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Wissenswertes rund ums Fiskaltaxameter und INSIKA-Verfahren

von Nicola Urban
16. November 2016
Lesedauer ca. 2 Minute(n)
0
Wissenswertes rund ums Fiskaltaxameter und INSIKA-Verfahren

Gängige Hersteller erfüllen die MID-Richtlinie schon seit Jahren

Mit dem Jahreswechsel kommt die Fiskaltaxameterpflicht für jeden Taxiunternehmer – höchste Zeit also, die vielleicht immer noch offenen Fragen zu klären.

Zwar fehlen immer noch klare gesetzliche Grundlagen, die Finanzämter scheinen sich aber bei ihren Prüfungen ab 2017 auf das Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 26.11.2010 zu berufen. Dabei werden sich die Prüfer zu Beginn ihrer Kontrolle zunächst einmal vergewissern, dass in den Taxis überhaupt Fiskaltaxameter zum Einsatz kommen, und in welcher Weise eine manipulationssichere Verschlüsselung hinzugezogen wird. Taxi Times DACH listet in seiner aktuellen Ausgabe die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema auf:

  1. Was ist ein Fiskaltaxameter?

Ein Fiskaltaxameter ist kein neues Gerät. Es ist ein Taxameter, der über eine Schnittstelle verfügen muss, über die sämtliche Daten elektronisch ausgelesen werden können. Alle gängigen Hersteller sämtlicher Taxameter erfüllen die nötige MID-Richtlinie schon seit Jahren. Wer also einen Taxameter der aktuellen Baureihe seines Herstellers besitzt, ist auf der sicheren Seite.

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2. Können nicht MID-fähige Taxameter älterer Bauart weiterhin eingesetzt werden?

Ja und nein. Ja, denn in der MID findet sich kein Hinweis darauf, dass Altgeräte nach dem 31.10.2016 ausgetauscht werden müssen. Auf der anderen Seite: Nein, weil im BMF-Schreiben vom 26.10.2010 eine klare Frist gesetzt wurde: Geräte, die den Anforderungen der MID nicht entsprechen, dürfen LÄNGSTENS bis zum 31.12.2016 eingesetzt werden.

 

Diese und noch detaillierte Hintergründe können Sie in der aktuellen Ausgabe der Taxi Times DACH nachlesen. Zum Beispiel Antworten auf die Frage, warum es nicht reicht, einen Fiskaltaxameter der aktuellen Bauart „nur“ einzusetzen. Oder ob ein Gesetz definiert, nach welchen Verfahren die Daten gespeichert werden müssen. Läuft ohne gesetzliche Regelung etwa alles so weiter wie bisher? Und überhaupt: Wie kann man die Ursprungsdaten digital speichern und müssen sie digital verschlüsselt werden? Muss dabei das INSIKA-Verfahren angewendet werden?  Wenn ja, was genau passiert beim INSIKA-Verfahren und welche Ausrüstung ist dafür nötig?

Die Taxi-Times-Redaktion ist all diesen Fragen nachgegangen. Die Antworten finden Sie in der aktuellen Printausgabe oder in etwa einer Woche als PDF im E-Kiosk unter www.taxi-times.taxi oder in der Taxi-Times-App.

Jürgen Hartmann/Nicola Urban

Foto: Semitron

Tags: FiskaltaxameterINSIKAJahreswechselTaxameter
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