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Berliner Genehmigungsbehörde schreibt INSIKA-Verfahren vor

von Jürgen Hartmann
16. September 2016
Lesedauer ca. 1 Minute.
1
Stuttgarter Gericht stoppt die aktuelle MyTaxi-Rabattaktion per einstweiliger Verfügung

In einer am 15.9. versendeten E-Mail weist die für Berliner Taxigenehmigungen zuständige Behörde „LABO“ darauf hin, dass „die Einführung der Fiskaltaxameter […] für Taxiunternehmer in Berlin ab dem 1. Januar 2017 verpflichtend“ ist. Die Nachrüstpflicht gelte für sowohl für Einwagen- als auch für Mehrwagenunternehmer.

Eine Übergangsregelung über den 31. Dezember 2016 hinaus sei nicht vorgesehen. Das LABO verweist auf das Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 26. November 2010 und die dort bis längstens 31.12.2016 gewährte Übergangsfrist für Altgeräte.

Das LABO führt weiter aus: „Um mit der Datenaufzeichnung beginnen zu können, ist es von ausschlaggebender Bedeutung, dass die Sicherheitseinheit (enthält sowohl die TIM – INSIKA Smartcard – als auch eine SIM-Card) in der Taxe verbaut ist und mit dem Taxameter verbunden ist. […] Sofern Taxiunternehmer bis zum 1.7.2017 noch keine Fiskaltaxameter verbaut haben […] wird dies unter anderem Auswirkungen beim Finanzamt haben, da der jeweilige Unternehmer gegenüber der Finanzbehörde signierte Taxameterdaten vorweisen muss.“ jh

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Anmerkung der Redaktion: So eindeutig wie die Berliner Genehmigungsbehörde hat sich bisher keine Behörde zum Thema Fiskaltaxameter geäußert. Allerdings steht diese Interpretation rechtlich auf sehr wackeligen Füßen.

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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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Kommentare 1

  1. EE-Taxi says:
    6 Jahren her

    Die angegebene Frist vom 01.07.16 ist ein Tippfehler von der Verfasserin dieser Mail. Ich selbst habe es gestern von der Abteilungsleiterin im LABO erfahren.Die Frist ist bis zum 01.01.16.MFG

    Antworten

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