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Berliner Sozialreferentin: Pausentaste am Halteplatz ist gesetzeswidrig

22. März 2017 von Jürgen Hartmann 4 Kommentare

In einem Schreiben an die Berliner Taxiverbände hat die Referentin für sozialen Arbeitsschutz der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales darauf hingewiesen, dass die Nutzung der in den Taxametern integrierten Pausenfunktion nicht mit den geltenden arbeitsschutzrechtlichen Verschriften zu vereinbaren sei.  

Die Referentin reagierte mit ihrem Schreiben auf einen Bericht des Berliner Tagespiegels vom 20. Februar. Die Zeitung hatte darin unter Berufung auf einen klagenden Taxifahrer den Berliner Taxibetrieben vorgeworfen, sie würden sich um den Mindestlohn mogeln, indem eine als „Totmanntaste“ bezeichnete Funktion der Taxameter dazu genutzt werde, Wartezeiten an Halteplätzen als Pause zu deklarieren.

„Reguläre Standzeiten, während derer auf den nächsten Kunden gewartet wird, gehören zur Arbeitszeit“, meint dazu die Referentin Frau Nadia Schley. Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer stünden auch in dieser Zeit dem Arbeitgeber zur Verfügung und nähme in seinem Auftrag Aufgaben wahr. „Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer unterliegt auch während dieser Zeiten möglichen Weisungen des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin per Funk oder Mobiltelefon, die die Kundenreihenfolge ändern oder einen Termin streichen oder hinzufügen können“, führt Frau Schley weiter aus. (Anmerkung der Redaktion: Ganz offensichtlich ist Frau Schley nicht darüber informiert, dass in Großstädten der Chef des Taxibetriebs als unmittelbarer Arbeitgeber nicht in die Auftragsvermittlung eingreift, sondern diese über eigenständige Vermittlungszentralen vorgenommen wird).

„Ordnet eine Arbeitgeberin bzw. ein Arbeitgeber an, dass die „Totmann-Taste“ in dieser Zeit nicht gedrückt werden darf, liegt nach geltender Rechtsfassung keine Pause im arbeitsrechtlichen Sinn vor“, schreibt die Referentin und verweist auf aktuelle Rechtsprechungen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts, wonach Bereitschaftsdienste auch zur Arbeitszeit gehören.

In Berlin wird Anfang April das Arbeitsgericht über die Klage eines Taxifahrers entscheiden müssen, der seine Pausenzeiten als Arbeitszeiten erstattet bekommen möchte. jh

Foto: Taxi Times

 

 

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Kategorie: Allgemein, D-A-CH, Top-thema Stichworte: Pausenfunktion, Taxameter, Taxi

Kommentare

  1. Matthias Koczy meint

    23. März 2017 um 16:04

    Da kann man als ehrlicher Taxiunternehmer nur hoffen, dass der Fahrer vor Gericht gewinnt! Damit Sozialversicherungsbetrug ein für alle Mal der Vergangenheit gehört…. Dass überhaupt Taxameterhersteller sich von Taxiunternehmern vor den „Karren haben spannen lassen“, um solche Funktionen einzurichten ist schon peinlich genug. Für Betrüger in unserer Branche wird es bestimmt bald so genannte Taxameterjustiergeräte geben + dann gibt es wieder Taxi-Treffen auf BAB Raststätten mit dem Ergebnis, dass die Taxameterstände retouchiert werden… Es gibt ja auch schon Softwarefirmen, die sogar auf offiziellen Taxitagen (organisiert von IHK + Taxiverbänden) damit werben, dass man als Unternehmer die Aufzeichnungen „ganz offiziell“ verändern kann…. Immer wieder schade, dass so die ehrlichen Unternehmer bei solcher Wettbewerbsverzerrung auf der Strecke bleiben und viele Fahrer dies durch Schwarzlöhne auch noch decken… Taxi Times sollte mal ganz deutlich Stellung beziehen! Auch wenn der eine oder andere Leser dann abspringt…

    Antworten
    • Jürgen Hartmann meint

      24. März 2017 um 14:06

      Taxi Times wird Stellung beziehen – In Form einer Kolumne eines Berliner Rechtsanwalts. Erscheint in der nächsten Printausage der Taxi Times Berlin.

      Antworten
  2. Reinhard Ehringfeld meint

    24. März 2017 um 13:55

    Die Berliner Sozialreferentin hat Recht..
    Wer Gutes will, sollte auch Gutes tun.
    Um derartigen Unfug wie die Pausen- oder „Totmanntaste“
    die Grundlage zu entziehen, sollte Frau Schley alle ihre
    politischen Einflußmöglichkeiten nutzen, damit der Senat von Berlin
    die Beförderungsentgelte für den Taxenverkehr von Berlin um
    mind. 15% erhöht . Alles andere führt nur zum Abbau von
    sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung im Berliner Taxigewerbe.
    Die Flucht in fragwürdige Selbstständigkeiten kann nur durch eine ausreichende
    materielle Grundlage für das Gewerbe gestoppt werden.
    Der/Die gewollte oder nicht gewollte Unternehmer/in, darf sich
    bekanntlicherweise selber ausbeuten, weil kein Mindestlohn zu beachten ist,
    Die Kläger werden auch bald Unternehmer sein, wenn die Politik nicht aktiv reagiert.

    Antworten
  3. Opa Ronny meint

    5. April 2017 um 21:33

    hallo ihr,ist bei uns aufm lande auch nicht besser. wir bekommen die wartezeiten auch nicht bezahlt.

    Antworten

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