in Deutschland, Österreich und der Schweiz berichtet und dabei auch stets den Blick auf die internationale Taxiszene richtet.

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz

© 2020 Taxi Times - Das Fachmagazin für die Taxibranche

Werben auf taxi-times.com

Sie wollen ihr Produkt auf taxi-times.com bewerben? Wir bieten ihnen viele Möglichkeiten, sowohl Digital als auch in Print. Details finden Sie in den Mediadaten.

Mediadaten

Newsletter Anmeldung

Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
  • Start
  • Politik
  • Recht
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Ausstattung
  • Service
    • Newsletter
    • Taxi Times App
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi Termine
    • Abonnement
  • Berlin
  • München
  • Türkisch

© 2020 Taxi Times - Das Fachmagazin für die Taxibranche.

Diese Website benutzt Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.OKMehr