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Start Beförderungsrecht

Bayern setzt Nachweis der Fachkunde aus

von Jürgen Hartmann
7. Juli 2021
Lesedauer ca. 2 Minuten.
4
TMV fordert mehr Qualität bei der Fachkunde

In Bayern müssen Neubewerber für den Personenbeförderungsschein vorübergehend keine Fachkunde nachweisen. Allerdings soll der Nachweis später zwingend nachgereicht werden.

Wenn am 2. August große Teile der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes in Kraft treten, dürfen Genehmigungsbehörden bei der Neubeantragung von Personenbeförderungsscheinen (P-Schein) im Bereich Taxi keine Ortskunde mehr verlangen. An deren Stelle tritt dafür der Nachweis einer Fachkunde. Wie diese inhaltlich aussehen soll und wer sie abnehmen wird, wird derzeit im Bundesverkehrsministerium noch erarbeitet.

Nun scheint sich allerdings abzuzeichnen, dass dies nicht mehr rechtzeitig fertig wird, weshalb Bayern als erstes Bundesland eine landesweite Übergangsregelung festgelegt hat. Diese sieht unter anderem vor, dass der Nachweis der Fachkunde bei Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Gültigkeit für Taxis, Mietwagen und den gebündelten Bedarfsverkehr vorübergehend – wegen tatsächlicher Unmöglichkeit – nicht zu verlangen ist.

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Das geht aus einem Schreiben des Bayerischen Innenministeriums hervor, das den Taxiverbänden in dieser Woche zugestellt wurde und unserer Redaktion vorliegt. Diese Übergangsregelung sei im Einvernehmen mit dem für das Personenbeförderungsrecht zuständigen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr bestimmt worden und gelte „vorbehaltlich bis zu einer künftig bundeseinheitlichen Regelung durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit Gültigkeit für das Gebiet des Freistaats Bayern.“

Im Rahmen der Übergangsregelung wird die Gültigkeitsdauer des P-Scheins von bisher fünf auf drei Jahre verkürzt. Darüber hinaus wurde einschränkend definiert, dass diese Fahrerlaubnisse mit einer „auflösenden Bedingung“ zu beschränken sind. Wörtlich heißt es dazu aus dem Innenministerium: „„Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird unter der auflösenden Bedingung erteilt, dass sie erlischt, wenn der Inhaber die Bestätigung zum Nachweis der Fachkunde nicht spätestens ein Jahr nach Beauftragung der für den Nachweis der Fachkunde geeigneten Stelle vorlegt. Der Beginn der Jahresfrist richtet sich nach dem Tag der Beauftragung.“

Konkret bedeutet dies, dass P-Schein-Besitzer mit Gültigkeit ab 2. August 2021 die Fachkunde nachträglich nachweisen müssen, sobald der Gesetzgeber deren Inhalte und Prüfungsverfahren festgelegt hat. Er hat dazu bis zu 12 Monate Zeit. jh

Symbolfoto: Taxi Times

Tags: FachkundeprüfungOrtskundeprüfungÜbergangsregelung
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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Kommentare 4

  1. Hans-Joachim Scholz says:
    11 Monaten her

    Es ist wie in fast allen Bereichen des Lebens in unserer Republik. Wir legen erst etwas fest und kümmern uns im Nachhinein um die Ausführungsbestimmungen….aber das ist ja nicht so schlimm, der Kunde zahlt und wenn er merkt das er übers Ohr gehauen wurde (Fahrstrecke) sucht er sich einen anderen Dienstleister und wir sind ihn für immer los.

    Antworten
  2. Eddy says:
    11 Monaten her

    12 Monate Taxi fahren ohne Probleme :). Ich erinnere mich noch sehr gut an die ortskunde! 5-7 Monate lernen waren keine Seltenheit ! Und dank den global Playern werden die Scheine hinterher geschmissen. Sorry für diese Ausdrucksweise : bannanenrepublik

    Antworten
  3. Huber says:
    11 Monaten her

    War ja klar , dass das nicht rechtzeitig funktionieren kann. Typisch für das Versagen unserer Politik. Wo sind wir eigentlich hin gekommen??? Politik ohne alles richtig zu Ende zu denken….

    Antworten
  4. Johnny says:
    11 Monaten her

    Das ist eine größer Sieg Für Uber und Free Now

    Antworten

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