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INSIKA gilt als Auslaufmodell – aber gibt es Alternativen?

von Remmer Witte
14. Oktober 2021
Lesedauer ca. 3 Minuten.
1
Kassensicherungs-Verordnung: BVTM erklärt die praktischen Konsequenzen

Wer sein Taxi technisch neu ausstatten will, steht derzeit in der Schnittstelle zwischen Theorie und Praxis, denn die neuen Kassensicherungsverordnung stellt zwar klar, dass auch INSIKA den Ansprüchen ab 2024 nicht mehr genügen wird, bietet aber noch keine Ausführungsrichtlinie, wie die Hersteller nachrüsten können.

Das Druckpapier der neuen Kassensicherungsverordnung ist noch nicht ganz trocken, da schlägt sie schon erste Kapriolen: Ein Funkausrüster war sehr erstaunt, als ihm ein Schreiben ins Haus flatterte, welches ihn beim Verkauf von INSIKA-zertifizierten Taxameter-Systemen dazu verpflichten wollte, seine Kunden darauf hinzuweisen, dass INSIKA ein Auslaufmodell sei, welches in Kürze nicht mehr nutzbar sei. Gerade in Städten wie Berlin und Hamburg schreibt die zuständige Behörde ihren Taxlern die Nutzung von INSIKA-Systemen aber mehr oder weniger als verpflichtend vor. „Wir wussten erst gar nicht, was man da von uns will“, berichtet der Funkausrüster, „denn wir verkaufen doch nur eine Hardware, die mit aktuellem Stand eben auch INSIKA-fähig ist“.

Die vor kurzem im Bundestag verabschiedete neue Kassensicherungsverordnung stellt tatsächlich fest, dass alle Taxameter spätestens ab dem Jahr 2024 über eine technische Sicherungseinheit (TSE) verfügen müssten, eine Anforderung, welche sich mit den bekannten INSIKA-Systemen definitiv nicht realisieren lässt. Da kann auch die Sonderregelung, dass vor 2021 eingebaute INSIKA-Systeme Bestandschutz bis Ende 2025 haben, nicht mehr trösten. Allerdings gibt es auch noch keine Alternativen zu den vorhandenen Angeboten, da die notwendige Ausführungsverordnung fehlt. Insofern klingt die geschilderte Initiative wohl nach einem Schnellschuss unter Mitbewerbern, der noch eine Rechtsbasis fehlt, wenn denn nicht unisono alle Anbieter mit aufwendigen Verpflichtungen das Leben schwer gemacht werden soll.

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Die Tatsache, dass spätestens ab 2026 auch INSIKA-Taxameter über eine TSE verfügen müssen, wertet der Finanzexperte Diekmann allerdings als klares Ende des manipulationssicheren INSIKA-Verfahrens, das in Hamburg und Berlin flächendeckend und in der Bundesrepublik laut Angaben des Bundesverbands Taxi und Mietwagen (BVTM) in immerhin insgesamt 20.000 Fahrzeugen zum Einsatz kommt. Wer nun also sicher gehen will, nicht viel Geld in möglicherweise ab 2024 oder spätestens 2026 überholte Taxameter-Systeme zu investieren, kann derzeit wohl nur abwarten oder sich alternativ vorerst kostengünstig auf dem derzeit coronabedingt recht vollen Gebrauchtmarkt bedienen, denn niemand kann hier Sicherheit bieten.

Allerdings ist noch kein Ende dieser Warteperiode abzusehen. Diekmann bezeichnete die Verordnung bei einem Taxitreffen als „Wundertüte“, da man zum aktuellen Zeitpunkt nicht sagen könne, wie die Anforderungen aussehen könnten, die vom Bundesamt für Sicherheit (BSI) entwickelt werden. Das Gesetz wäre sicherlich besser ausgefallen, wenn man die technische Umsetzbarkeit mit den Taxameter-Herstellern abgesprochen hätte. Das habe man bisher versäumt. Da zudem verschiedene Behördenbereiche am Gesetz und dessen Umsetzung arbeiten, bleibe die spannende Frage, ob das, was in der Verordnung definiert ist, nun vom BSI praxistauglich umgesetzt wird.

Und insofern ist es sicherlich problematisch, dass beispielsweise die Berliner Taxler derzeit mit INSIKA eine Softwarelösung nutzen, deren Tage wohl gezählt sind. Allerdings gibt es derzeit auch keinen Anbieter, der mit absoluter Sicherheit sagen kann, dass sein System tatsächlich zukunftssicher auf Basis der neuen Verordnung ist, auch wenn rein softwarebasierte Lösungen sicherlich immer wieder viel flexibler auf kommende Ausführungsverordnungen reagieren können als die Hardwareanbieter. Die etablierten Hersteller verweisen derzeit darauf, dass wohl relativ zügig Updates für verbaute Taxameter neuerer Generation zur Verfügung stehen werden, wenn das BSI denn seine Ausführungsverordnungen veröffentlicht habe. Und die Softwareanbieter frohlocken, da sie eine rosige Zukunft erwarten. Aber ob es denn wirklich so kommt, bleibt wie immer abzuwarten. Rw

Überblick: Bisher veröffentlichte Taxi-Times-Beiträge zur Reform der KassenSichV

01.10.18: Zeitpunkt für Aufnahme ins Kassengesetz weiterhin ungewiss
07.04.21: Entwurf Kassensicherungsverordnung: INSIKA wird zum Auslaufmodell
12.04.21: Manipulationssichere Taxameter oder die eierlegenden Wollmilchsau
14.04.21: Taxameter + Kasse: Expertenkritik am Referentenentwurf
17.05.21: Nachts um 4.50 Uhr: Politik entscheidet über Taxameter als Kasse
26.05.21: Neue Taxameter-Regelung im beschleunigten Verfahren
27.06.21: Bundesrat stimmt der Kassen-Sicherungs-Verordnung zu
28.06.21: Kommentar: Es bleiben viele Fragen offen
11.07.21: Der BVTM erklärt die praktischen Konsequenzen
17.09.21: Die Einschätzung des Finanzexperten Edo Diekmann

Beitragsfoto: Witte

Tags: INSIKAKassensicherungsverordnung KassenSichVTechnische Sicherheitseinrichtung
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Remmer Witte

Der Prokurist eines Oldenburger Taxibetriebs kann auf über 40 Jahre Erfahrung im Taxigewerbe zurückblicken. Der Niedersachse ist offen für alternative Antriebe und engagiert sich in der Taxi-Erfagruppe.

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Kommentare 1

  1. KlareWorte says:
    2 Monaten her

    Fast 6 Monate ist der Bericht alt. Neuigkeiten gibts fast keine, außer das Kienzle die Entwicklung eingestellt hat und für die T21s kein update kommen wird.

    Antworten

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