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Start Arbeitsrecht

Zoll wirft ein Auge auf das Beförderungsgewerbe – in Hildesheim

von Yvonne Schleicher
27. Februar 2019
Lesedauer ca. 1 Minute.
1

Foto: Hauptzollamt Hamburg-Stadt

Polizei, Zoll und Stadtbeamte haben am letzten Wochenende in Hildesheim Taxikontrollen durchgeführt. Zwölf Ordnungswidrigkeiten und vier Verdachtsfälle in Bezug auf das Arbeitsrecht ergaben sich daraus.

Die Hildesheimer Allgemeine Zeitung berichtet von 28 Einsatzkräften, die 30 Taxen kontrolliert hätten: Die beanstandeten Ordnungswidrigkeiten werden bis auf die Stichworte „Straßenverkehrsordnung“ und „fehlende Unterlagen“ nicht näher erläutert, es hätte sich im Wesentlichen aber um „kleinere“ Vergehen gehandelt. Zwei Fahrern sei die Weiterfahrt verboten worden, da sie ihren Personenbeförderungsschein zuhause vergessen hatten.

Der Zoll hatte bei vier Taxifahrern den Verdacht auf Schwarzarbeit, „arbeitsrechtliche Unstimmigkeiten“, oder zu Unrecht bezogene Sozialleistungen.

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Der Pressesprecher des Hauptzollamtes Braunschweig betonte, dass der Zoll das Taxigewerbe besonders im Blick habe. „Es ist anfällig für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung.“ Das Augenmerk des Zolls läge grundsätzlich auf allen Arbeitstätigkeiten, die „einerseits relativ schnell zu erlernen und andererseits lohnintensiv seien“. Seit der Verbreitung von Navigationsgeräten und der Einführung des Mindestlohnes sei dies auch das Personenbeförderungsgewerbe. Ein Vergleich zu anderen Städten sei nicht möglich, da es nur bei bundesweiten Zollkontrollen Vergleichsdaten gäbe. ys

Symbol-Foto: Hauptzollamt Hamburg-Stadt

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Tags: ArbeitsrechtHildesheimPBefGZoll
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Yvonne Schleicher

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Kommentare 1

  1. Daniel says:
    4 Jahren her

    Gut soweiter machen! Der Fisch fängt am Kopf an zu stinken, daher bei Schwarzarbeit und Sozialbetrug die Bude dicht machen. Freuen sich die, die ordentliche und rechtmäßige Arbeit leisten, über mehr Aufträge.

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