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Corona: So hilft das Finanzamt

von Hayrettin Şimşek
17. März 2020
Lesedauer ca. 3 mins read
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Corona: So hilft das Finanzamt

Liquiditätsengpässe und Zahlungsverzögerungen sind für viele Unternehmer gerade ein sehr brisantes Thema. Taxiunternehmer können beim Finanzamt die Herabsetzung bestimmter Steuerlasten beantragen. Ein Berliner Taxiverband hat dafür ein Musterschreiben veröffentlicht.

„Vom Corona-Virus betroffene Unternehmen können […] bei ihrem Finanzamt Anträge auf die Herabsetzung von Vorauszahlungen sowie auf Billigkeitsmaßnahmen, wie zum Beispiel Stundung oder Erlass der Steuerforderung oder Vollstreckungsaufschub, stellen. Wir haben unsere Finanzämter sensibilisiert, bei der Entscheidung entsprechender Anträge das zur Verfügung stehende Ermessen großzügig anzuwenden“, erklärte Finanzministerin Doris Ahnen. Weitere Maßnahmen werden derzeit zwischen Bund und Ländern abgestimmt.

Die steuerlichen Erleichterungen umfassen Folgendes:

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– Ergibt sich aus einem Einkommen- oder Körperschaftsteuerbescheid eine Nachforderung, so werden für solche Nachforderungen Anspruchszinsen festgesetzt. Diese können für betroffene Unternehmen entfallen (Antrag auf Herabsetzung der Steuervorauszahlungen (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer – rückwirkend ab 1. Quartal 2020).

– Das Datum der Zahlung einer Abgabe kann hinausgeschoben (Stundung) oder eine Ratenzahlung vereinbart werden (Antrag auf Stundung und/oder Vollstreckungsaufschub. In Einzelfällen kommt auch ein Antrag auf Erlass in Frage).

– Für eine nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtete Abgabenschuld ist normalerweise ein Säumniszuschlag zu zahlen. Diesen können betroffene Unternehmen herabsetzen lassen oder den Entfall der Zinsen beantragen.

Dazu genüge ein formloser Antrag, berichtet ein Taxiunternehmer, der diese Information telefonisch von seiner zuständigen Sachbearbeiterin erhalten hat. Wie ein solcher Antrag formuliert sein könnte, hat die Innung des Berliner taxigewerbes e.V. in einem Musterschreiben vorgeschlagen:

„Ich bitte um eine Herabsetzung der Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer,
Einkommensteuer, Kirchensteuer und zum Solidaritätszuschlag ab dem nächsten Vorauszahlungstermin. Begründung: Aufgrund der Umsatzeinbrüche bedingt durch die Absage von Messen durch den
Coronavirus (COVID-19) stellt sich die Ertragslage in diesem Jahr rückläufig dar. Der Gewinn beträgt derzeit nur ein Bruchteil Vorjahresgewinns. Bei anhaltender Lage ist sogar mit einem Verlust zu rechnen.
Ich beantrage die Anpassung der Steuervorauszahlung und bitte, diese für die kommenden Vorauszahlungstermine auf 0,00 € festzusetzen.“

Zu beachten bei diesem Antrag ist folgendes: Die Sachbearbeiter vom Finanzamt arbeiten aktuell zum größten Teil von zu Hause aus. Das bedeutet, dass die Anträge der Unternehmer vom Finanzamt an die Wohnanschrift der jeweiligen Sachbearbeiter per Post weitergeleitet werden. Eine schriftliche Bestätigung erhalten die Antragssteller später, wenn sich die Sachbearbeiter wieder am richtigen Arbeitsplatz befinden, denn von zu Hause dürfen sie keine Post an die Unternehmen versenden. Allerdings können sie vorab telefonisch über den Stand des Antrags informieren. Tipp: Beim Antrag eine Telefonnummer angeben.

Außerdem können Steuerschuldner ebenfalls, wie oben beschrieben, einen Antrag auf Stundung möglichen noch offener anderer Ratenzahlungen einreichen. Um für später einen Nachweis vorlegen zu können, sollten alle Anträge per Einschreiben verschickt werden. Es bleibt also bei der Eigenverantwortung des Unternehmers. Es gilt nun, die eigene Liquidität nicht aus den Augen zu verlieren. hs

Einen Antragsvordruck finden sie hier.

Foto: Taxi Times

Tags: CoronaCOVID-19Finanzamt
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Hayrettin Şimşek

Der Taxiunternehmer ist in Berlin in der Tagschicht im Einsatz. Neben eigenen Beiträgen unterstützt er die Redaktion bei der Themenrecherche, betreut die ‚sozialen Kanäle‘ von Taxi Times und übersetzt zahlreiche Beiträge ins Türkische.

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Kommentare 2

  1. T. Kindling says:
    1 Jahr her

    Witz komm heraus, du bist umzingelt….
    Zinslose Kredite i.h.v 1500 Euro pro Fahrzeug und Monat ist auch ein Witz……
    Besser wäre, Rückzahlung der KFZ Steuern während der Kriesenzeit – sprich alle 4 Woch 1/12 des Jahresbeitrages,
    Komplette Steuerbefreung für Diesel während der Kriesenzeit,
    Gewerbesteuerbefreiung, Erstattung der Versicherungssteuer – eigentlich der komplette Wegfall aller Märchensteuern…..
    Komplette Lohnsteuerbefreung und alles was dazu gehört -sprich Brutto = Netto und Arbeitgeberanteil entfällt auch.
    Übernahme der Rentenzahlungen……..

    Antworten
    • Redaktion says:
      1 Jahr her

      Die nachfolgenden Zeilen sind meine ganz persönliche Meinung: Solche destruktiven Kommentare sind so unnütz wie ein Kropf! Was soll es denn bitte bringen, jetzt alle pauschal von allen Steuern zu befreien? Warum sollen denn die Branchen, die davon nicht betroffen sind (ja, auch die gibt es), plötzlich auch keine Steuern mehr zahlen? Motz komm raus, du bist umzingelt, geh nach Haus und bleib unter Dauerarrest.
      Jürgen Hartmann, diesmal als Privatmensch

      Antworten

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