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Urteil Nr. 119 gegen Kölner Mietwagenunternehmer

von Hayrettin Şimşek
31. Januar 2020
Lesedauer ca. 3 Minuten.
3
Urteil Nr. 119 gegen Kölner Mietwagenunternehmer

Verursacher, Opfer und die Polizei. (vlnr.). Foto Privat

Das Landgericht Köln hat letzte Woche die schriftliche Begründung eines Unterlassungsurteils gegen einen Kölner Mietwagenunternehmer verschickt. Geklagt hatte ein Kölner Taxiunternehmer. Es ist das insgesamt 119. Urteil, das Kölner Gerichte gegen Mietwagenbetriebe verhängen.

Im vorliegenden Fall konnte dem Betrieb nachgewiesen werden, über die Uber-App vermittelte Fahrten ausgeführt zu haben, obwohl das Unternehmen über keine gültige Mietwagenkonzession verfügt. Es firmierte als „Transport & Umzüge GmbH“. Mit dem Urteil ist es dem Unternehmer nun ab sofort untersagt, „im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken entgeltliche Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen durchzuführen, ohne im Besitz einer Genehmigung nach dem PBefG zu sein.“

Verursacher, Opfer und die helfende Polizei. (vlnr.). Foto Privat

Wenn sich das Unternehmen nicht an dieses Verbot hält, drohen Geldbußen bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise Haft für den eingetragenen Geschäftsführer.

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Oğuzhan Oğul, Vorstandsmitglied der Kölner Taxizentrale, weist gegenüber Taxi Times darauf hin, dass der nun verurteilte Betrieb nicht nur ohne Genehmigung unterwegs war, sondern auch schon anderweitig Schlagzeilen gemacht habe. Fahrer des Betriebs lockten im vergangenen Jahr einen Kölner Taxifahrer, der ein Uber-Fahrzeug verfolgte, mit einem fingierten Verkehrsunfall in die Falle. Nachdem der Fahrer ausgestiegen war wurde er zudem tätlich angegriffen. Glück im Unglück hatte der Taxifahrer in dieser Nacht, weil sich eine Polizeistreife in unmittelbarer Nähe aufhielt und die Täter stellen konnte. Laut einem Polizeisprecher soll einer der Angreifer bereits über ein ziemlich langes Strafregister verfügen. jh / hs

Anmerkung der Redaktion: 119 rechtskräftig verurteilte Mietwagenunternehmen allein in Köln – ausgesprochen gegen Betriebe, die in irgendeiner Form gegen geltende Gesetze verstoßen und sich damit gegenüber den Kölner Taxifahrern einen unrechtmäßigen Wettbewerbsvorteil erschlichen haben. Sei es nun, weil man ihnen Verstöße gegen die Rückkehrpflicht nachweisen konnte oder weil sie wie in diesem Fall erst gar keine Genehmigung vorweisen konnten.

Sich so offenkundig gegen geltendes Recht zu stellen, erinnert an Methoden der organisierten Kriminalität. Es verdichtet sich immer mehr der Eindruck, dass jene organisierte Kriminalität nach und nach den Geschäftsbereich der Personenbeförderung im Mietwagensektor übernimmt. Auch in Berlin deutet vieles darauf hin. All das geschieht unter dem Deckmantel der Fahrtenvermittlung über Plattformen wie Uber und Co.

Die Justiz in Köln wird nicht müde, bei der Verfolgung dieser Missstände ihren Rechtsrahmen auszuschöpfen. Dass sie das nun bereits 119-mal tun musste und es trotzdem nach wie vor praktiziert wird, sollte endlich die Politik auf den Plan rufen. Es wird dringend Zeit, dass sich die höchsten politischen Ämter der Sache annehmen.

Wenn man systematischen Rechtsbruch in dieser Branche ernsthaft eindämmen und verhindern will, muss man jetzt endlich das Übel an der Wurzel packen und denjenigen Plattformen den Saft abdrehen, die durch ihre Vermittlungs-App diese Vergehen erst ermöglichen.

Foto: Privat

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Tags: KölnLandgericht KölnUberÜberfall
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Hayrettin Şimşek

Der Taxiunternehmer ist in Berlin in der Tagschicht im Einsatz. Neben eigenen Beiträgen unterstützt er die Redaktion bei der Themenrecherche, betreut die ‚sozialen Kanäle‘ von Taxi Times und übersetzt zahlreiche Beiträge ins Türkische.

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Kommentare 3

  1. Lindemann says:
    3 Jahren her

    Dieser Betrieb war illegal. Ok
    Aber nicht alle Mietwagen Betriebe sind das. Die Frage müsste doch lauten, wieso und warum werden von den zuständigen Behörden soviele neue Mietwagen Konzession erteilt obwohl laut dem letzten Rentabilitäts Gutachten in 2018 festgestellt wurde, daß es damals schon zuviel Konzessionen gab.
    Vielleicht kann mir das mal jemand erklären.

    Antworten
  2. M. Lange says:
    3 Jahren her

    Auf deine rhetorische Frage meine rhetorische Antwort:
    Das kann keiner!

    Die Frage ist vielmehr:
    wer schützt diese neoliberalen Hasardeure einer ausgehebelten sozialen Marktwirtschaft?
    Wer lässt zu oder fördert durch politische Untätigkeit die Zerstörung eines funktionierenden mittelständischen Gewerbes, an dem immerhin über 250.000 Arbeitsplätze dranhängen?

    Antworten
  3. Paul Popper says:
    3 Jahren her

    RECHTSVERSTÖßE ÜBER RECHTSVERSTÖßE

    Egal, ob gerichtlich schon 119 Mal, wie in Köln geschehen, nachgewiesen, oder nicht. Das ist das Kredo, das wir immer und immer wieder zu hören und zu lesen bekommen. Kollgeinnen und Kollegen bringen einen rechtssicheren Nachweis nach dem anderen zur Anzeige und was passiert?

    NICHTS !!!!!!!!

    Hier stellt sich langsam, aber sicher wirklich jeder die Frage: Wieso eigentlich? Wurden hier in (ganz) großem Umfang etwa so hohe Bestechungsgelder gezahlt, dass unsere Politiker immer noch „wegschauen“? Eigentlich undenkbar, weil eine solche Bestechungswelle auf allen Ebenen der Politik (Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik) dauerhaft UND bundesweit nicht möglich ist, OHNE das davon etwas nach Außen (also an die Öffentlichkeit) dringen würde. Dafür wäre der zu bestechende Personenkreis einfach viel, viel zu groß.

    Wo liegen denn dann die wirklichen Ursachen für dieses „Fehlverhalten“ der zuständigen Behörden bzw. des zuständigenden Personenkreises?

    Hier kann auch ich nur Mutmaßungen anstellen, aber wirklich wissen tue ich es auch nicht. Dies ist aber genau der Punkt, an dem ich auch sagen muss: an Spekulationen und Mutmaßungen werde ich mich in dieser Diskussion nicht beteiligen, denn das Anschüren von Gerüchten birgt immer die Gefahr, dass sich eine Sache in eine völlig falsche Richtung hin entwickelt.

    Ich gebe Euch allen aber mein Versprechen, dass ich mich mit den mir zur Verfügung stehenden Mitteln darum bemühen werde, die Ursachen für dieses Verhalten der Politik und der Behörden genauesten zu ermitteln und wenn es 1 Jahr dauern wird.

    Habt also etwas Gedult, denn es ist nicht einfach, bei bestimmten Personen aus Politik und Verwaltung je nach Höhe ihrer Position dort einen Gesprächstermin zu bekommen, zumal, wenn man ja nur Taxiunternehmer ist.

    Antworten

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