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Versäumnisurteil gegen Uber-Partner – diesmal in Potsdam

von Jürgen Hartmann
22. September 2019
Lesedauer ca. 2 Minute(n)
3
Versäumnisurteil gegen Uber-Partner – diesmal in Potsdam

Richter und Kläger waren anwesend, die Angeklagte allerdings nicht. Foto: Taxi Times

Bundesweit werden aktuell zahlreiche Uber-Partner gerichtlich abgemahnt, weil sie sich nicht an die Rückkehrpflicht halten. Meist erscheinen die beklagten Unternehmer nicht einmal zur Verhandlung – so wie am Freitag in Potsdam.

Vor dem dortigen Landgericht hätte sich die Geschäftsführerin der Black Pearl Chauffeur-Service GmbH verteidigen sollen. „Sie ist aber nicht erschienen und ließ sich auch nicht anwaltlich vertreten“, berichtete jene Berliner Taxiunternehmerin gegenüber Taxi Times, die die Klage eingereicht hatte. Dem Unternehmer war nachgewiesen worden, zwischen den in Berlin durchgeführten Uber-Fahrten nicht zum Betriebssitz in Brandenburg zurückgefahren zu sein. 

Ähnlich wie kürzlich in Düsseldorf sprachen die Richter daher ein so genanntes Versäumnisurteil aus, in dem die Unternehmerin verpflichtet wird, sich an die Rückkehrpflicht zu halten. Bei jedem weiteren nun nachgewiesenen Verstoß werden Geldbußen fällig, die bis zu 250.000 Euro reichen können. Die Unternehmerin muss darüber hinaus die anwaltlichen Kosten der Kläger sowie die Verhandlungskosten tragen. Derzeit scheint das Unternehmen allerdings verschollen. Die Ladung des Gerichts wurde mit dem Vermerk „unbekannt verzogen“ zurückgesandt. Sofern die Unternehmerin nicht ermittelt werden kann, bleiben die Kläger auf den Kosten sitzen.

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Richter und Kläger waren anwesend, die Angeklagte allerdings nicht. Foto: Taxi Times

Etwas sehr erfreuliches gibt es auch von der Berliner Justiz zu berichten, wo eine Klage gegen einen Mietwagenunternehmer anhängig ist, dem ebenfalls Verstöße gegen die Rückkehrpflicht zwischen den Uber-Aufträgen nachgewiesen wurden. Allerdings sieht sich das zuständige Berliner Gericht nicht in der Lage, einen Verhandlungstermin anzusetzen. Eine für den 2. September anberaumte Verhandlung wurde vom Landgericht abermals verlegt. Mit einem neuen Termin ist nicht vor Januar 2020 zu rechnen.

Der klagende Taxiunternehmer kommentiert dies folgendermaßen: „Mir war klar, dass Rechtsprechung in Deutschland ein formalistischer Prozess ist, der vor allem Zeit in Anspruch nimmt. Es würde mich freuen, wenn es die Staatsgewalt interessieren würde, dass genau diese Zeit gegen uns arbeitet. Bei der Dauer der Verfahren werden wir am Ende wahrscheinlich zwar unser Recht bestätigt bekommen. Das wird aber nichts mehr nutzen, weil wir dann bereits pleite sind. Ich glaube nicht, dass solches die Rechtstreue im Allgemeinen fördert.“

Über endlos verschobene Verhandlungstermine kann auch eine Münchner Taxiunternehmerin ein Lied singen. Sie klagt allerdings nicht gegen einen Uber-Partner, sondern direkt gegen Uber auf Einstellung der Uber-App. Im seit 2016 andauernden Verfahren ist für den morgigen Montag endlich mal wieder ein weiterer Verhandlungstag angesetzt. jh Termin 23.9. 10 Uhr

Hinweis in eigener Sache: Diese und andere Neuigkeiten aus der Taxibranche können Sie auch jede Woche in unserem kostenlosen Newsletter nachlesen. Am besten gleich anmelden.

Tags: Landgericht PotsdamRückkehrpflichtUber-PartnerVersäumnisurteil
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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Kommentare 3

  1. Thomas says:
    1 Jahr her

    Man sollte in dieser hinsicht einfach mal den Herrn Präsidenten Erdogan als Vorbild nehmen, der Uber in seinem Land verboten hat.

    Antworten
  2. Hans Schönfelder says:
    1 Jahr her

    Wenn die Firma unbekannt verzogen ist, sollte man die Betriebserlaubnis kassieren. Und dann selbstverständlich die Wagen aus dem Verkehr ziehen.

    Antworten
  3. Kehren says:
    1 Jahr her

    Nach Betriebserhöffnung unbekannt verzogen?Zuverlässigkeit ist doch Voraussetzung einer Konzession, dachte ich jedenfalls …

    Antworten

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