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Start Beförderungsrecht

Digitaler Rufbus „Berlkönig“ startet in Berlin

von Thomas Müller
7. September 2018
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Berlkönig mit PR e-Vito Foto: Daimler AG

Berlkönig PR e-Vito Foto: Daimler AG

Die Kreativen haben die Namensidee wahrscheinlich gefeiert – Berlkönig. Darüber kann man geteilter Meinung sein. Aber es ist ein weiterer Test, der nach dem Personenbeförderungsgesetz erlaubt ist und dem Taxigewerbe das Leben noch ein bisschen schwerer machen wird. Und darüber kann man nicht geteilter Meinung sein.

Eigentlich sollte das Rufbus-System Berlkönig schon eher starten. Vollmundig war die Kooperation zwischen der hauptstädtischen Verkehrsgesellschaft BVG und ViaVan (ein US-Unternehmen, an dem Mercedes Benz beteiligt ist) angekündigt worden, dann aber schnell wegen des Einsatzes von Dieselfahrzeugen in die Kritik geraten. Am heutigen Tag fällt nun doch der Startschuss. Bei dem Pilotprojekt sollen 50 Mercedes-Kleinbusse in der östlichen Innenstadt unterwegs sein. Kunden buchen die Fahrt per Handy-App, das System bündelt dann passende Anfragen zu einer Fahrgemeinschaft.

Die Innung des Berliner Taxigewerbes hatte schon im Februar in einer ausführlichen Stellungnahme die Ablehnung des entsprechenden BVG-Antrags empfohlen. Denn es entsteht mit dem digitalen Rufbus – so der offizielle Name des Berlkönig-Systems – ein drittes Verkehrsangebot, irgendwo zwischen Bussen und Bahnen sowie Taxi. Dieses System sei mit beiden Angeboten nicht kompatibel. Das System werde am realen Bedarf vorbei konzipiert, heißt es in der Stellungnahme. Allerdings konnte sich das Gewerbe mit seinen Bedenken nicht durchsetzen.

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Berlkönig wirbt auf seiner Website für sich als „intelligenter, auf den individuellen Mobilitätsbedarf ausgerichteter, flexibler on-demand Shuttle-Service der BVG, der per App buchbar ist. Ein Algorithmus bündelt Fahrtanfragen mehrerer Fahrgäste mit der gleichen Zielrichtung, erstellt eine Route und bucht die Fahrgäste in ein gemeinsames Fahrzeug.“

Der Fahrpreis setzt sich demnach aus einem kilometerabhängigen Grundpreis und einem Zuschlag in Stoßzeiten zusammen. „Pro begonnenem Kilometer ist ein Preis von 1,50 Euro zu zahlen. Unabhängig von den gefahrenen Kilometern ist jedoch ein Mindestpreis von 4,00 Euro zu zahlen. In Stoßzeiten wird zusätzlich ein Zuschlag in Höhe von 25 Prozent berechnet.“

In der Regel soll nach fünf bis zehn Minuten Wartezeit ein Wagen zur Verfügung stehen. Man wird abwarten, wie sich das System entwickelt. Allerdings drängt sich immer wieder die Frage auf: Muss man das Rad neu erfinden? Oder könnten sich die Macher nicht einfach alle zusammen an einen Tisch setzen und eine Lösung finden, die allen Beteiligten gerecht wird? Ein Beispiel nur: Die 50 eingesetzten Vito sind dem Vernehmen nach nicht behindertengerecht ausgebaut. Das Taxigewerbe als Vertragspartner der BVG verfügt über diese Fahrzeuge und über entsprechend geschultes Fahrpersonal, heißt es in der Stellungnahme der Innung. „Wir können nicht verstehen, dass man mit uns nicht über dieses Vorhaben gesprochen hat“, so das Fazit der Branche. tm

Foto: Daimler AG

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Tags: BerlinBerlkönigRide-Sharing
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Thomas Müller

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