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Start Landesverbände

Bayerns Fachkunde-Übergangsregelung muss bundesweit gelten

von Jürgen Hartmann
9. Juli 2021
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Bayerns Fachkunde-Übergangsregelung muss bundesweit gelten

Die in dieser Woche bekannt gewordene Sonderregelung des Bayerischen Innenministeriums könnte bald auch von anderen Bundesländern übernommen werden. Für Nordrhein-Westfalen hat der Dortmunder Verband VSPV eine solche klare Vorgabe an die Behörden eingefordert. Anderenfalls drohe innerhalb der Taxibranche die totale Hoffnungslosigkeit.

Am 2. August tritt die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes in Kraft und mit ihr auch die Regelung, dass Neubewerber für den Personenbeförderungsschein (P-Schein) eine Fachkunde nachweisen müssen. Wie diese inhaltlich aussehen soll und wer sie abnehmen wird, wird derzeit im Bundesverkehrsministerium noch erarbeitet.

Allerdings mehren sich die Hinweise, dass diese nähere Ausgestaltung nicht mehr rechtzeitig fertig wird. Bayern hat darauf bereits reagiert und eine Übergangsregelung erlassen. Diese sieht vor, dass der Nachweis der Fachkunde bei Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Gültigkeit für Taxis, Mietwagen und den gebündelten Bedarfsverkehr vorübergehend nicht zu verlangen ist (Taxi Times berichtete).

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Was aber passiert in den anderen 15 Bundesländern? Aus Insiderkreisen ist zu vernehmen, dass Bayerns Regelung, die nach intensiven Beratungen mit den Vertretern der bayerischen Taxiverbände zustande gekommen sein soll, federführend auch für die anderen 15 Bundesländer umgesetzt werden könnte. Von daher ist damit zu rechnen, dass ähnliche Übergangsregelungen auch von Schleswig Holstein bis Baden-Württemberg und vom Saarland bis Sachsen verkündet werden.

Dies wäre auch im Interesse des Verbands des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen VSPV e. V. Dessen Geschäftsführer Sascha Waltemate hat in einem Schreiben an den nordrhein-westfälischen Verkehrsminister Hendrik Wüst eine entsprechende Regelung mit Nachdruck eingefordert. Die Tatsache, dass es noch keine Definition des Fachkundenachweises gibt, könne laut VSPV nicht bedeuten, dass der Zugang zur Tätigkeit als Taxifahrer verunmöglicht wird. „Dies würde nicht nur die Berufsfreiheit unzulässig einschränken, sondern auch die Bemühungen der Taxi- und Mietwagenunternehmer, nach der Pandemie in den Normalbetrieb zurückzukehren, im Keim ersticken, weil ihnen so dringend benötigtes Personal vorenthalten wird“, argumentiert der Verband.

Er weist darauf hin, dass in den Straßenverkehrsämtern der Kreise und kreisfreien Städte Ratlosigkeit herrsche – und bei den Mitgliedsunternehmen Fassungslosigkeit, die bei einigen, die nur mit Mühe durch die Pandemie gekommen sind, in Hoffnungslosigkeit umzuschlagen droht. „Durch eine klare, landesweite Regelung kann die Landesregierung dem abhelfen und ein klares Zeichen setzen, dass es für die Unternehmen in NRW mit Volldampf aus der Krise geht und die Landesregierung Hindernisse, die die Unternehmen nicht zu verantworten haben, im Sinne der Zukunftsfähigkeit unseres Landes aus dem Weg schafft,“ appelliert Waltemate an die Landespolitik. jh

Zusatzhinweis: Der Taxi- und Mietwagenverband TMV hat indes seine Forderung nach einem runden Tisch im Bundesverkehrsministerium bekräftigt und kann dabei auf namhafte Unterstützung von Landes- und Verkehrspolitikern zählen.

Tags: FachkundeprüfungPBefGVSPV e. V.
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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Kommentare 2

  1. Werner Hillermann says:
    12 Monaten her

    Dass die Zeit zur Ausarbeitung der sogenannten kleinen Fachkunde knapp ist, kann ich nachvollziehen.
    Es kann aber nicht unmöglich sein, dass bis dahin alle Neueinsteiger registriert werden und die hoffentlich rasch kommende Prüfung nachträglich ablegen.
    Ein Zwei- oder gar Dreiklassenrecht aus womöglich „formalen“ Gründen darf es nicht geben!

    Antworten
    • Martin Wohlleber says:
      12 Monaten her

      Leider gibt es das zwei Klassen-Recht schon lange, denn schon lange können die Fahrer von Mietwagen ohne Ortskunde Prüfung Personen gegen Entgelt befördern, während Taxifahrer diese Prüfung ablegen müssen.

      Antworten

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