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Bundeswettbewerbsbehörde in Österreich: Kritik ohne Legitimation

von Jürgen Hartmann
30. September 2020
Lesedauer ca. 4 mins read
1
Bundeswettbewerbsbehörde in Österreich: Kritik ohne Legitimation

Wenige Monate vor dem Inkrafttreten des neuen Gelegenheitsverkehrsgesetzes hat die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde das Vorhaben heftig kritisiert. Dabei geht man aber von einer grundlegend falschen Voraussetzung aus.   

Mit der Novellierung des österreichischen Gelegenheitsverkehrsgesetz (GelVG) werden für den Taxi- und Mietwagenmarkt einheitliche Regeln eingeführt. Somit unterliegen die Plattformbetreiber wie Uber, Free Now, Holmi oder Bolt den gleichen Bestimmungen wie das Taxigewerbe.

Dass diese Reform eine wirklich große Sache ist, zeigt sich nun an der Tatsache, dass die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) eine umfangreiche Untersuchung inklusive Kundenbefragungen vorgenommen hat, deren Ergebnisse letzte Woche der Öffentlichkeit präsentiert wurden. Der „Endbericht zur Branchenuntersuchung im Taxi- und Mietwagenmarkt“ umfasst sage und schreibe einhundert Seiten und spart natürlich nicht an Kritik an der Novelle.

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So kommt man beispielsweise zu dem Schluss, dass damit Innovation gebremst werde, denn „Die Zusammenlegung des Taxi- und Mietwagen zu einem einheitlichen Personenbeförderungsgewerbe bedeutet nichts anderes, als die gesetzliche Festlegung des ursprünglichen Taxigewerbes als alleiniges Geschäftsmodell zu etablieren“, heißt es seitens der Wettbewerbshüter. Diese Umsetzung verhindere die Entwicklung von neuen und innovativen Geschäftsmodellen und hemme den Wettbewerb.

Auch einem angedachten Fixtarif (noch steht nicht fest, ob er tatsächlich in allen Bundesländern Anwendung findet) steht die BWB skeptisch gegenüber, denn dann könne kein Preiswettbewerb mehr stattfinden. „Dies könnte zur Folge haben, dass neue Geschäftsmodelle wie bspw. App-basierte Online-Vermittlungsdienste den Markt wieder verlassen müssen.“ Dies führe dann wiederum zu einer verminderten Angebotsauswahl und zu einem Entfall eines Qualitäts- und Preiswettbewerbs.

„Der große Vorteil von Online-Vermittlungsdiensten besteht in der Preistransparenz und dem vergleichsweise geringeren Beförderungskosten für Konsumenten und Konsumentinnen“ schlussfolgert die Behörde. „95 Prozent der befragten Konsumenten und Konsumentinnen erachten Preistransparenz als wichtig. Durch die mögliche Einführung eines fixen Tarifs entfällt nicht nur diese Preistransparenz, sondern wird der gesamte Preiswettbewerb in einer Branche beseitigt. Ein Anstieg der Preise bei Verordnung eines fixen Tarifs scheint wahrscheinlich. Mangels Preiswettbewerbs werden wohl auch nur noch sehr geringe Anreize an einem entsprechenden Qualitätswettbewerb bestehen.“

Zudem sei der Verlust von Arbeitsplätzen zu befürchten, weil Mietwagenfahrer*innen künftig einen Taxi-Ausweis beantragen und eine Prüfung ablegen müssten. Diese zeitgerecht zu absolvieren, werde ihnen aufgrund der vorhandenen Prüfungskapazitäten praktisch unmöglich gemacht.

Deutschland und Österreich seien die einzigen EU-Länder mit fix regulierten Taxitarifen, kritisiert die GWB. Man beobachte, dass eine generelle Tendenz in Richtung Deregulierung in den Taximärkten gehe. Beispielhaft nennt man Länder wie Norwegen, Schweden und Irland, in denen „die Preise, quantitative Limits oder beides“ dereguliert wurde.

Last but not least sieht man die eigentliche Intention des neuen Gesetzes nicht erfüllt. „Das Gesetz berücksichtigt die unterschiedlichen Geschäftsmodelle und Charakteristika der Taxi- und Online Vermittlungsleistungen wie etwa die dynamische Preisgestaltung, Preistransparenz, einfache Buchungs-, Bezahl- und Bewertungssysteme ungenügend.“

Entsprechend harsch fällt das Fazit des Generaldirektors der Bundeswettbewerbsbehörde, Dr. Theodor Thanner aus: Er spricht von einem sehr ernüchternden Ergebnis der Untersuchung und stellt keine gute Prognose für den Wettbewerb dar: „Das neue Gelegenheitsverkehrsgesetz wirkt innovationsfeindlich und macht es neuen Geschäftsmodellen schwer, im Markt für Taxifahrten bestehen zu bleiben. Regulierung hat die Aufgabe Probleme zu lösen und nicht welche zu schaffen. Es besteht die Gefahr, dass Unternehmen mit der neuen Regulierung im Markt nicht überleben werden und somit Arbeitsplätze wegfallen, sollte ein fixer Tarif gesetzlich verankert werden. Für die Konsument*innen bedeutet es, dass die Angebotsauswahl deutlich eingeschränkt wird“. jh

Kurzkommentar der Redaktion: 100 Seiten – da steckt ein gehöriger Aufwand dahinter. „Die BWB kann eine Branchenuntersuchung einleiten, wenn die Vermutung besteht, dass der Wettbewerb in einem Wirtschaftszweig eingeschränkt oder verfälscht ist“, rechtfertigt man die Einmischung. Aber genau darin steckt der Denkfehler dieser Untersuchung.

Die gewerbliche Personenbeförderung ist kein Wirtschaftszweig des freien Marktes, sie ist Teil einer gesellschaftspolitischen Verpflichtung. Sowohl Massenbeförderungen per Bus und Bahn wie auch die Individualbeförderung per Taxi müssen die mobile Daseinsvorsorge der Bevölkerung garantieren. Deshalb werden sowohl dem ÖPNV als auch dem Taxiverkehr bestimmte Pflichten auferlegt, die per se eine freie Wettbewerbsentfaltung ausschließen sollen. Im Sinne der Daseinsvorsorge müssen Taxibetriebe manche wirtschaftlichen Nachteile auf sich nehmen.

Als Kompensation werden den privaten Anbietern manche typischen Taxirechte verwehrt. Wer also in den Markt der Individualpersonenbeförderung eindringt, muss vorher wissen, dass er nicht nach den Regeln des freien Wettbewerbs agieren kann. Anders als in Deutschland, wo man derzeit drauf und dran ist, die gesellschaftspolitische Verantwortung der mobilen Daseinsvorsorge aus der Hand zu geben, hat sich die Politik in Österreich klar dazu bekannt, dass faire und gleiche Voraussetzungen bei der Personenbeförderung nicht auf Basis des freien Marktes geregelt werden können.

Es ist peinlich, dass die BWB diesen feinen Unterschied nicht erkannt hat. Thema verfehlt, Herr Dr. Thanner, Note sechs, setzen!

 

Tags: BundeswettbewerbsbehördeDr. Theodor ThannerGelegenheitsverkehrsgesetzTaxitarif
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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Kommentare 1

  1. Hamid R. says:
    7 Monaten her

    ,,Diese Umsetzung verhindere die Entwicklung von neuen und innovativen Geschäftsmodellen und hemme den Wettbewerb.“

    Warum gibt es immer so viele […] – hier auch einer mit Grad eines Professors- die immer denken, es wurde das Rad neu erfunden, nur wegen einer App? Was ist an einem Uber-Fahrer, […] jetzt ohne Ortskunde, Sprache, Manieren und für 5 € / h + Harz4-Kompensation innovativ? Oder ist der Devisenabfluss eines Tech-Giganten?

    ,,… denn dann könne kein Preiswettbewerb mehr stattfinden. Dies könnte zur Folge haben, dass neue Geschäftsmodelle wie bspw. App-basierte Online-Vermittlungsdienste den Markt wieder verlassen müssen.“

    Wie kann man hier von Wettbewerb reden, wenn das Geschäftsmodell vom Steuerzahler quersubventioniert wird?

    Ein Wettbewerb wäre es bei Waffengleichheit. Das ist aber nicht die Strategie. Das Monopol ist das Ziel. Also das Gegenteil von Transparenz – heute 3km für 7 Euro, morgen für 21 Euro. X-Faktor lässt grüßen.

    ,,Zudem sei der Verlust von Arbeitsplätzen zu befürchten, weil Mietwagenfahrer*innen künftig einen Taxi-Ausweis beantragen und eine Prüfung ablegen müssten. Diese zeitgerecht zu absolvieren, werde ihnen aufgrund der vorhandenen Prüfungskapazitäten praktisch unmöglich gemacht.“

    Hat da jemand dieses diktiert bekommen? Wahrscheinlich noch mit dem Hinweis, dass es kein Katastrophe ist, wenn Taxifahrer arbeitslos werden. Diese könnten ja Mietwagenfahrer werden.

    Antworten

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