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Bahntaxi-Fahrten werden digital

von Jürgen Hartmann
12. Juli 2022
Lesedauer ca. 3 Minuten.
11
Bahntaxi-Fahrten werden digital

Nach einer erfolgreichen Pilotphase in drei Städten sollen die Bahntaxi-Fahrten nach und nach in allen Bundesländern umgestellt werden. Anstelle der bisherigen Papier-Voucher tritt dann eine digitale Gutschein-Erfassung über einen QR-Code. 

Wenn ein gestrandeter Bahnkunde einen Anspruch auf eine Taxifahrt hat, werden diese Fahrten künftig über eine digitale Plattform abgewickelt. Für die Organisation und Abrechnung dieser Fahrtenvermittlung nutzen die Mitarbeitenden an den Station- und Service-Countern der Deutschen Bahn die digitale Plattform „TaBeA“. Dabei handelt es sich um ein Taxi-Bestell- und Abrechnungssystem, das auf Basis der Plattform von taxi.eu als Gemeinschaftsprodukt des Taxigewerbes entstanden ist.

Das Taxigewerbe setzt damit die Vorgaben um, die bei der Ausschreibung dieser Fahrten 2019 von der Deutschen Bahn AG formuliert worden waren: Ein Partner, ein (digitaler) Prozess – eine Rechnung. Damit war zum Zeitpunkt der Ausschreibung klar, dass der Bundesverband Taxi und Mietwagen (BVTM), der seit Jahrzehnten als Partner der Bahn für diese Fahrten fungiert, neue Wege gehen musste, um die Ausschreibung nicht an andere Plattformanbieter zu verlieren.

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In der Folge bildete der Bundesverband eine Bietergemeinschaft, an der auch die führenden Systemanbieter für Vermittlungssoftware beteiligt waren, unter ihnen Gefos, Seibt & Straub, Taxi Deutschland und fms/Austrosoft. Letztere entwickelten eine NTA-Plattform (National-Trip-Authorisation), über die eine systemübergreifende Auftragseingabe- und Abrechnung möglich ist. Somit können sich alle Unternehmen mit ihrer Vermittlungstechnik anschließen. Damit hat der BVTM die Ausschreibung gewonnen.

Diese Plattform wurde der Deutschen Bahn zur Verfügung gestellt, die ihr dann den Namen TABEA gab (TAxiBEstellAbrechnung). Zugriff haben darauf die Mitarbeiter*Innen des Bahnbereichs Station & Service. Sie nutzen die Plattform, um für die Bahnkunden, die aufgrund von Verspätungen Anspruch auf eine Taxifahrt haben, einen Gutschein samt QR-Code zu erstellen, bei Bedarf Fahrgäste zu bündeln und den Preis zu kalkulieren (sofern es sich um eine Fernfahrt handelt). Optional können die Bahn-Mitarbeitenden aus dem System heraus direkt ein Taxi bestellen, beispielsweise, wenn Sonderwünsche wie Großraumtaxi, Rollstuhlbeförderung oder Kindersitze erfüllt werden müssen.

Eine erste Pilotphase in Dortmund, Hannover und Hamburg verläuft seit einiger Zeit sehr erfolgreich. In diesem Monat ist nun der bundeweite Roll-Out gestartet, zunächst in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, in den kommenden Wochen sollen dann nach und nach die anderen Bundesländer folgen. Der digitalisierte Abrechnungsprozess wird zunächst an den Bahnhöfen starten, an denen die Bahn einen Station- und Service-Counter hat. Auf offener Strecke und an kleineren Bahnhöfen wird es auch weiterhin die bekannten analogen Taxigutscheine geben, die auch in gewohnter Weise abgerechnet werden können.

Für die Taxifahrer an den Bahnhöfen bedeutet das folgendes: Wenn zu ihnen ein Fahrgast mit einem Fahrtgutschein kommt, enthält dieser oben rechts einen QR-Code. In ihm sind die wesentlichen Merkmale der Fahrt bereits gespeichert: Fahrtauftrag, Fahrtstrecke, Anzahl Fahrgäste. Über die Fahrer-App scannt der Fahrer / die Fahrerin den Code in das Vermittlungssystem seiner Taxizentrale ein und führt anschließend die Fahrt durch. Künftig können solche Fahrten also nur noch von Fahrern durchgeführt werden, deren Taxis (über eine Taxizentrale) mit einem entsprechenden Vermittlungssystem angeschlossen sind.

Befindet sich das Ziel der Fahrt innerhalb des Pflichtfahrgebietes, ist der Fahrpreis aus dem Taxameter gültig. Bei Fernfahrten steht der Wert der Fahrt auf dem Gutschein und ist im QR-Code hinterlegt.

Der Fernfahrten-Fahrpreis basiert auf der Rahmenvereinbarung, die zwischen dem Taxi-Bundesverband und der Bahn getroffen wurde. Er wurde erst kürzlich an die gestiegenen Energie- und Lohnkosten angepasst und liegt nun bei 97 Cent netto pro gefahrenem Kilometer (also Hin- und Rückfahrt) bzw. bei 1,09 Euro netto für Großraumtaxis, wenn dort auch mindestens fünf Personen mitfahren.

Ist der Fahrer / die Fahrerin am Ziel angekommen, wird der Auftrag im System beendet. Die Bahn kennt ab diesen Moment bereits den Fahrpreis, bezahlt diesen an Taxi Deutschland und die wiederum an die angeschlossenen Zentralen. Von dort wiederum wird der Betrag dem ausführenden Unternehmen überwiesen. All das dauert nur wenige Tage, der Unternehmer bekommt also zeitnah sein Geld. Bisher lief es genau umgekehrt: Der Fahrer gab den bisherigen Gutschein bei seiner Schichtabrechnung ab, der Unternehmer reichte ihn bei seiner Taxizentrale ein und bekam nach vier bis sechs Wochen sein Geld. Nunmehr organisiert Taxi Deutschland zentral den Abrechnungsprozess für das Gewerbe und gegenüber der Deutschen Bahn.

Aktuell erläutert der Taxi-Bundesverband das Projekt und den Ablauf all den Zentralen und Betrieben, die an den entsprechenden Bahnhöfen als Abrechnungspartner fungieren. Für den BVTM-Geschäftsführer Michael Oppermann ist das Projekt ein Meilenstein. Man habe es erstmals geschafft, eine bundesweit einheitliche Abrechnung von Taxifahrten über Systemgrenzen hinweg zu ermöglichen. „Es ist gut, wenn das in der Hand des Gewerbes ist und da nicht andere Player mitmischen“, sagte Oppermann in einer digitalen Infoveranstaltung für die Taxizentralen. Verbandspräsident Herwig Kollar appellierte deshalb in diesem Zusammenhang an alle Partner, dieses Projekt zu einer Erfolgsgeschichte zu machen. „Es ist der Start für eine neue Stufe der Digitalisierung des Taxigewerbes.“ jh

Beitragsfoto: Screenshot des neuen Bahntaxi-Vouchers. Foto: FMS

Tags: BahntaxiBundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM)Deutsche BaDigitalisierungfms/AustrosoftgefosSeibt & StraubTaxi-Gutschein
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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Kommentare 11

  1. E. Hoffmann says:
    7 Monaten her

    „Die Bahn kennt ab diesen Moment bereits den Fahrpreis, bezahlt diesen an Taxi Deutschland und die wiederum an die angeschlossenen Zentralen. Von dort wiederum wird der Betrag dem ausführenden Unternehmen überwiesen.“ Hoffentlich hat Taxi Deutschland die hierfür nötige Bafinlizenz?`?

    Antworten
    • Redaktion says:
      7 Monaten her

      Anmerkung der Redaktion: In dem Gesamtprozess ist auch noch ein Zahlungsdienstleister involviert, der verfügt über die Bafin-Lizenz.

      Antworten
  2. Uwe says:
    7 Monaten her

    Damit werden mal wieder Kollegen die keiner Zentrale angehören von diesen Fahrten ausgeschlossen. So mit wird der selbstfahrende Einzelunternehmer ohne Zentralenbindung gezwungen sich einer Zentrale anzuschließen.

    Antworten
    • Redaktion says:
      7 Monaten her

      Fakt bei diesen Fahrten ist, dass der Auftraggeber, die Deutsche Bahn AG, keine Papierabrechnung mit jedem einzelnen Taxiunternehmer in dieser Republik will, sondern einen zentralen Abwicklungs- und Abrechnungspartner auf digitaler Ebene gesucht hat.
      Dass diese Fahrten trotz dieser Vorgaben beim Taxigewerbe geblieben sind, war nur möglich, weil ein Taxi-Bundesverband als Bindeglied zu allen Taxizentralen agiert und weil nur diese Taxizentralen mit ihren Vermittlungssystemen die Basis bilden, um eine solche digitalisierte Abrechnung technisch darstellen und umsetzen zu können.
      Taxiunternehmer, die sich – aus welchen (berechtigten) Gründen auch immer – gegen eine Mitgliedschaft in solch einer Zentrale entschieden haben, schwächen damit indirekt die (finanzielle) Leistungsfähigkeit dieser Zentrale.
      Gelingt es einer Taxizentrale dennoch, einen solchen Großauftrag wie den der Deutschen Bahn im überregionalen Verbund zu erhalten (und ihn somit Uber und Free Now vorzuenthalten!), steht ihr auch das Recht zu, diese Leistung exklusiv nur seinen (zahlenden) Mitgliedern anzubieten.
      Alles andere wäre, wie wenn man ein Fitnessclub von seinen Mitgliedern Beiträge einkassiert, diese dann aber die Geräte nicht nutzen können, weil sie von nicht-zahlenden Mitgliedern benutzt werden.
      Leistung und Gegenleistung sind die Grundvoraussetzung zwischen einer Organisation und seinem Mitglied. Wer keine Gegenleistung erbringt, hat auch keinen Anspruch auf Leistung.

      Antworten
  3. Julius says:
    7 Monaten her

    Und was ist mit alle anderen die am Hbf. angewiesen sind, alle diese Unternehmer die bei keiner zentrale angemeldet sind und seit Jahren, als alleinkämpfer durch das Leben kommen? Haben diese kein Anspruch auf solche, obwohl selten, aber sehr angenehme Fahrten? Ist dass nicht eine Art „moderner Monopol“ ? Sollte so eine app auch nicht für diese Fahrer zu Verfügung gestellt?

    Antworten
    • Redaktion says:
      7 Monaten her

      Fakt bei diesen Fahrten ist, dass der Auftraggeber, die Deutsche Bahn AG, keine Papierabrechnung mit jedem einzelnen Taxiunternehmer in dieser Republik will, sondern einen zentralen Abwicklungs- und Abrechnungspartner auf digitaler Ebene gesucht hat.
      Dass diese Fahrten trotz dieser Vorgaben beim Taxigewerbe geblieben sind, war nur möglich, weil ein Taxi-Bundesverband als Bindeglied zu allen Taxizentralen agiert und weil nur diese Taxizentralen mit ihren Vermittlungssystemen die Basis bilden, um eine solche digitalisierte Abrechnung technisch darstellen und umsetzen zu können.
      Taxiunternehmer, die sich – aus welchen (berechtigten) Gründen auch immer – gegen eine Mitgliedschaft in solch einer Zentrale entschieden haben, schwächen damit indirekt die (finanzielle) Leistungsfähigkeit dieser Zentrale.
      Gelingt es einer Taxizentrale dennoch, einen solchen Großauftrag wie den der Deutschen Bahn im überregionalen Verbund zu erhalten (und ihn somit Uber und Free Now vorzuenthalten!), steht ihr auch das Recht zu, diese Leistung exklusiv nur seinen (zahlenden) Mitgliedern anzubieten.
      Alles andere wäre, wie wenn man ein Fitnessclub von seinen Mitgliedern Beiträge einkassiert, diese dann aber die Geräte nicht nutzen können, weil sie von nicht-zahlenden Mitgliedern benutzt werden.
      Leistung und Gegenleistung sind die Grundvoraussetzung zwischen einer Organisation und seinem Mitglied. Wer keine Gegenleistung erbringt, hat auch keinen Anspruch auf Leistung.

      Antworten
  4. M. Wittlich says:
    7 Monaten her

    Das klingt nicht sehr unabhängig was die Redaktion hier schreibt…ist doch sehr unfair dass die zentrale hier die fahrt bekommt und alle anderen ausgeschlossen sind.
    Sorry aber das klingt schon nach Schieberei!

    Antworten
    • Jürgen Hartmann says:
      7 Monaten her

      Bei solch einem Kommentar schwillt mir persönlich als Herausgeber der Taxi Times wirklich der Kamm! Taxi Times ist das Sprachrohr der Taxibranche und wir kämpfen dafür, dass es der gesamten Branche gutgeht. Diese Branche ist seit langem dem Wettbewerb mit global agierenden und mit großer Finanzkraft ausgestatten Plattformbetreibern ausgesetzt. Dem kann sich doch der einzelne „Alleinkämpfer“ nicht entgegenstellen! Aufträge von Großkunden können am Beispiel der Bahn nur Taxizentralen abwickeln – und dies auch nicht im Alleingang, sondern nur im Verbund mit anderen Zentralen. Dass wir darauf hinweisen, ist kein Verlust unserer Unabhängigkeit, sondern Teil unserer Informationspflicht. Dies als Schieberei zu bezeichnen, ist daher sachlich falsch.

      Antworten
  5. Michael Fehmel says:
    7 Monaten her

    Ich finde den Kommentar des Kollegen auch sehr unrealistisch. Persönlich habe ich an Bahnhöfen und Flughäfen in Berlin auch sehr viele Kollegen erlebt, die ganz brüsk Fahrgäste abgelehnt haben, die mit irgendeinem Coupon unterwegs waren. Das fand ich schon immer unerklärlich bei unserer miesen Geschäftslage. Das sind wahrscheinlich genau siese Einzelkämpfer, die jetzt hier auch solche abwegigen Kommentare abgeben.
    Wir sollten doch alle froh sein, wenn sich der Bundesverband hier dafür einsetzt das solche Fahrten überhaupt noch bei uns landen

    Antworten
  6. Wolfgang Geisler says:
    5 Monaten her

    Ich stimme Einzeltaxiunternehmen zu, welche keiner Zentrale angeschlossen und durch diese Maßnahme von Bahnfahrten ausgeschlossen werden. Weiß die Bahn eigentlich was sie da tun. Das Image der Bahn ist eh schon im Keller. Vielleicht rechtfertigt diese Maßnahme in einigen Großstädten diese Maßnahme. Was ist mit Klein- und Kleinststädten, wo keine Zentralen vorhanden sind. Muß der Unternehmer die Kundschaft dann stehn lassen

    Antworten
  7. Ismet says:
    3 Monaten her

    Gute Frage vom Kollegen Wolfgang Geisler die ich gerne hier aufnehmen möchte:
    „Was ist mit Klein- und Kleinststädten, wo keine Zentralen vorhanden sind. Muß der Unternehmer die Kundschaft dann stehen lassen?“
    Kann diese Frage beantwortet werden? In den meisten ländlichen Regionen ist kein Unternehmen an Zentralen angeschlossen. Haben hier die Ausschreibung- und Projektmanager daran gedacht?

    Antworten

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