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Erdgas bleibt steuerlich begünstigt

von Nicola Urban
17. Februar 2017
Lesedauer ca. 1 Minute(n)
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Das Bundeskabinett hat gestern die Verlängerung der Steuererleichterung für Erdgas als Kraftstoff beschlossen. Der Steuervorteil für Autogas hingegen soll ab 2019 gestrichen werden.

Die Steuerermäßigung soll einen weiteren Marktimpuls für einen klimaschonenden Kraftstoff ins Rollen bringen. Bis 2024 wird die Begünstigung im gleichen Umfang wie bisher fortgesetzt. Für die folgenden Jahre soll dann eine stufenweise Degression stattfinden. Die Brancheninitiative Zukunft ERDGAS freut sich über die Entscheidung, auch wenn dieser gestrige Entschluss eigentlich in einem Widerspruch zu einem Beschluss des Deutschen Bundestages vom Juli 2015 steht, in dem sich für eine Fortsetzung des Steuervorteils aller Gaskraftstoffe ausgesprochen wurde. Für Taxi- und Mietwagenunternehmer ist diese auf Etappen verlängerte Steuererleichterung nur schwer langfristig kalkulierbar und daher nur ein bedingter Anreiz, auf die umweltbewusste Alternative umzusteigen. nu

Foto: Zukunft Erdgas e. V.

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Tags: ErdgasSteuernTaxi
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