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30 zusätzliche Konzessionen für Karlsruhe

von Jürgen Hartmann
13. August 2018
Lesedauer ca. 3 Minuten.
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Sebastian Holl (links), und Dirk Holl, Prokristen der Holl AG, sowie Inhaberin Edeltraut Holl Foto Holl AG

Das Taxiunternehmen Holl AG wird seinen Betrieb künftig um dreißig weitere Taxis ausweiten. Die Genehmigung trat aufgrund eines Verfahrensfehlers in Kraft. Eine Beschwerde der Stadt Karlsruhe wurde jetzt vom VGH Mannheim abgelehnt.

Das Taxiunternehmen hatte die Konzessionen am 18. April 2017 für das Stadtgebiet Karlsruhe beantragt und im November einen Ablehnungsbescheid erhalten. Begründung: Die Erteilung würde den Taximarkt stören und müsse daher nach § 13, Absatz 4 abgelehnt werden. Dirk Holl, Prokurist von Taxi-Holl, klagte daraufhin im Januar 2018 beim Karlsruher Verwaltungsgericht. Er war der Meinung, dass die Frist von April bis November 2017 für eine Entscheidung zu lange gewesen sei und eine zwischenzeitlich von der Stadt Karlsruhe festgelegte Fristverlängerung im Juni 2017 „nur zur Zeitgewinnung diente und nicht substantiiert begründet war“, wie das Unternehmen in einer Pressemeldung mitteilte.

Fortan ging es im Verfahren nicht mehr um den §13, Absatz 4 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG), sondern um § 15. Dort heißt es, dass über einen Antrag auf Genehmigungen durch die Behörde innerhalb von drei Monaten zu entscheiden ist. Und weiter: „Kann die Prüfung des Antrags in dieser Zeit nicht abgeschlossen werden, ist die Frist vor ihrem Ablauf in einem den Antragstellern mitzuteilenden Zwischenbescheid um den Zeitraum zu verlängern, der notwendig ist, um die Prüfung abschließen zu können. Die Verlängerung der in Satz 2 bezeichneten Frist darf höchstens 3 Monate betragen. Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn sie nicht innerhalb der Frist versagt wird.“

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Genau letzteres war nun das, was Dirk Holl für sich reklamierte. Denn ein im Juni ergangener Zwischenbescheid hatte zwar fristgerecht eine weitere Verlängerung der Entscheidung um drei Monate angekündigt, aber nicht die im Gesetz notwendigen Erfordernisse erfüllt. Diese sehen unter anderem vor, dass mit der Fristverlängerung ein konkretes Datum genannt werden muss, um den die Entscheidungsfrist verlängert wird.

Im konkreten Fall hatte die Behörde eine Verlängerungsfrist bis zum 29.11.2017 angegeben, die maximal zulässige Frist hätte aber maximal bis 22.11.2017 angegeben werden dürfen. Folglich hatte die Behörde mit ihrem Zwischenbescheid gegen die Regelung verstoßen, dass sie nur um maximal drei Monate verlängern darf. Also war der Zwischenbescheid wertlos und die Ablehnung im November kam viel zu spät. Das Taxiunternehmen hatte Anspruch auf eine so genannte Genehmigungsfiktion, also die automatische Zuteilung der beantragten Genehmigungen nach § 15 PBefG. Und genau dieses Recht wurde dem Taxibetrieb zugesprochen. Erst im Mai vom Verwaltungsgericht Karlsruhe und nun nach der Beschwerde der Stadt auch vom VGH Mannheim (Aktenzeichen 9 S 1272/18). „Taxi-Holl hat damit einen Anspruch auf 30 Taxilizenzen für die Stadt Karlsruhe“, heißt es aus dem Hause Holl.

Und die Gefahr einer Verkehrsmarkstörung, die ja nun gar nicht Betracht gezogen werden konnte? Aktuell hat Karlsruhe etwa 220 Taxikonzessionen. Ein bei Linne und Krause in Auftrag gegebenes Gutachten soll klären, ob diese Zahl ausreichend ist. Dazu kommt, dass demnächst vielleicht einigen Taxibetrieben die Konzession entzogen werden muss, gegen die aktuell Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet wurden.

Dr. Björn Weiße vom Ordnungsamt Karlsruhe hatte deshalb bereits einem Mietwagenbetrieb die Genehmigungen zum 1. Juli widerrufen und schloss im Gespräch mit Taxi Times nicht aus, dass weitere Widerrufsverfahren eingeleitet werden.

„Es wird noch viel Bewegung und Veränderungen im Karlsruher Taximarkt geben“, kommentiert Dirk Holl. Er und sein Bruder Sebastian Holl, ebenfalls Prokurist bei Taxi-Holl und Projektleiter für Karlsruhe, haben nun ein Jahr lang Zeit, um die entsprechenden Fahrzeuge anzuschaffen und Fahrpersonal anzustellen. Die Website www.taxi-karlsruhe.de ist schon aktiviert. Manche Ideen, die man bereits bei den bisherigen Betrieben in Gaggenau (Stammsitz), Baden-Baden und im Murgtal umgesetzt hat, könnten auch den Weg nach Karlsruhe finden. „Wir wollen nicht einfach eine weitere Flotte mit dieselbetriebenen Fahrzeugen auf die Straßen bringen“, sagt Sebastian Holl. „Gerade eine innovative Stadt wie Karlsruhe möchte auch ein innovatives Taxikonzept sehen und so prüfen wir derzeit, welches unserer Fahrzeuge mit alternativen Antrieben am besten zu dem Einsatzszenario in Karlsruhe passt und ob wir auch gleichzeitig ein Taxi-Sharing-Konzept aufbauen werden.“ Das vor kurzem bestellte London-Taxi mit Elektro-Antrieb sei beispielsweise „eine nicht ganz uninteressante Option für den Karlsruher Taximarkt.“ jh

Sebastian Holl (links) und Dirk Holl, Prokuristen der Holl AG, sowie Inhaberin Edeltraut Holl
Foto Holl AG

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Tags: GenehmigungsfiktionHoll AgKarlsruhePBefGUrteil
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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