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Start Beförderungsrecht

Dauersieger vor Gericht: Taxi Ruf Köln bekommt zum 99. Mal Recht

von Hayrettin Şimşek
22. Mai 2019
Lesedauer ca. 3 mins read
10
Uber-Start in Köln im April?

Birlikte güçlüyüz: Bu sloganla, Köln'deki Taksi Çağrı Merkezi hukuka ve kanuna aykırı hareket eden rakiplerini başarıyla mücadele etti. Uber'e karşı da başarılı olacak mı? Fotoğraf: Taxi Times

Wer nicht glauben will, dass mytaxi, Uber & Co stets am Rande der Rechtmäßigkeit wandeln, kann sich vom Kölner Taxi Ruf eines Besseren belehren lassen. Die Taxizentrale meldet aktuell den 99. siegreichen Fall.  

Diesmal kam die frohe Botschaft von der 4. Kammer für Handelssachen beim Landgericht Köln. Dort wurde am 13. Mai 2019 dem Antrag der Taxi Ruf Köln eG für eine Erwirkung einer einstweiligen Verfügung gegen ein Mietwagenunternehmen stattgegeben. Dem Unternehmen mit Betriebssitz in München und Zweigniederlassung in Köln wird untersagt, „Nach Ausführung eines Beförderungsauftrags mit einem Mietwagen die Rückfahrt zum Betriebssitz nicht unverzüglich anzutreten oder diese zu unterbrechen.“

Gemeinsam sind wir stark. Dieses Motto verbindet die Kölner Taxifahrer schon seit Jahren. Und sorgt auch für juristische Erfolge. Taxi Times

Laut Gericht haben die von der Antragstellerin (also der Taxi Ruf Köln) vorgelegten Beweise ausgereicht. Die Taxizentrale hatte anhand von Internet-Ausdrucken, einer eidesstattlichen Versicherung sowie sonstiger Unterlagen eine Einstweilige Verfügung eingereicht.

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Seitdem der Fahrdienstvermittler Uber in Köln aktiv ist, haben sich auch die Rückkehrpflichtverletzungen von Uber-Partnern erhöht und sind deshalb nicht nur den Kölner Taxifahrern, sondern auch Oğuzhan Oğul, dem Vorstand der Kölner Taxizentrale, ein Dorn im Auge.

Oğuzhan Oğul ist mit Leib und Seele seit 1994 als Taxifahrer, seit 1999 als Unternehmer tätig. Seit acht Jahren ist er beim Taxi Ruf Köln mit der Aufgabe für Technisches Management betraut. Mit der oben erwähnten Einstweiligen Verfügung hat er federführend für den Taxi Ruf und im Sinne des Taxigewerbe bereits den Titel Nummer 99 erwirkt. In der langen Liste der Zurechtgewiesenen sind es meist Mietwagenunternehmen, die sich durch Missachtung geltender Gesetze einen Wettbewerbsvorteil gegenüber dem Taxi erschleichen wollten. Allerdings tauchte auch mytaxi schon diverse Male als Angeklagter auf. So hatte man beispielsweise im Jahr 2017 die damaligen Rabattaktionen gerichtlich gestoppt oder auch die Vermittlung an ortsfremde mytaxi-Partner untersagen können. Wann immer ein Wettbewerber rechtlich angreifbar wird, sind Oğul und sein Vorstandskollege Aleksander Dragicevic zur Stelle und verweisen mytaxi, Uber & Co in ihre juristischen Schranken.

Bis es jedoch so weit kommt, haben der Kölner Vorstand und deren Helfer einen mühsamen Weg vor sich. „Wir schießen zunächst ein Paar Bilder, wie der Wagen der Mitbewerber irgendwo steht, dann bestellen wir per App bei dem Mitbewerber und wenn der Fahrer des betreffenden Wagens den ausgebrachten Auftrag annimmt, machen wir Screenshots und sichern so den Nachweis, dass er sich dort unerlaubterweise bereit gehalten hat,“ berichtet Dragicevic gegenüber Taxi Times und erläutert auch gleich die Vorgehensweise, sobald die Unterlassung wirksam geworden ist: „Nachdem wir die einstweilige Verfügung erwirkt haben, kontrollieren wir nach dem obigen Muster, melden dem Gericht die Verstöße und stellen einen Bestrafungantrag.“

Die Arbeit, die Oğul als „einfach, aber mühsam“ bezeichnet,  geht also nach dem Erfolg vor Gericht noch ähnlich intensiv weiter wie vorher, wobei es bei aller Freude über das bevorstehende „Hunderter-Jubiläum“ eigentlich eher ein Armutszeugnis der zuständigen Behörden ist, wenn ein ganz offensichtlich gegen geltendes Recht verstoßender Marktteilnehmer nur auf juristischen Weg gestoppt werden kann. Aber solange man sich wenigstens noch auf Gerichte verlassen kann, werden Oğuzhan Oğul und seine Mitstreiter weiterhin den juristischen Weg gehen. Die Verfügungen Nr. 100 und 101 sind bereits beantragt.

Von Oğul Erfahrungen und Aktivitäten haben auch die Düsseldorfer profitiert und sich mit seinen Methoden ebenfalls gegen illegales Bereitstellen von Mietwagenbetrieben erfolgreich vor Gericht gewehrt. Auch bei der bundesweiten Aktion am 10. April hatte Oğul an der Organisation des eigenen Taxikorsos mit 500 Taxis mitgewirkt, ehe man sich danach gemeinsam auf den Weg nach Düsseldorf zur dortigen Kundgebung gemacht hatte. hs

UPDATE: Mittlerweile ist die 100. einstweilige Verfügung gegen einen Kölner Unternehmer, der die Seiten gewechselt hat, erwirkt worden und auch der 101. einstweiligen Verfügung, gegen einen mit Mietwagenunternehmer mit Betriebsitz in Berlin und Zweigniederlassung in NRW, wurde vom Gericht stattgegeben. Dabei sind noch vom Taxi Ruf Köln weitere einstweilige Verfügungen beantragt worden – „Es geht Schlag auf Schlag weiter“, sagt Oğul.

Hinweis in eigener Sache: Diese und andere Neuigkeiten aus der Taxibranche können Sie auch jede Woche in unserem kostenlosen Newsletter nachlesen. Am besten gleich anmelden.

Tags: Aleksandar Dragiceviceinstweilige VerfügungmytaxiTaxiruf KölnUberUrteil
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Hayrettin Şimşek

Der Taxiunternehmer ist in Berlin in der Tagschicht im Einsatz. Neben eigenen Beiträgen unterstützt er die Redaktion bei der Themenrecherche, betreut die ‚sozialen Kanäle‘ von Taxi Times und übersetzt zahlreiche Beiträge ins Türkische.

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Kommentare 10

  1. Volker Vogel says:
    2 Jahren her

    Hallo Köln,

    unglaublich was 2 Neubürger in Köln bewegen. Und 99, 100 und ……… sich gefallen lassen. Berechtigt ? Oder nicht? Dummheit? Unwissend?

    Das Ende naht. Wer bleibt auf der Strecke? Der Kunde entscheidet.

    Antworten
    • serdal says:
      2 Jahren her

      na wenigstens trauen sich die neubürger das, was die altbürger sich nicht trauen. also daumen hoch für deren engagement.

      Antworten
    • F. Narahrl says:
      2 Jahren her

      weiter so Hr. Ogul!!! prima

      Antworten
  2. M. Lange says:
    2 Jahren her

    Wie sieht es eigentlich bei uns in München aus?
    Ich höre und lese nichts davon, daß es hier vorwärts geht! Bitte Info!

    Antworten
  3. Cabbi says:
    2 Jahren her

    @Volker Vogel:Stellen Sie sich doch mal vor!Was sind Sie eigentlich? Taxi- bzw. Mietwagenunternehmer bzw. Fahrer oderKunde ?Ein Kunde kann viel entscheiden aber wenn ein Unternehmen gegen Gesetze verstößt, gehört es bestraft.

    Antworten
  4. Ben says:
    2 Jahren her

    Ich bin froh, vor 12 Jahren dieser Branche entflohen zu können. Damals habe ich mir geschworen nie wieder in ein Taxi zu steigen.
    Nicht als Fahrer, nicht als Fahrgast. Bis heute hat sich an meiner Einstellung nichts geändert. So könnt ihr mich nicht mehr terrorisieren. So einfach geht es.

    Antworten
    • Redaktion says:
      2 Jahren her

      Wir denken, dass jemand, der sich seit 12 Jahren nicht mher mit einem Thema beschäftigt hat, keinrlei berechtigung mehr hat, über eine Branche zu urteilen. So einfach ist das.

      Antworten
  5. F. Marahel says:
    2 Jahren her

    weiter so Hr. Ogul!!! prima

    Antworten
  6. Yavuz Kilic says:
    2 Jahren her

    Ich finde das eine gut Sache was Taxi Ruf Köln auf die Beine gestellt hat. Es sollte muht machen für andere Zentralen und Deutschland.
    Wir können My Taxi & Uber schlagen in dem wir alle zusammen halten. Langfristig gesehen werden wir alle nur noch abhängiger von den Konzernen warum sollen wir nicht für unsere Freiheit kämpfen.

    Ich habe mich über diese Nachricht gefreut , würde aber gerne wissen welche Maßnahmen getroffen werde. Müssen diese Unternehmen Geld straffen bezahlen ? Wenn ja kommt dass zu Gunsten der Genossenschaft. Müssen diese Unternehmen den Laden schließlich?

    Antworten
  7. Jay says:
    1 Jahr her

    Freier Wettbewerb für alle! TaxiRuf kann miese Tricks wie Bestellung bei Uber anwenden aber langfristig kann das Taxigewerbe nur bestehen bleiben wenn sich die Taxipreise normalisieren. Gerade in Köln ist es zu teuer für viele sich ein Taxi zu rufen. Uber wird langfristig auch teuer. Das einzige bleibt den Taxipreis zu senken und so Uber aus dem Wettbewerb zu drängen. Also Preise runter!!!

    Antworten

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