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BZP zur Mindestlohnerhöhung

von redaktion
29. Juni 2016
Lesedauer ca. 1 Minute(n)
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Stuttgarter Gericht stoppt die aktuelle MyTaxi-Rabattaktion per einstweiliger Verfügung

So gering die Erhöhung des Mindestlohnes ist – zum Jahresbeginn 2017 soll der Mindeststundensatz von 8,50 Euro auf 8,84 Euro angehoben werden – so schwerwiegend sieht der Bundesverband des Taxi- und Mietwagengewerbes die Probleme, die damit einhergehen. Schon bei der Einführung des flächendeckenden Mindestlohns vor zwei Jahren hätte das Gewerbe „gewaltige Klimmzüge“ unternehmen müssen und in zahlreichen Tarifgebieten hätten in der Folge die Taxipreise ebenfalls deutlich erhöht werden müssen.

 

RA Thomas Grätz, Geschäftsführer des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands e.V. (BZP) führt dazu aus: „Im Gegensatz zu allen anderen Branchen können Taxi- und Mietwagenunternehmen ihre steigenden Kosten nicht direkt an die Kunden weitergeben. So bedarf die Anhebung des Taxitarifs der Genehmigung durch die Kommunen. Wir werden versuchen, neue Tarifverhandlungen mit den Gemeinden zu vermeiden. Den notwendigen Spielraum geben uns die derzeit geringeren Kraftstoffkosten.“ Dieser Spielraum sei allerdings bei vielen Unternehmen bereits deutlich ausgereizt. Reduzierte Angebote und längere Wartezeiten gerade in den umsatzschwachen Stunden seien die Folgen.

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Unterscheiden müsse man – so Grätz weiter – zwischen Taxis im ländlichen Bereich und in Großstädten. „Während auf dem Lande Taxis heute praktisch schon komplett die Funktion des öffentlichen Nahverkehrs übernommen haben und zahlreiche Auftragsfahrten für Schulen, Krankenkassen und Behörden übernehmen, ist dies in Städten anders.“ In der Stadt könnten die Unternehmen nicht mit Festfahrten kalkulieren, da sich die Fahrgäste meist spontan dazu entscheiden, ein Taxi zu nutzen.

 

Hier sieht der BZP die öffentlichen Auftraggeber, zum Beispiel bei der Vergabe von Schul- oder Krankenfahrten, in der Pflicht. „Es kann nicht sein, dass wir künftig 8,84 Euro zahlen sollen, bei öffentlichen Ausschreibungen aber derjenige gewinnt, der mit seinem Angebot deutlich unter diesem Stundenlohn liegt.“ tb

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