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Bundestagspolitikerin kündigt Aufnahme von Taxametern in das Kassengesetz ab Mitte 2018 an

von Jürgen Hartmann
18. Juni 2017
Lesedauer ca. 2 Minute(n)
1

Einen ganzen Vormittag lang hat sich die Bundestagsabgeordnete Antje Tillmann (CDU) in der Taxizentrale der Erfurter City Taxi AG die Technik und den Ablauf erklären lassen. Sie begleitete sogar einen Taxifahrer bei einer Tour und informierte über Pläne zum Kassengesetz.

Frau Tillmann musste auf die Taxi-Tour gemeinsam mit dem Fahrer rund 30 Minuten am Halteplatz im Erfurter Zentrum warten, dann kam der Auftrag einer hochbetagten Dame mit Rollator, die für 9 Euro zum Arzt gefahren wurde. „Bei dieser Auslastung fällt es schwer, den Mindestlohn zu bezahlen“, erläuterte Michaela John. Erst recht, wenn man nach zwei Unfällen und einem Motorschaden nicht eingeplante Kosten von 10.000 Euro hat, ergänzte ihr Bruder Daniel Schwuchow. Beide betreiben zusammen mit ihrem Vater Wolfgang Schwuchow die Erfurter Taxizentrale City Taxi AG, an die 15 Fahrzeuge angeschlossen sind.

Antje Tillmann (CDU, Mitte) mit Michaela John und dem Fahrer Stefan Wagner von der City-Taxi AG.

Vor der oben beschriebenen Taxifahrt konnte sich Antje Tillmann in der Zentrale die Vermittlungstechnik erklären lassen. City Taxi greift auf ein System zurück, das jeden Anrufer automatisch mit dem am nächsten positionierten Taxi verbindet. Damit ist eine 24-stündige Erreichbarkeit gewährleistet, ohne dafür Personal im Call Center beschäftigen zu müssen.

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Im Taxi interessierte sich Tillmann für die Taxametertechnik. Sie fragte dabei explizit nach den Einbaukosten eines Belegdruckers, der bei den Erfurter City-Taxis derzeit noch nicht verbaut ist. Sie betonte, dass ihre Partei diese Kosten nach den Belastungen durch den Mindestlohn den Taxiunternehmen nicht auch noch aufzwingen wollte. Denn ein sofortiges Erstrecken des Anwendungsbereichs der neuen Regeln auf Taxameter hätte ansonsten ein Austauschen der meisten Taxameter bedeutet, insbesondere hätten sie mit einem Drucker nachgerüstet werden müssen, da der Kunde einen Beleg verlangen kann.

Tillmann fühlte sich anhand der Aussagen von Frau John und Ihrem Bruder bestätigt, dass es richtig gewesen sei, den Taxameter aus den aktuellen Regelungen des Kassengesetzes auszuschließen.

Als finanzpolitische Sprecherin der CDU / CSU Bundestagsfraktion ist Tillmann in die Überlegungen zum Kassengesetz eng eingebunden. Sie wies in diesem Zusammenhang auf eine „Protokollerklärung des Bundesministeriums der Finanzen  (BMF) zum Anwendungsbereich der Kassensicherungsverordnung“ hin. Darin sagt das BMF zu, noch in diesem Jahr in enger Abstimmung mit den Ländern und Unternehmern die Verordnung mit dem Ziel zu ergänzen, den Anwendungsbereich auf betrugsanfällige kassenähnliche System auszudehnen und dabei die Technologieoffenheit zu bewahren.

Auch die Politik wird dieses Thema weiter verfolgen. Tillmann: „Wir müssen sicherstellen, dass wir mit der Aufnahme der Taxameter nicht zusätzliche Ausweichmöglichkeiten erzeugen: So könnten vermehrt Leihwagen ohne Taxameter zum Einsatz kommen, in denen dann der Wegstreckenzähler manipuliert werden kann. Der Anwendungsbereich muss sich dann auch auf Wegstreckenzähler erstrecken.“ jh

 

Rund 30 Minuten musste Antje Tillmann gemeinsam mit Michaela John im Taxi auf den nächsten Fahrtauftrag warten. Sie nutzen die Zeit für einen regen Gedankenaustausch.Fotos: Taxi Times

Hinweis in eigener Sache: Diese Meldung können Sie auch in unserer Taxi Times-App nachlesen. Jetzt kostenlos runterladen.

Tags: Antje TillmannErfurtKassengesetz
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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Kommentare 1

  1. Manfred Schröder says:
    4 Jahren her

    Frau Antje Tillmann hat mit den erstaunlichen Erklärungen das Taxengewerbe noch weiter verunsichert. Ein „Kassengesetz Lite“ für Taxameter (kein Drucker – zu teuer) ist natürlich technischer Blödsinn. Neues „Kassengesetz“ bedeutet BSI Zertifizierung und Belegpflicht. Nicht nachzuvollziehen ist der Hinweis, dass unter dem vollen „Kassengesetz“ das Taxametersystem komplett ausgetauscht werden müsse. Das „Kassengesetz“ zertifiziert ein Kassensystem und nicht ein Vorsystem (Taxameter), Es genügt das bestehende MID Taxameter mit einer mobilen BSI zertifizierten Kasse zu ergänzen – fertig.

    Auszüge aus einer „BMF Protokollerklärung“ zu veröffentlichen verunsichert auch die Finanzbehörden, die schon mit dem geltenden Recht Probleme haben.

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