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Fiskaltaxameter: BZP bekennt sich zum INSIKA-Verfahren

von taxi times
17. Juni 2015
Lesedauer ca. 2 Minute(n)
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Fiskaltaxameter: BZP bekennt sich zum INSIKA-Verfahren

 

In einem Appell an die Finanzminister der Bundesländer hat sich der deutsche Taxiverband BZP für die Anwendung des Insika-Verfahrens speziell für das Taxi- und Mietwagengewerbe ausgesprochen.

Dies geht aus einem Musterschreiben hervor, das die Landesverbände im Vorfeld der bevorstehenden Konferenz aller Finanzminister der Bundesländer an die entsprechenden Ministerien verschicken sollen. Man bittet darin, bei der Konferenz dringend auch die Interessen der Taxibranche zu berücksichtigen.

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Es geht dabei um eine klar definierte Regelung hinsichtlich des so genannten Fiskaltaxameters, durch welche die für November vorgesehene Einführung der MID-Richtlinie umgesetzt werden kann. „Die Bemühungen des BZP, mit den Bundesbehörden und Bundespolitiker zu einer verfahrenssicheren und effizienten Lösung zu kommen, sind in sämtlichen anzusprechenden Punkten bisher ergebnislos geblieben“, lautete der Vorwurf. In der Branche herrsche deshalb große Unsicherheit. Wenn der Gesetzgeber weiterhin keine Schritte übernehme, werde das „schwerwiegende Auswirkungen auf unsere Unternehmen und deren Dienstleistungsangebot nach sich ziehen.“

Die angesprochene Richtlinie aus dem Jahr 2004 sieht vor, dass ab 1. November 2016 nur mehr Taxameter mit nicht rückstellbaren Zählwerken eingebaut werden dürfen. Ergänzend dazu sieht ein Erlass des Bundesministeriums der Finanzen unter anderem vor, dass auch für digitale Unterlagen aus Registrierkassen, Taxametern und Wegstreckenzählern die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und DV-gestützter Buchführungssysteme gelten. Hierbei ganz besonders im Hinblick auf die Vollständigkeit und die Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen.

Die in beiden Verfügungen verklausulierte Forderung nach einer nicht manipulierbaren Auswertung der Taxameter-Daten könnte durch das in den letzten Jahren entwickelte INSIKA-Verfahren (ein kryptografischer Manipulationsschutz für Registrierkassen) erfüllt werden. Allerdings hat sich die Politik rund ein Jahr vor Inkrafttreten der Richtlinie immer noch nicht dazu durchringen können, die Einführung des INSIKA-Verfahrens zu befürworten. Aus etlichen Branchen, in denen Registrierkassen zum Einsatz kommen, wie beispielsweise im Einzelhandel, gibt es große Bedenken.

Nicht so im Taxigewerbe: Hier pocht der BZP auf eine „verpflichtende Geltung von INSIKA. Zur Begründung heißt es: „Unser Bundesverband als Vertretung der deutschen Taxi- und Mietwagenverbände vertritt die Position, dass Verfahrenssicherheit her muss und angesichts dessen, dass außer INSIKA keine anderen zertifizierten Systeme auf dem Markt sind und auch mit Sicherheit nicht mehr auf dem Markt kommen werden, wollen wir  – gegebenenfalls auch exklusiv für die Taxi- und Mietwagenbranche – die verpflichtende Geltung von INSIKA. Für uns wäre es ausgesprochen folgenschwer, wenn der November 2016 käme und die Unternehmen weiterhin im Unklaren darüber stünden, wie sie sich denn ab dann rechtskonform verhalten sollen.“

Damit die Kontrollmöglichkeiten im Falle einer Einführung des INSIKA-Verfahrens nicht einseitig zu Lasten des Taxigewerbes verschoben werden, fordert der BZP darüber hinaus seit Jahren die Anpassung der MID-Richtlinien auch an Wegstreckenzähler. jh

Foto: Taxi Times

 

Tags: BZPFiskaltaxameter
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