Mittwoch, 4. Oktober 2023
  • Anmelden
+49 8634 2608577
  
Taxi Times
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
  • Start
  • Neuer Workshop!!
  • Aktion 18.000
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Service
    • Abonnenment
    • Abonnement kündigen
    • Newsletter
    • Taxi Times App
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Taxi-Songs
  • Taxitarif
    • Taxitarifmeldungen
    • Aktuelle Taxitarife in Deutschland
  • Uber-Files
  • Start
  • Neuer Workshop!!
  • Aktion 18.000
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Service
    • Abonnenment
    • Abonnement kündigen
    • Newsletter
    • Taxi Times App
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Taxi-Songs
  • Taxitarif
    • Taxitarifmeldungen
    • Aktuelle Taxitarife in Deutschland
  • Uber-Files
Taxi Times
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
Start Ausstattung

E-Taxi: Warngeräusche werden Vorschrift

von Simon Günnewig
15. Juli 2019
Lesedauer ca. 2 Minuten.
2
E-Taxi: Warngeräusche werden Vorschrift

Dank eines künstlich erzeugten Geräusches sollen E-Fahrzeuge in Zukunft besser zu erkennen sein. Foto: Daimler AG

Seit dem 1. Juli 2019 ist EU-weit eine neue Regelung in Kraft getreten. In Zukunft müssen alle elektrifizierten Fahrzeuge mit akustischen Warnsignalen auf sich aufmerksam.

Betroffen sind alle neu zertifizierte Hybrid-, Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge – entsprechend auch LKW und Busse. Die Regelung mit dem Namen Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS) schreibt genau vor, wie und wann die Fahrzeuge unter Zuhilfenahme eines elektronischen Geräuschgenerators auf sich aufmerksam machen müssen. Bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h sind die Geräusche in der EU verpflichtend. Da ab einer Geschwindigkeit von 30 km/h die Abrollgeräusche der Reifen akustisch in den Vordergrund treten, wird auf ein Geräusch während der schnelleren Fahrt verzichtet. Auch in den USA werden E-Autos zukünftig mit einem Warngeräuschgenerator ausgerüstet. Während sich aber die Anforderung an einen Geräuschgenerator in der EU, Japan und China sehr ähnlich sind, weichen die Anforderungen in den USA stark ab. Amerikanischen E-Autos müssen sogar dann auf sich aufmerksam machen, wenn der Wagen noch steht.

Dank eines künstlich erzeugten Geräusches sollen E-Fahrzeuge in Zukunft besser zu erkennen sein. Foto: Daimler AG

Durchgesetzt wurde die Regelung auf drängen der Blindenverbände, denn ohne Warntöne erkennen Blinde ein Fahrzeug, welches sich mit 20 km/h Geschwindigkeit bewegt, erst, wenn es nur noch acht Meter entfernt ist.

Werbung
 

Die akustische Warneinrichtung (AVAS)  muss einen Ton erzeugen, der mindestens 56 dB(A) und maximal 75 dB(A) laut ist. Damit auch Menschen mit einem schlechten Gehör die Fahrzeuge wahrnehmen können, sind mindestens zwei Terzbänder vorgeschrieben, die sich beim Beschleunigen von einer tiefen Frequenz hin zu einer hohen Frequenz verändern.

Der kleine Kasten steuert die Geräusche und kann so zum einem neuen Erkennugsmerkmal der Marke werden. Foto Daimler AG

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert übrigens auch den nachträglichen Einbau einer AVAS Vorrichtung, bzw. den Kauf eines ab Werk bestellbaren Systems mit bis zu 100 Euro. sg

Hinweis in eigener Sache: Diese und andere Neuigkeiten aus der Taxibranche können Sie auch jede Woche in unserem kostenlosen Newsletter nachlesen. Am besten gleich anmelden.

Tags: Acoustic Vehicle Alerting SystemAVASBAFAE-TaxiFörderung
TeilenTweetSendenSendenTeilen

Simon Günnewig

Als „Redakteur Technik“ betreut er die Fahrzeug- und Zubehör-Themen in den klassischen Print und Onlinekanälen der Taxi-Times. Weiterhin ist er Ansprechpartner für Bewegtbild und digitale Distribution der Taxi Times Inhalte.

Ähnliche Artikel

Autonomer ID. Buzz fährt mit (ausgewählten) Fahrgästen
Autonomes Fahren

Autonomer ID. Buzz fährt mit (ausgewählten) Fahrgästen

20. Juli 2023
Neue Förderung für Schnelllade-Infrastruktur
Förderung

Neue Förderung für Schnelllade-Infrastruktur

30. Juni 2023

Kommentare 2

  1. Philipp says:
    4 Jahren her

    Guten Tag Herr Günnewig,

    bitte benennen Sie Ihre Quelle für die angebliche BAFA-Förderung eines nachträglichen AVAS-Einbaus. Nach meinem Kenntnisstand wird der nachträgliche Einbau eben gerade nicht gefördert.

    Antworten
    • Simon Günnewig says:
      4 Jahren her

      Guten Tag Herr Gerlach,

      vielen Dank für Ihren Kommentar.
      Zu Ihrer Frage:
      „bitte benennen Sie Ihre Quelle für die angebliche BAFA-Förderung eines nachträglichen AVAS-Einbaus.“

      Laut den Unterlagen des BAFA ist die AVAs Vorrichtung mit bis zu 100,- Euro förderbar.
      „Die zusätzliche, pauschale Bundesförderung des AVAS erfolgt ebenso über einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Gefördert wird der Erwerb und der Einbau eines AVAS durch den Hersteller des Fahrzeugs oder durch eine autorisierte Werkstatt in ein gemäß der Förderrichtlinie zu förderndes Fahrzeug. Die Förderung beträgt pauschal 100 Euro. Der Zuschuss darf pro Fahrzeug nur einmal gewährt werden.“

      Das BAFA hat allerdings folgende Voraussetzung.
      „Bei einer Beantragung des Förderbaustein AVAS muss aus den Antragsunterlagen hervorgehen, dass das Fahrzeug vor der Übergabe an den Antragsteller mit einem sogenannten AVAS ausgestattet wurde bzw. wird“

      Details zur Förderung können Sie auch dem Merkblatt zu Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen entnehmen.
      Sie finden das Dokument hier. (Stand 1.7.2019)

      Viele Grüße
      Simon Günnewig

      Antworten

Schreiben Sie einen Kommentar Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Top-Themen unserer Regionalseiten

Berlin

BER-Berechtigungen bekanntgegeben

Hamburg

Ein „Famouses“ Ladeprojekt hilft auch den Hamburger E-Taxis

München

Münchner Festpreise – ein erstes Fazit

Werbung
Taxi Times

Taxi Times ist eine Informationsplattform, die mit Printmedien, über Internet und soziale Medien, per Newsletter und über einer eigenen Taxi Times App sowie einen YouTube-Kanal über die Themen der gewerblichen Personenbeförderung in Deutschland, Österreich und der Schweiz berichtet und dabei auch stets den Blick auf die internationale Taxiszene richtet.

  • Kontakt
  • AGB
  • Impressum
  • Datenschutz

© 2023 Taxi Times - Das Fachmagazin für die Taxibranche

Werben auf taxi-times.com

Sie wollen ihr Produkt auf taxi-times.com bewerben? Wir bieten ihnen viele Möglichkeiten, sowohl Digital als auch in Print. Details finden Sie in den Mediadaten.

Mediadaten

Newsletter Anmeldung

Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
  • Start
  • Aktion 18.000
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Uber-Files
  • Service
    • Newsletter
    • Taxi Times App
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Abonnenment
    • Abonnement kündigen
  • Taxi Times | Berlin
  • Taxi Times | Hamburg
  • Taxi Times | München
  • Türkisch

© 2020 Taxi Times - Das Fachmagazin für die Taxibranche.

Willkommen bei Taxi Times!

Melden Sie sich mit Ihrem Account an.

Passwort vergessen?

Rufen Sie Ihr Passwort ab

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Anmelden