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Start Arbeitsrecht

Finale Verhandlung in London: Sind Uber-Fahrer Angestellte?

von Wim Faber
21. Juli 2020
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Finale Verhandlung in London: Sind Uber-Fahrer Angestellte?

Diese Woche wird Uber erfahren, ob es seinen in Großbritannien eingesetzten Fahrern grundlegende Arbeitnehmerrechte gewähren muss. Die Anhörung vor dem Obersten Gerichtshof hat heute begonnen und wird voraussichtlich zwei Tage dauern.

Update: Das Verfahren wurde auf den 19.2.2021 verlegt

Meldung vom 21.7.2020: Die Klage hatten Uber-Fahrer eingereicht, die von der Anwaltskanzlei Leigh Day vertreten werden. Sie fordern, dass Uber ihnen bezahlten Urlaub bietet und sicherstellt, dass sie wenigstens den Mindestlohn erhalten.

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Im Oktober 2016 entschied das Employment Tribunal, dass Uber-Fahrer Arbeitnehmer sind und Anspruch auf Arbeitnehmerrechte haben. Das Urteil wurde vom Employment Appeal Tribunal im November 2017 und vom Court of Appeal im Dezember 2018 bestätigt.

Wenn die Fahrer vor dem Obersten Gerichtshof erfolgreich sind, wird der Fall an das Arbeitsgericht zurückverwiesen, das dann entscheidet, wie viel Entschädigung den Fahrern zusteht.

Leigh Day glaubt, dass Zehntausende von Uber-Fahrern Anspruch auf eine durchschnittliche Entschädigung von 12.000 Pfund (13.244 Euro) haben würden. Leigh Day wurde von der GMB-Gewerkschaft beauftragt, den Fall im Namen von Uber-Fahrern zu bearbeiten.

Im Vorfeld der Anhörung vor dem Obersten Gerichtshof hatte Nigel Mackay, Partner des Beschäftigungsteams am Leigh Day, bereits im Mai verkündet, dass Uber in seinem Kampf um die Verhinderung der Rechte seiner Fahrer bald das Ende der Straße erreichen wird. „Wenn Uber verliert, hat das Unternehmen keine andere Wahl, als jene Fahrer zu entschädigen, die Ansprüche wegen Nichtzahlung des Urlaubsgeldes geltend gemacht haben und die unter dem Mindestlohn bezahlt wurden. In Zeiten von Corona haben wir gesehen, wie schwierig es für Uber-Fahrer ist, ihre Kunden zu bedienen, obwohl diese Fahrer sich selber gefährdet fühlen und Uber ihre Grundrechte als Arbeitnehmer weiterhin bestreitet.  

Mackay glaubt, dass aus der Arbeitsweise von Uber klar hervorgeht, dass seinen Fahrern Arbeitnehmerrechte eingeräumt werden sollten. „Von der Kontrolle über sie bis hin zum System, das zur Bewertung der Leistung verwendet wird, gibt es genügend Indizien dafür, dass Uber-Fahrer Angestellte sind.” wf

Foto: pixabay

 

Tags: GerichtGerichtsverhandlungUberUKVerhandlung
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Wim Faber

Der „Brüsseler Niederländer“ und gelernte Kommunikationsspezialist berichtet seit den 80-er Jahren für eine Reihe von Taxi- und ÖPNV-Fachzeitschriften in Europa, Nordamerika und Australasien über das Taxi und die Mobilität im weitesten Sinne.

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Kommentare 1

  1. Johannes K says:
    2 Jahren her

    Super, durch die Hintertür wäre das das Ende Von UBER. Es sei denn ihre ersehnten selbstfahrenden Autos kommen… i r g e n d w aaaaaa gähn

    Antworten

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