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Corona: Taxi hat trotzdem Beförderungspflicht

von Axel Rühle
19. März 2020
Lesedauer ca. 3 mins read
25
Corona: Taxi hat trotzdem Beförderungspflicht

Taxifahrer befinden sich im Dilemma, einerseits Geld verdienen zu müssen, andererseits bringt die Fluktuation im Auto bei gleichzeitiger Unmöglichkeit eines Sicherheitsabstandes permanentes Ansteckungspotential. Darf man deshalb Fahrten nach Bauchgefühl ablehnen? Nein.

Während die Betriebspflicht und andere Regelungen zum Teil bereits gelockert werden, kommt der Beförderungspflicht eine besondere Bedeutung in Hinsicht auf die Daseinsvorsorge zu (siehe auch Ansteckungsgefahr kein Grund für Arbeitsverweigerung).

Paragraph 22 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) ist kurz und bündig: „Der Unternehmer ist zur Beförderung verpflichtet, wenn
1. die Beförderungsbedingungen eingehalten werden,
2. die Beförderung mit den regelmäßig eingesetzten Beförderungsmitteln möglich ist und
3. die Beförderung nicht durch Umstände verhindert wird, die der Unternehmer nicht abwenden und denen er auch nicht abhelfen kann.“ In Paragraph 61 steht außerdem, dass eine Zuwiderhandlung eine Ordnungswidrigkeit ist und theoretisch mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann.

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Mit anderen Worten darf man eine Fahrt nicht grundlos oder wegen der allgemeinen Ansteckungsgefahr ablehnen (wir kennen die Diskussion über das Ablehnen betrunkener Fahrgäste). Gründe zur Verweigerung einer Fahrt können hauptsächlich sein: Von einem Fahrgast geht eine Gefahr für Leib und Leben oder die Sicherheit des Fahrers oder der mitfahrenden Fahrgäste oder anderer Personen aus; von einem Fahrgast geht eine konkrete Gefahr einer Beschädigung oder Verschmutzung des Fahrzeugs aus; vom Fahrgast geht eine Gefahr für Sicherheit und Ordnung des Betriebes aus; der Fahrgast möchte mit Ec- oder Kreditkarte bezahlen und ist nicht bereit oder in der Lage, dem Fahrer seinen Personalausweis zu zeigen; der Fahrgast ist nicht bereit, einen Vorschuss bis zur Höhe des voraussichtlichen Fahrpreises zu entrichten.

Ebensowenig, wie jede betrunkene Person keine konkrete Gefahr der Verschmutzung des Fahrzeugs (durch mögliches Erbrechen) darstellt, stellt in Corona-Zeiten nicht jede Person eine konkrete Gefahr für Leib und Leben des Fahrers (durch Infektion mit dem Virus) dar (selbst dann nicht, wenn sie kürzlich in einem besonders betroffenen Gebiet gewesen sein oder z. B. aus China stammen sollte).

Der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e. V. (GVN) führt dazu auf seiner Internetseite aus: „Dies bedeutet, die Ablehnung eines Fahrgastes allein, weil er asiatisch aussieht, ist nicht zulässig. Erklärt Ihnen allerdings ein Fahrgast, dass er mit dem Corona-Virus erkrankt ist oder aber aufgrund einer entsprechenden Vermutung zum Arzt befördert werden will, kann und sollte man auf die Beförderung eher verzichten. Gerade heute wurde der Bevölkerung im Rundfunk der Hinweis gegeben, dass sie bei Corona-Verdacht in keinem Fall per öffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxi zu den Testzentren fahren sollen, sie wurden auf den eigenen Pkw verwiesen.“

Da man Fahrten also nicht einfach ablehnen darf, sind Maßnahmen zur Minimierung des Ansteckungsrisikos angeraten (siehe dazu unsere Meldungen über Hygiene für das Taxi, London-Taxis mit Trennscheibe und die Sitzplatzwahl). Der Berliner Taxi-Times-Redakteur und Mehrwagenunternehmer Stephan Berndt arbeitet derzeit an einer Standard-Plexiglas-Trennscheibe für alle gängigen Mercedes-Modelle zum Schutz vor Tröpfcheninfektion, die möglichst schnell in Serie gehen und dadurch erschwinglich werden soll. Taxi Times wird voraussichtlich heute Abend über den Zwischenstand berichten.

Das Taxigewerbe spielt eine zunehmende Rolle bei der Versorgung von Risikopersonen und von Quarantäne Betroffenen, etwa durch Einkaufsfahrten. Glaubt man Warnungen, Deutschland folge in seiner Pandemieentwicklung mit einwöchiger Verzögerung dem schwer betroffenen Italien, so ergibt sich die Hoffnung, dass in nächster Zeit vermehrt Taxis zur Beförderung von medizinischem Personal benötigt werden, die sich nicht dem Ansteckungsrisiko in Bussen und Bahnen aussetzen dürfen. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen e. V. (BVTM) ist bemüht, Entscheidungsträgern in der Bundespolitik die Vorzüge des Taxigewerbes in der Krise klarzumachen. ar

Tags: BeförderungspflichtCorona
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Axel Rühle

Der Berlin-Insider ist Funkkurs-Dozent und Prüfstellen-Berater. Seit 1992 ist er im Besitz eines Personenbeförderungsscheins und immer wieder auch im Taxi anzutreffen. Inhaltlich betreut er in Wort und Bild alle Themen rund um die Taxi Times Berlin.

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Kommentare 25

  1. Smarttaxi says:
    1 Jahr her

    Die Kommunen sollten umgehend dafür sorgen,
    das es endlich Gesichts-Masken und Handschuhe für Taxifahrer gibt.

    Antworten
    • Redaktion says:
      1 Jahr her

      Gesichtsmasken sind ncht unbedingt zielführend, siehe hier: https://www.taxi-times.com/hygiene-fuer-das-taxi/

      Antworten
      • B. Koch says:
        1 Jahr her

        Gesichtsmasken helfen immer – auch wenn es nur ein chirurgischer Mundschutz aus Papier ist. Immerhin wäre selbst letzterer in der Lage als mindestes einen Teilschutz bei Tröpfcheninfektion zu bieten.
        Die grundsätzliche Leugnung möglicher Schutzwirkung durch Mundschutz ist a) gegen den gesunden Menschenverstand und 2) falsch sowie grob fahrlässig!

        Antworten
      • Claus says:
        1 Jahr her

        Die Masken der Klasse FFP3 R werden mittlerweile schon als zielführende angesehen

        Antworten
      • Ünal Elitas says:
        1 Jahr her

        Gesichtsmasken in Taxi ein Muss, wenn nicht zielführend ist, warum tragen alle medizinpersonal so was?

        Antworten
        • Redaktion says:
          1 Jahr her

          Weil die meist mit Infizierten im direkten Kontakt sind.

          Antworten
  2. N8Fahrer says:
    1 Jahr her

    In Supermärkten und Einkaufszentren gilt ein Mindestabstand von 1,5 m. In öffentlichen Bussen darf nur noch hinten eingestiegen werden und die erste Sitzreihe ist tabu, der Fahrer durch eine entsprechende Absperrung vom übrigen Fahrgastraum getrennt.

    Im Taxi ist sollen wir der Beförderungspflicht nachkommen und dafür unsere Gesundheit aufs Spiel setzen, dank Kurzarbeit noch dazu zu einem noch lächerlicher rennen Lohn als sonst statt eines mehr als berechtigten Risikozuschlag. Das kann es ja wohl nicht sein!.

    Antworten
    • Ralph says:
      1 Jahr her

      N8Fahrer, das mit dem Risikozuschlag meinst Du nicht ernst, aber was Taxifahrer mit dem KAG bekommen ist dramatisch zu wenig. Das liegt unter dem „nicht-pfändbarem-Einkommen“ im Falle einer Insolvenz. Also noch weniger als das Mindesteinkommen. Das muss korrigiert werden!!!

      Antworten
  3. Lenz says:
    1 Jahr her

    Es ist unerträglich, dass Taxifahrer, die ohnehin schon wenig verdienen, ohne Schutz der permanenten Ansteckungsgefahr in der Coronakrise ausgesetzt werden. Befördern sollen sie unter anderem med Peronal, aber sich schützen wie diese können sie nicht.

    Antworten
  4. Melissa says:
    1 Jahr her

    Nun da ein Ausgehverbot für mehr als 2 Personen gilt, gäbe es ja praktisch so gut wie niemanden (realistisch betrachtet) der ein Taxi benutzen würde. Gäbe es immernoch die Beförderungspflicht? Und wie würden denn all die Taxifahrer bezahlt werden wenn es so gut wie keine Kundschaft gibt?

    Antworten
  5. Norbert Ot says:
    1 Jahr her

    Besonders verantwortungslos sind Taxler, die drei (oder gar vier) Patienten imSammeltransport vom Wohnort zur Dialyse und von dort wieder nach Hause befördern, ohne die geringsten Schutzmaßnahmen und Hygienestandards zu befolgen. Es sind ausschließlich Hochrisikopatienten ohne Nierenfunktion, fast alle in hohem Alter, viele mit Diabetes oder anderen Vorerkrankungen – wer schützt die??

    Antworten
    • Redaktion says:
      1 Jahr her

      Taxiunternehmen, die sehr kranke Menschen befördern, sind sich der hohen Verantwortung durchaus bewusst. Siehe unser Beispiel aus Aschaffenburg. https://www.taxi-times.com/corona-die-aok-raet-vom-taxi-ab/

      Antworten
  6. klaus müller says:
    1 Jahr her

    abastandt reglung übr 1 meier taxi einhalen woie geht das

    Antworten
  7. Holger Gardeike says:
    1 Jahr her

    Auch in diesem Fall zeigt sich wieder, dass unsere Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung Unzulänglichkeiten aufweist.
    Diese nie dagewesene Ausnahmesituation zeigt auch, dass bei Gesetzgebung eben nicht an Alles gedacht werden kann, Gesetze und Ordnungen eine Richtschnur darstellen und den Bedürfnissen angepsst werden müssen..
    Auch das völlig veraltete PBefG wird z.Zt. vorgeführt..
    Es liegt in den Händen der mit dem Gesetz angesprocheben Menschen, sich nach Ende der Krise für eine Neuordnung des Taxigewerbes in Deutschland und der EU durchzusetzen

    Antworten
  8. taxirgbg says:
    1 Jahr her

    Heute habe ich einen Auftrag bekommen, wo 4 junge Menschen einsteigen wollten. Trotz miserabler Geschäftslage habe ich abgelehnt.
    Ich glaube entsprechend den aktuellen Vorschriften gehandelt zu haben

    Antworten
  9. Michael says:
    1 Jahr her

    Da man den Mindestabstand nicht einhalten kann, sollten Taxifahrten grundsätzlich verboten werden.
    Gleiches Recht für alle.

    Antworten
    • Redaktion says:
      1 Jahr her

      Seltsame Argumentation. Da auch Ärtze den Minbdestabstand nicht einhalten können, sollten man auch keine kranken Personen mehr behandeln, oder? Und der Supermarkt müsste auch schließen. Und die Apotheke auch. Diese Branchen müssen aber weiterhin zur Verfügung stehen, weil sie systemrelevant sind. Auch das Taxi ist systemrelevant. Deshalb setzten sich deren Fahrer tagtäglich der Ansteckungsgefahr aus. Oder glauben Sie, das passiert wegen Profitgier?

      Antworten
  10. jack says:
    12 Monaten her

    Hallo,

    dürfen wir noch zu zweit in ein taxi einsteigen oder besser jeweils?

    VG

    Antworten
    • Hayrettin Şimşek says:
      12 Monaten her

      Hallo,

      wenn Sie mit Personen unterwegs sind, die im selben Haushalt leben, dann können Sie zusammen ins Taxi einsteigen. Bitte beachten Sie, dass vom Fahrgast der Beifahrersitz aus den bekannten Gründen nicht benutzt werden sollte.

      Antworten
  11. Andreas Meier says:
    12 Monaten her

    Taxifahrten wären nach den geltenden Maßgaben nur noch in Grossraumtaxen erlaubt, wo ein Abstand von 1,50 Meter zum Fahrer gewährleistet wären mit max. 3 Personen aus einer Familie in der letzten Sitzreihe.
    Alle anderen Fahrten dürfen nur mit 1 Person durchgeführt werden.
    Ab dem 27.4.2020 müssen die Fahrgäste und Fahrer Mundschutz tragen.

    Darf ich als Taxifahrer trotz Beförderungspflicht eine Fahrt ablehnen, wenn der Fahrgast keinen Mundschutz trägt ( es sei den aus medizinischen/gesundheitlichen Gründen ).?

    Antworten
  12. Petra Kober says:
    12 Monaten her

    Wer zum Corona-Test wegen entsprechender Symptome und Kontakt zu einer bereits erkrankten Person will, muss , wenn er kein eigenes Fahrzeug zur Verfügung hat, den ÖPNV oder das Taxi für Hin- und Rückfahrt zum Test nutzen. Zwingend ist somit erforderlich, Taxifahrer mit Maske, Plexiglas-Trennscheibe als Spuckschutz und Masken für die Fahrgäste auszustatten. Taxifahrer sind systemrelevant auch für die Versorgung von Patienten in Corona-Quarantäne. Gründe genug für eine staatliche finanzielle Anerkennung in der Corona-Krise.

    Antworten
  13. Schmidt says:
    11 Monaten her

    Darf ich zu zweit in ein Taxi einsteigen. Ich bin Krebspatientin und muss täglich ins Krankenhaus.

    Antworten
    • Redaktion says:
      11 Monaten her

      Ja, hinten schon.

      Antworten
  14. Büttner, Sigmar says:
    4 Monaten her

    Unsere Kunden sind überwiegend kranke Menschen(Chemo.-Bestrahlung und Dialyse Patienten u.s.w.)
    die auf die Dienstleistung des Taxi & Mietwagen Gewerbes angewiesen sind.
    Meine Frage:
    Ist das Taxi & Mietwagen Gewerbe Systemrelevant?
    Darf ein „Minijober“ auf Grund der Umstände durch Corona die festgelegte Arbeitszeit von maximal 48,01 h überschreiten. Durch den Mindestlohn 9,36 Euro würde das Nebeneinkommen natürlich auch überschritten. Ist das rechtlich abgesichert in Rahmen von Corona.
    Aufgrund das Arbeitskräftemangel sind wir auf Minijober angewiesen um die Fahraufträge zu realisieren.

    Antworten
    • Jürgen Hartmann says:
      4 Monaten her

      Unserer Redaktion sind Sonderregelungen in dieser Richtung nicht bekannt.

      Antworten

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