Montag, 6. Februar 2023
  • Anmelden
+49 8634 2608577
  
Taxi Times
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
  • Start
  • Aktion 18.000
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Service
    • Abonnement
    • Abonnement kündigen
    • Newsletter
    • Taxi Times App
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Taxi-Songs
  • Uber-Files
  • Taxitarif
    • Taxitarifmeldungen
    • Aktuelle Taxitarife in Deutschland
  • Start
  • Aktion 18.000
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Service
    • Abonnement
    • Abonnement kündigen
    • Newsletter
    • Taxi Times App
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Taxi-Songs
  • Uber-Files
  • Taxitarif
    • Taxitarifmeldungen
    • Aktuelle Taxitarife in Deutschland
Taxi Times
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
Start D-A-CH

Urteil: Geldstrafe für Dresdner Taxiunternehmer wegen dashcams

von Nicola Urban
27. November 2017
Lesedauer ca. 1 Minute.
2
New US federal ruling helps Uber to avoid class action suits

Grafik Hammer Gericht Gerichtsurteil Urteil Richter

Überwachungskameras im öffentlichen Raum und in öffentlichen Verkehrsmitteln gehören mittlerweile zum Alltag. Wie sieht es rechtlich jedoch mit dashcams bei Taxis aus? Am Freitag befasste sich mit dieser Frage das Dresdner Amtsgericht.

Ein Dresdner Unternehmer hatte bereits seit 2009 zum Schutz seiner Fahrer Kameras in all seinen Taxis installiert. Doch die Aufklärung eines Überfalles, bei dem die Bilder ausgewertet worden waren, rief die Datenschützer auf den Plan. Er sollte nun wegen Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte im Zusammenhang mit dem Bundesdatenschutzgesetz 9.000 Euro Strafe zahlen. Dagegen legte der Taxiunternehmer Einspruch ein und das Verfahren landete vor dem Dresdner Amtsgericht.

An den Fahrzeugen seien gut sichtbar Aufkleber angebracht gewesen, die die Fahrgäste auf die Aufnahmen hingewiesen hätten. Zudem wären die Aufnahmen nach einigen Stunden bereits wieder überspielt worden. Nur der Dresdner Taxiunternehmer selbst hätte über den Code verfügt, um sich die Aufnehmen anzuschauen. Was die Datenschützer monierten, ist jedoch die dauerhafte Aufzeichnung mit Ton.

Werbung
 

Einem Zeitungsbericht der „Dresdner Neuesten Nachrichten“ zu Folge schraubte der zuständige Richter Jochen Meißner nun die fällige Strafe wegen der schwierigen Rechtslage und der verschiedenen Auslegungsmöglichkeiten des Datenschutzes auf 1.000 Euro zurück. nu

Symbol-Foto: Taxi Times

Hinweis in eigener Sache: Diese Meldung können Sie auch in unserer Taxi Times-App nachlesen. Jetzt kostenlos runterladen.

Tags: DashcamGerichtTaxi
TeilenTweetSendenSendenTeilen

Nicola Urban

Ähnliche Artikel

Österreichs Taxis im Kampf gegen Corona
Taxitarif

Auch Steiermarks Taxiunternehmer fordern Tarifanpassung

28. März 2022
Bundesverband schreibt Brandbrief an Verkehrsminister
Politik

Bundesverband schreibt Brandbrief an Verkehrsminister

9. März 2022

Kommentare 2

  1. Ahmed says:
    5 Jahren her

    Überwachung cam gibt jetzt überall.Für taxi fahrer kein sicherheit.kein einzige toileten .was ist ein job?

    Antworten
  2. Uwe Katzlirsch says:
    5 Jahren her

    Es ist an der Zeit „aufzustehen“ und sehr genau hinzuschauen welche Gesetze erlassen werden. Oder über welche gerade diskutiert werden. Die Urteile der Gerichte sind nur das Ergebnis was vorher erlassen wird. Wir müssen vorher aufstehen, und uns einbringen. Es kann nicht sein, dass ein Persönlichkeitsrecht so einen hohen Stellenwert bekommt, im Gegensatz für eine Aufzeichnung, welche sowieso wieder nach kurzer Zeit gelöscht wird, und nur als Beweissicherung dienen soll. Datenschutz muss sein, aber nicht übertrieben, und wenn es um Aufklärung von Verbrechen geht, sollte der Datenschutz niemals den höheren Stellenwert haben. Das Urteil ist für meine Begriffe unmöglich.

    Antworten

Schreiben Sie einen Kommentar Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Top-Themen unserer Regionalseiten

Berlin

Wahlwiederholung: Fragen an Berliner Politiker (4)

Hamburg

Maske adé – keine Kann-Bestimmung, sondern ein Muss

München

3. Treffen der Taxi-Erfa-Gruppe „Zentralen“ findet in München statt

Werbung
Werbung
 
Taxi Times

Taxi Times ist eine Informationsplattform, die mit Printmedien, über Internet und soziale Medien, per Newsletter und über einer eigenen Taxi Times App sowie einen YouTube-Kanal über die Themen der gewerblichen Personenbeförderung in Deutschland, Österreich und der Schweiz berichtet und dabei auch stets den Blick auf die internationale Taxiszene richtet.

  • Kontakt
  • AGB
  • Impressum
  • Datenschutz

© 2021 Taxi Times - Das Fachmagazin für die Taxibranche

Werben auf taxi-times.com

Sie wollen ihr Produkt auf taxi-times.com bewerben? Wir bieten ihnen viele Möglichkeiten, sowohl Digital als auch in Print. Details finden Sie in den Mediadaten.

Mediadaten

Newsletter Anmeldung

Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
  • Start
  • Adventskalender
  • Aktion 18.000
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Uber-Files
  • Service
    • Newsletter
    • Taxi Times App
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Abonnement
    • Abonnement kündigen
  • Taxi Times | Berlin
  • Taxi Times | Hamburg
  • Taxi Times | München
  • Türkisch

© 2020 Taxi Times - Das Fachmagazin für die Taxibranche.

Willkommen bei Taxi Times!

Melden Sie sich mit Ihrem Account an.

Passwort vergessen?

Rufen Sie Ihr Passwort ab

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Anmelden