Dienstag, 24. Mai 2022
+49 30 555 792 670
  
Taxi Times
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
  • Start
  • Politik
  • Recht
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Ausstattung
  • Service
    • Abonnement
    • Newsletter
    • Taxi Times App
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
  • Start
  • Politik
  • Recht
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Ausstattung
  • Service
    • Abonnement
    • Newsletter
    • Taxi Times App
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
Taxi Times
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
Start Beförderungsrecht

Digitale P-Schein-Verlängerung in Baden-Württemberg

von Hayrettin Şimşek
23. April 2021
Lesedauer ca. 2 Minuten.
0

Schwäbische Taxifahrer*Innen werden Anträge zur Erteilung oder Verlängerung eines Personenbeförderungsscheines bald ohne persönliches Erscheinen auf der Behörde erledigen können. Eine vom Land Baden-Württemberg und vom Bundesverkehrsministerium gemeinsam entwickelte Plattform kann ab sofort von den Kommunen genutzt werden. 

Wie aus einem Branchenportal für Kommunen hervorgeht („Kommune 21“), kann für den P-Schein sowohl die erstmalige Erteilung, die Verlängerung sowie die Erweiterung des Beförderungsgebiets oder der Beförderungsart digital beantragt werden. Der Antrag kann mit oder ohne Nutzung der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises (eID) gestellt werden.

Laut Bericht von „Kommune 21“ wird die Onlinefunktion auf der zentralen E-Government-Plattform des Landes allen Kommunen Baden-Württembergs zur Nachnutzung angeboten. Der Einstieg für den Antragsteller erfolgt über einen zentralen Link, bei dem anschließend die Ortsangabe oder Postleitzahl anzugeben ist. Anschließend leitet die Seite auf die zuständige Behörde weiter, wo dann die entsprechenden Formulare zu finden sind.

Werbung
 

Wann nun die kommunalen Behörden die entsprechenden Formulare digital zur Verfügung stellen, geht aus dem Beitrag bei „Kommune 21“ nicht hervor. Es sollte allerdings schnell geschehen, damit Zustände, die 2019 aus Stuttgart zu vermelden waren, möglichst bald der Vergangenheit angehören. hs

Allgemeine Informationen (Quelle: Service-Portal Baden-WürttembergService-Portal Baden-Württemberg): Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) ist alle fünf Jahre zu verlängern. Nur nach der erstmaligen Erteilung ist diese für zunächst zwei Jahre befristet.

Der Verlängerungsantrag sollte rechtzeitig gestellt werden, bevor die Geltungsdauer des Personenbeförderungsscheins abläuft. Erfahrungsgemäß sollte dies ca. 12 Wochen (drei Monate) vor Ablauf des P-Scheins in die Wege geleitet werden. Erforderliche Unterlagen dazu sind:

– Personalausweis bzw. Pass

– P-Schein

– Führerschein

– Führungszeugnis

Das Führungszeugnis (Belegart „O“, zur Vorlage bei einer Behörde) wird bei der Antragstellung gleich mit beantragt (gebührenpflichtig). Das Führungszeugnis kann nur in einem Bürgeramt mit beantragt werden, in der Fahrerlaubnisbehörde ist das nicht möglich.

– Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als 1 Jahr)

– Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)

– Funktions- und Leistungstest (nur bei der Verlängerung ab Vollendung des 60. Lebensjahres erforderlich, bzw. wenn das 60. Lebensjahr überschritten wird).

Diese Regelung betrifft die Fahrer*innen von Taxis, Mietwagen mit Chauffeur, Krankenwagen sowie Pkw im Linienverkehr bis zu acht Personen.

Beitragsfoto: Taxi Times

Tags: Baden-WürttembergOnlineP-Schein
TeilenTweetSendenSendenTeilen

Hayrettin Şimşek

Der Taxiunternehmer ist in Berlin in der Tagschicht im Einsatz. Neben eigenen Beiträgen unterstützt er die Redaktion bei der Themenrecherche, betreut die ‚sozialen Kanäle‘ von Taxi Times und übersetzt zahlreiche Beiträge ins Türkische.

Ähnliche Artikel

Hale mit neu gestaltetem Online-Auftritt
Ausstattung

Hale mit neu gestaltetem Online-Auftritt

2. März 2022
Was passiert bei P-Schein-Umschreibungen?
Beförderungsrecht

Was passiert bei P-Schein-Umschreibungen?

16. August 2021

Schreiben Sie einen Kommentar Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Top-Themen unserer Regionalseiten

Berlin

Berlin: Taxi könnte Rolle bei „Mobilitäts-Ticket“ spielen

Hamburg

Urteil zum Doppelfunkverbot: Berufung zurückgewiesen

München

Münchner Tarifanpassung hatte breite politische Mehrheit

Werbung
 
Taxi Times

Taxi Times ist eine Informationsplattform, die mit Printmedien, über Internet und soziale Medien, per Newsletter und über einer eigenen Taxi Times App sowie einen YouTube-Kanal über die Themen der gewerblichen Personenbeförderung in Deutschland, Österreich und der Schweiz berichtet und dabei auch stets den Blick auf die internationale Taxiszene richtet.

  • Kontakt
  • AGB
  • Impressum
  • Datenschutz

© 2021 Taxi Times - Das Fachmagazin für die Taxibranche

Werben auf taxi-times.com

Sie wollen ihr Produkt auf taxi-times.com bewerben? Wir bieten ihnen viele Möglichkeiten, sowohl Digital als auch in Print. Details finden Sie in den Mediadaten.

Mediadaten

Newsletter Anmeldung

Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
  • Start
  • Politik
  • Recht
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Ausstattung
  • Service
    • Newsletter
    • Taxi Times App
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Abonnement
  • Taxi Times | Berlin
  • Taxi Times | Hamburg
  • Taxi Times | München
  • Türkisch

© 2020 Taxi Times - Das Fachmagazin für die Taxibranche.

Posting....