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GVN erläutert seine Taxipositionen

von Jürgen Hartmann
2. März 2020
Lesedauer ca. 5 Minuten.
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GVN erläutert seine Taxipositionen

Bei einer Ansprache vor Bundes- und Landespolitikern aus Niedersachsen hat der Geschäftsführer des Verkehrsverbands GVN die Positionen der Fachvereinigung Taxi und Mietwagen dargelegt – unter anderem zu einem Preiskorridor beim Taxitarif und einer Karenzzeit für Mietwagen.

Im Beisein von Niedersachsens Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann (CDU) begann Geschäftsführer Benjamin Sokolovic seine Ausführungen zum Thema Taxi und Mietwagen mit einem Statement zum angedachten 365 Euro-Ticket. Damit würden Mittel in den Ballungsraum investiert, die man dringend auf dem Land benötige, wo man schon froh sein muss, wenn überhaupt noch ein ÖPNV existiert. Noch seien gerade in der Fläche Taxi- und Mietwagenunternehmen das Rückgrat der öffentlichen Mobilität, weshalb es Sin mach, diese Strukturen zu nutzen. 

GVN-Präsident Mathias Krage (mitte) und GVN-Hauptgeschäftsführer Benjamin Sokolovic (rechts.) freuten sich über den Besuch von Dr. Bernd Althusmann (Niedersächsischer Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung).

Die aktuellen Überlegungen zur stärkeren Einbindung der Taxiunternehmen in den ÖPNV seien laut Sokolovic zum Scheitern verurteilt. „Die günstige Anschaffung der Fahrzeuge durch die Aufgabenträger, die von den Taxiunternehmen gemietet, gewartet und repariert werden sollen, sind für unsere Unternehmen ein unkalkulierbares Risiko und daher abzulehnen. Bliebe für die Taxiunternehmen also nur mehr die Personalgestellung aller Voraussicht nach mit der Maßgabe, dass nach Niedersächsischem Vergabegesetz entlohnt werden muss. Das wiederum würde zu unterschiedlichen Entlohnungen innerhalb der Betriebe führen“. Eine solche Störung des Betriebsfriedens sei in Zeiten des Arbeitskräftemangels ein absolutes No Go.

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Die Fachvereinigung Taxi und Mietwagen des GVN vertritt vornehmlich Mitglieder aus dem ländlichen Bereich. Für diese, so Sokolovic weiter, würden zwei weitere Punkte „massive Einschnitte“ bedeuten, die derzeit (gewerbe-)politisch diskutiert werden: Ein Preiskorridor für den Taxitarif sowie eine Karenzzeit bei Mietwagenbestellungen. Ersterer sei abzulehnen, weil es dann künftig keinen festen Taxitarif mehr geben würde, sondern die Möglichkeit der Preisabweichung. Das bedeutet, in nachfragestarken Zeiten würde es teurer, in nachfrageschwachen Zeiten billiger. „Gerade auf dem Land sind aber Taxis unverzichtbar für die öffentliche Mobilität für jedermann. Die Patientenbeförderung wäre ohne sie nicht denkbar“, sagte Sokolovic und stellte zur Untermalung die rhetorische Frage, welcher Dialyse- oder Chemopatient sich zuletzt in der Fläche mit den Öffis nach Hause habe fahren lassen.

Benjamin Sokolovic: „Aktuelle Überlegungen zur stärkeren Einbindung der Taxiunternehmen in den ÖPNV sind zum Scheitern verurteilt.“ Foto: Taxi Times

Jene Patientenbeförderung, so führte es wenig später Gunther Zimmermann im Gespräch mit Taxi Times aus, finde heute auf der Basis von Verträgen zwischen den Verbänden und den Krankenkassen statt. Weil die Macht auf diesem Markt sehr ungleich verteilt sei, liegen die Preise für Krankenfahrten unterhalb der Taxitarife. „Wenn dann auch noch der Taxitarifkorridor Abweichungen nach unten vorsieht, dann verhandeln wir künftig auf Basis der Tarifuntergrenzen über weitere Abschläge“, gibt Zimmermann, Geschäftsführer der Fachvereinigung Taxi und Mietwagen im GVN, zu bedenken. Dabei sei schon heute die wirtschaftliche Lage für das Gewerbe angespannt, was sich unter anderem auch in der Mitgliederentwicklung der Fachvereinigung widerspiegele, die binnen Jahresfrist 100 Mitgliedsunternehmen verloren hat. Neun von zehn dieser Unternehmen hätten ihren Betrieb aufgegeben, weil sie keinen Nachfolger gefunden haben bzw. sogar Insolvenz anmelden mussten.

„Der Tarifkorridor und die diskutierte Einführung einer Karenzzeit sind Vorstellungen aus dem Gruselkabinett“, schlussfolgert Zimmermann. Mit Letzterer sind Überlegungen gemeint, wonach bei Mietwagen zwischen der Aufnahme einer Fahrtbestellung und dem Eintreffen beim Kunden ein noch zu definierender Zeitraum liegen muss. „Dies ist aus Sicht der Fachvereinigung Taxi und Mietwagen ein No Go“, sagte Sokolovic. „Hier müssen andere Lösungen her.“ Als Beweis gerade im ländlichen Bereich malte sich Sokolovic folgendes Szenario aus: „Ein Dialysepatient ist mit seiner Behandlung fertig, möchte nach Hause, bestellt ein Fahrzeug, doch der Unternehmer muss dem Patienten sagen, er habe zwar ein Auto, kann ihn aber erst in einer halben Stunde abholen, weil er die Karenzzeit einhalten müsse. Herr Minister, stellen Sie sich vor, Sie müssen das den Patienten erklären.“

Der angesprochene niedersächsische Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann hörte diese mahnenden Worte, ging aber in seiner kurzen Ansprache nicht auf die einzelnen Punkte der Rede von Sokolovic ein, die neben den hier erwähnten „Taxistatements“ auch zahlreiche Ausführungen zum Güter- und Busverkehr enthielt. Zusammengenommen seien in Niedersachsen 260.000 Menschen im Bereich der Mobilität und des Transportes beschäftigt, wusste Althusmann und bestätigte damit die Aussage von GVN Präsidenten Mathias Krage, der in seiner Begrüßung die Verkehrswirtschaft insgesamt als drittstärkste in ganz Deutschland bezeichnet hatte. „Die Deutsche Verkehrswirtschaft steht vor einer Situation, die komplexer zu sein scheint als jemals in der Vergangenheit“, sagte Krage. Althusmann nahm diesen Faden auf und formulierte die aktuelle Fragestellung: „Wie wird es in den nächsten zehn Jahren gelingen, eine wichtige Branche lebensfähig zu halten? „Die Herausforderungen der Zukunft werden wir nur mit denjenigen gemeinsam meistern, die heute bereit sind, sich zu verändern und sich auf die zukünftigen Herausforderungen in der Mobilität einzulassen. Wir werden sie nicht gewinnen mit denjenigen, die uns immer wieder erklären, was nicht geht.“

Dr. Bernd Althusmann: „Bleiben Sie mit uns im Dialog“. Der Wirtschafts- und Arbeitsminister von Niedersachsen nahm sich Zeit für ein politisches Statement seiner Landesregierung. Eine Currywurst konnte er im Anschluss aufgrund eines Folgetermins aber nicht essen. Foto: Taxi Times

Man möge mit ihm und der Politik im Dialog bleiben, forderte Althusmann und versprach: Ich kann nicht jedes Bundesgesetz und jeden Entwurf sofort ändern. Ich kann aber versuchen, mich im Sinne ihrer Branche mit allen Nachdruck einzusetzen. Und das werde ich tun.“

Zusatzinfo: Parlamentarische Abende sind ein legitimer und transparenter Teil des Lobbyismus.  Zu solchen Veranstaltungen laden Verbände ein, um die eigenen Positionen klarzustellen und sich darüber mit den Politikern aller Parteien im konstruktiven und fachlichen Dialog auszutauschen. Beim Verband des Verkehrsgewerbes Niedersachsen (GVN), finden solche Veranstaltungen einmal pro Jahr als Currywurst-Abende statt, womit schon mal definiert, ist, was den rund 300 anwesenden Gästen kulinarisch geboten wird.

Thematisch wird das breite Themenspektrum des Güter- und Personenverkehrs angesprochen, wobei letzteres wiederum innerhalb des Gesamtverbandes durch die beiden Fachvereinigungen Omnibus sowie Taxi- und Mietwagen abgedeckt ist.   

Volle Currywurst-Bude: Delegierte des GVN und Politiker aus der Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik kamen zum parlamentarischen Abend des GVN in Hannover. Foto: GVN

Hinweis in eigener Sache: Diese und andere Neuigkeiten aus der Taxibranche können Sie auch jede Woche in unserem kostenlosen Newsletter nachlesen. Am besten gleich anmelden. 

Tags: Benjamin SokolovicBernd AlthusmannCurrywurstabendGVNMathias Krage
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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Kommentare 1

  1. Paul Popper says:
    3 Jahren her

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    hört endlich auf mit dieser leidigen Diskussion, was man wie ändern müsste, um das PBefG zu modernisieren!
    Das PBefG ist seit seiner schaffung Anno Dazumal (1934 bzw. 1936) mit kleinen Änderungen noch heute quasi unverändert in Kraft und hat – genau wie unser BGB – immer seine Aufgaben erfüllt.

    Welcher „Schwachkopf“ dann auf die Idee gekommen ist, einen Mietwagenverkehr ins PBefG aufzunehmen, konnte ich bis Dato leider nicht recherchieren. Aber genau diesem Menschen haben wir die heutige Situation doch erst zu verdanken. Schaffen wir den § 49 Abs. 4 PBefG also einfach wieder ab und schon sind die ganzen Probleme mit Rückkehrpflicht, Preisdumping, Ortskundeprüfung und all den ganzen anderen Quatsch auf einen Schlag wieder los.

    Dazu noch ein oder zwei neue Paragraphen, die die Fahrtenvermittlung mittels App regeln und fertig ist die Schoße.

    Mir wäre es viel lieber, wenn der Gestzgeber an Hand der ihm zur Verfügung stehenden Daten endlich eine gesetzliche Regelung zur REGELMÄßIGEN „Überprüfung der wirtschaftlichen Lage des Taxigewerbes“ formulieren würde. So könnte z.B. der § 39 Abs. 2 des PBefG dergestallt geändert werden, dass spätestens nach 3 Jahren eine entsprechende Kontrolle der Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes seitens der Behörden erfolgen MUSS. Eine damit automatisch einhergehende Beschränkung der Anzahl der Taxen im betreffenden Prüfbezirk wäre damit auch gewährleistet, was wiederum zur Folge hätte, dass man vom Gewerbe wieder ein normales Leben mit normalen Arbeitszeiten führen könnte und nicht Woche für Woche 60 Std. und mehr auf dem Bock sitzen muss, um seine Familie satt zu bekommen.

    In diesem Sinne bleibt mir hier nur noch eins zu sagen: Bleibt gesund.

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