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Start Beförderungsrecht

Aussetzung der Fachkunde: Die Länder haben sich geeinigt

von Axel Rühle
30. Juli 2021
Lesedauer ca. 2 Minuten.
12
Aussetzung der Fachkunde: Die Länder haben sich geeinigt

P-Schein-Anwärter müssen keine Ortskunde mehr nachweisen – und noch keine Fachkunde. Das ist nun zwischen den Bundesländern vereinbart und gilt, bis eine Regelung des Bundes für die Fachkunde in Kraft gesetzt wird. Der Nachweis wird aber später dennoch fällig.

Den Anfang machte Bayern, kurz darauf folgten Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz und schließlich Niedersachsen: Bewerber auf die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF), egal, ob für Taxi, Mietwagen oder gebündelten Bedarfsverkehr, erhalten ihren P-Schein vorerst ohne Fachkundenachweis. Die Länder haben sich nun in letzter Minute darauf verständigt, wobei den Bewerbern die Fachkunde aber nicht gänzlich erspart bleibt. Spätestens mit dem ersten Antrag auf Verlängerung der FzF ist der Nachweis dann doch noch zu erbringen, und das ist in den meisten Ländern nach fünf Jahren der Fall. Bayern hat die Frist vorläufig auf drei Jahre verkürzt.

Die Verkehrsministerien der Bundesländer haben einen Konsens erzielt und sich in Ermangelung einer bundesrechtlichen Festlegung auf die vorläufige Regelung verständigt. So hat beispielsweise die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) gegenüber ihrer nachgeordneten Fahrerlaubnisbehörde, dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO), festgelegt, dass die FzF zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen und den gebündelten Bedarfsverkehr ab dem 2. August regulär ohne Fachkundenachweis erteilt wird, da dieser „offenkundig unverschuldet nicht erbracht werden kann“. In einem Schreiben der SenUVK, das Taxi Times vorliegt, heißt es wörtlich: „Zur Aussetzung der Vorschriften besteht grundsätzlich Konsens zwischen den Bundesländern“, so dass davon auszugehen ist, dass in der Verfahrensweise nur geringfügige Unterschiede zwischen den Bundesländern bestehen dürften.

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Die P-Scheine, die ab dem 2. August beantragt werden, sind also mit folgender zwischen den Ländern vereinbarter Auflage verbunden: „Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird unter der auflösenden Bedingung erteilt, dass sie erlischt, wenn der Inhaber die Bestätigung zum Nachweis der Fachkunde nicht spätestens zum Zeitpunkt der ersten Verlängerung vorlegt.“

Die vorläufige Regelung gilt so lange, bis der Bund in Paragraph 48, Absatz 4, Nr. 7 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) etwas anderes regelt, denn das Landesrecht richtet sich nach dem Bundesrecht.

Wer bereits einen P-Schein besitzt, muss keine Fachkunde nachweisen und kann laut einem Informationsschreiben des LABO außerdem ohne weitere Veranlassungen auch Pkw im gebündelten Bedarfsverkehr führen. Auch wenn für bisherige P-Schein-Inhaber eine Verlängerung der FzF gemäß § 48 Abs. 5 FeV erforderlich wird, muss kein Nachweis der Fachkunde vorgelegt werden. Wer noch keine FzF besitzt und eine solche für Taxis bereits beantragt hat, muss eigentlich die Ortskunde noch nachweisen, kann aber – zumindest in Berlin, und andere Länder dürften es ähnlich handhaben – „der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich (gern Mail) mitteilen, dass die Bearbeitung gemäß der ab 02.08.2021 geltenden Rechtsvorschriften erfolgen soll“, womit der Ortskundenachweis dann hinfällig wird. Das LABO hat heute eine Online-Informationsseite zu der Thematik bereitgestellt. ar

Tags: FachkundeGebündelter BedarfsverkehrMietwagenPBefGPersonenbeförderungsscheinTaxi
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Axel Rühle

Der Berlin-Insider ist Funkkurs-Dozent und ursprünglich Stadtplaner. Seit 1992 ist er im Besitz eines Personenbeförderungsscheins und immer wieder auch im Taxi anzutreffen. Inhaltlich betreut er in Wort und Bild alle Themen rund um die Taxi Times Berlin.

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Kommentare 12

  1. Klareworte says:
    11 Monaten her

    Chaos pur. In Baden-Württemberg gibt es die Auflage bei Neuerteilung nicht. Mithin sollte die LABO bitte die Rechtsgrundlage nennen, mit der diese Auflage zulässig sein soll.
    Ungeklärt ist bisher auch, ob bestehende Inhaber des Taxischeins überall fahren dürfen. Das geht aus dem Schreiben nicht hervor und ist leider kein automatismus.

    Antworten
  2. Eddy says:
    11 Monaten her

    Wer bereits ein p Schein hat ( uber Fahrer ) muss auch in Zukunft keine fachkundige nachweisen und darf Taxi fahren. Richtig ?
    Willkommen im lohndumping 2021 in der Taxi Branche! Jetzt wird der Markt mit ihnen geflutet und die Unternehmer fangen jetzt schon an das bestehende Personal zu vergraulen weil sie 45-50% umatzbeteilung haben. Die zukunftsfahrer kann man immerhin abspeisen mit 34-40%. Was die uberpartner auch jetzt schon machen. Mein Tipp. Besorgt euch einen guten Anwalt 😉

    Antworten
  3. Daniel says:
    11 Monaten her

    Wieviele angestellte Taxifahrer müssen eigentlich aufstocken, aus den Sozialkassen?
    Wird ja immer nur von den Uber Fahrern gesprochen!
    Ist das Taxigewerbe denn wirklich so sauber, wie immer getan wird?
    Kann mich da an andere Zeiten erinnern.

    Antworten
    • Redaktion says:
      11 Monaten her

      Dass Taxifahrer aufstocken müssen, ist beispielsweise in Berlin eine klare Konsequenz aus der Wettbewerbs-Schieflage, die durch unlautere Mietwagen mit taxiähnlichem Verkehr entstanden ist. Der behördlich genehmigte Taxitarif ist bei einer vernünftigen Auslastung des Taxis auskömmlich. Mietwagentarife weit unterhalb des Taxitarifs sind dagegen nicht auskömmlich – außer man umgeht die Gesetze.

      Antworten
    • Julius says:
      9 Monaten her

      Also jedenfalls in Hamburg bekommen die durchweg fest angestellten Uberfahrer €11-13/Stunde. Wo muß denn aufgestockt werden?

      Antworten
      • Redaktion says:
        9 Monaten her

        In Hamburg ist der Anteil an Uber-Mietwagenfahrern sehr gering. Könnte darin ein Zusammenhang bestehen? dass es sich bei 11-13.- € / Stunde nicht lohnt, in Hamburg tätig zu sein, noch dazu, wenn man wie in Hamburg alle gesetzlichen Regelungen penibel einhalten muss, weil dort die Aufsichtsbehörde genau hinschaut?

        Antworten
  4. kehrentaxi says:
    11 Monaten her

    Für mich ist klar, dass man mit einem P-Schein bundesweit fahren darf. Warum denn auch nicht?

    Es bleibt aber jeder Vermittlungszentrale unbenommen, „Interne Prüfungen“ abzuhalten, um den eigenen Qualitätsstandards weiterhin zu entsprechen. Insofern dürfte die neue Regelung wenig Probleme aufwerfen. Nur, das ist ja eigentlich kaum gewollt, weil Mehrwagenunternehmen oft zu wenig Personal haben. Und, gab und gibt es nicht in der Realität tatsächlich nicht mehr Befürworter, als Gegner dieser neuen Regelung?

    Klar ist auch, dass den taxiähnlichen Mietwagenverkehrsunternehmern nun auch Personal entzogen wird.

    Antworten
  5. kehrentaxi says:
    11 Monaten her

    @Eddy:

    Diese Regelung gilt für Taxi- und für Mietwagenunternehmer gleich!

    Insofern kann es in diesen Branchen kein Lohndumping geben.

    Mindestlohn bleibt Mindestlohn.

    Es bleibt das Problem dass das Taxi niemals für die Beschäftigung von Fahrpersonal wirklich und real geeignet war. Dieser Tatsache neigt sich das Gewerbe sehr schnell zu entziehen. Hört einfach damit auf und die Qualität wird steigen.

    Antworten
  6. Ingrid Seele says:
    11 Monaten her

    Taxi – Seele – Hamburg
    Nachdem ich nun seit 1968 selbständige Unternehmerin in Hamburg bin – mit 10 angestellten Fahrerinnen und Fahrern – bin ich sehr gespannt wie sich diese offenbar total unvorbereitete gravierende Veränderung – im Endeffekt auf das Gewerbe auswirken wird.
    3 unserer Fahrer*innen sind über 15 Jahre bei uns, die Gattin des einen fährt auch schon über 10 Jahre
    bei uns. Nun ist deren Tochter auch seit 2 Jahren bei uns. Dann haben wir noch einmal Vater und Sohn seit über 5 Jahren bei uns. Zwei sind auch 9 und 6 Jahre im Team. Da müssen wir doch einiges richtig machen. Wir sind ein tolles Team, aber ehrlich gesagt ich möchte keinen Fahrer haben der eine Stadt wie Hamburg überhaupt nicht kennt, sondern nur nach Navi fahren kann. Das wäre derzeit bei den unendlich vielen Baustellen und dadurch Vollsperrungen total unmöglich. Wie sollen wir dabei noch zufriedene Kunden haben?? Jetzt muss man dann also selber neue Fahrer entsprechend schulen um zufriedene Kunden an die Firma zu binden. Nichts gegen Veränderungen, aber ohne jede Planung wie das Danach ohne Chaos möglich sein kann, ist für mich absolut unverständlich!!! Na schau`n wir mal

    Antworten
  7. Forster says:
    11 Monaten her

    Da der Nachwuchs geistig wohl nicht mehr in der Lage ist, sich ein paar hundert Straßen zu merken, setzen wir das Niveau nochmals zwei Stufen nach unten, falls das überhaupt noch möglich ist !

    Antworten
  8. Bajazet says:
    11 Monaten her

    Das Taxi Geschäft ist nach und während Corona Zeiten übersättigt. Die Erfahrne Taxifahrer wurden zur kurz Arbeit getrieben. Viele davon fahren Uber. Mit der Abschaffung der Ortskunde Prüfung ist das Niveau unserer Geschäft in freier Fall.

    Antworten
  9. Thomas Wedam says:
    11 Monaten her

    Ist eigentlich schon jemandem aufgefallen, dass die NAVIS eklatante Umwege fahren…?
    Ich fahre meist 2 -3 Kilometer kürzere Stecken…

    Antworten

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