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Start Beförderungsrecht

Corona: Dresden setzt Taxi-Betriebspflicht aus

von Jürgen Hartmann
16. März 2020
Lesedauer ca. 2 Minuten.
1

Die schrittweise Lahmlegung des öffentlichen Lebens in Deutschland geht weiter. Dresden hat die Taxis bereits von ihrer Betriebspflicht befreit.   

Eigentlich sind Taxiunternehmer nach § 21, Absatz 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) verpflichtet, „den ihm genehmigten Betrieb aufzunehmen und während der Geltungsdauer der Genehmigung den öffentlichen Verkehrsinteressen und dem Stand der Technik entsprechend aufrechtzuerhalten.“ Doch in Zeiten sinkender Fahrgastnachfrage und einer möglichen Ansteckungsgefahr im Taxi können Gemeinden auch den Absatz 4 jenes Paragraphen anwenden und „den Unternehmer auf seinen Antrag von der Verpflichtung nach Absatz 1 für den gesamten oder einen Teil des von ihm betriebenen Verkehrs vorübergehend oder auf Dauer entbinden, wenn ihm die Erfüllung der Betriebspflicht nicht mehr möglich ist oder ihm dies unter Berücksichtigung seiner wirtschaftlichen Lage, einer ausreichenden Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals und der notwendigen technischen Entwicklung nicht mehr zugemutet werden kann.“

Diese Ausnahmeregelung greift nun in Dresden. „Aufgrund der zunehmenden Verbreitung des so genannten Corona-Virus und der damit einhergehenden offiziellen Empfehlung zur Reduzierung von Personenkontakten wird durch die Genehmigungsbehörden die Einhaltung der Betriebspflicht nach § 21 PBefG für die Dresdner Taxiunternehmer ausgesetzt“, heißt es in einer Mitteilung der Landeshauptstadt Dresden.

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Taxibetriebe, die ihre Konzession abmelden wollen, werden angewiesen, die betreffenden Auszüge der Genehmigungsbehörde per Post zuzusenden. Diese werden nach erfolgter Wiederanmeldung der Fahrzeuge wieder ausgegeben.

Mit dieser Aussetzung der Betriebspflicht wird den Dresdnern Taxiunternehmern die Möglichkeit geboten, ihre Fahrzeuge als Taxis abzumelden und somit die Fixkosten beispielsweise im Bereich der Kfz-Versicherung zu senken. Wie viele von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden, ist nicht vorhersagbar. Mit Sicherheit wird es in Dresden aber nach wie vor genügend Taxis geben, um den Grundbedarf an Mobilität auch weiterhin zu gewährleisten. jh

Hinweis der Redaktion: Taxi Times ist als Sprachrohr der Taxibranche bemüht, seine Leser schnell über alle taxispezifischen Infos zum aktuellen Ausnahmezustand wegen des Corona-Virus zu informieren. Diesen Beitrag sowie auch weitere nützliche Links zum Thema werden wir zusätzlich auch in einer Telegram-Gruppe „Corona-Infoticker“ veröffentlichen. Darin werden rechtliche wie auch gesundheitliche und wirtschaftliche Fragen beantwortet und Tipps veröffentlicht. Um in die Gruppe aufgenommen zu werden, genügt eine kurze Telegram-Nachricht mit dem Hinweis „Aufnahme Corona-News“ an 0178 / 4906506.

Tags: BetriebspflichtCoronaDresden
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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Kommentare 1

  1. Karlheinz Wölfle says:
    4 Jahren her

    Eine Befreiung der Betriebspflicht wird bis zu drei Monaten in München per formlosen Antrag genemigt.
    Leider verweigert die Zulassungsbehörde in München die Abmeldung von Fahrzeugen sodass der gewünschte Effekt ,die Einsparung von laufenden Kosten nicht eintreten kann.
    Wir appellieren an das KVR die Abmeldung von Fahrzeugen zu Ermöglichen.

    Karlheinz Wölfle
    Taxiverband München

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