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INSIKA-Verfahren im Oberbergischen Kreis

von Jürgen Hartmann
5. Dezember 2016
Lesedauer ca. 1 Minute.
3
Wissenswertes rund ums Fiskaltaxameter und INSIKA-Verfahren

Gängige Hersteller erfüllen die MID-Richtlinie schon seit Jahren

Das für Genehmigungsfragen im oberbergischen Kreis (OBK) zuständige Straßenverkehrsamt mit Sitz in Gummersbach hat in einem Schreiben „an alle Taxiunternehmer im OBK“ die Nutzung des INSIKA-Verfahren gefordert.  

Die Behörde beruft sich dabei auf das Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 26.11.2010. Für die Taxiunternehmer bedeute dies, dass sie ab dem 1.1.2017 „lückenlos Einzelaufzeichnungen über alle Fahrten zu führen haben und diese Einzelaufzeichnungen ab Januar 2017 in digitaler Form zur ,Prüfung‘ bereitzustellen sind.“

Nach Rücksprache mit den Finanzämtern Gummersbach und Wipperfürth würden die digitalen Aufzeichnungen ab dem 1.1.2017 eingefordert werden. Verstärkte Kontrollen ab dem 1. Januar durch die Finanzverwaltung seien „nicht auszuschließen“.

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„Ich empfehle Ihnen daher dringend“, heißt es in dem unserer Redaktion vorliegenden Schreiben an die Taxiunternehmer, sich […] umgehend mit einer Fachwerkstatt in Verbindung zu setzen und sich über das derzeit einzige auf dem Markt befindliche INSIKA-Verfahren zu informieren und entsprechende Maßnahmen für Ihr Unternehmen einzuleiten. Ein Nachweis über den erfolgten Einbau und des einsatzfähigen Betriebs des Fiskaltaxameters mit dazugehörender Sicherheitseinheit […] ist der für die Erteilung der Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen zuständigen Stelle […] nach dem Einbau der Gerätschaften zu übersenden.“

Die Forderung gilt zunächst für alle Taxameter. „Wie dies bei den derzeit eingesetzten Wegstreckenzählern in Mietwagen umzusetzen ist, kann noch nicht gesagt werden“, heißt es in dem Schreiben. jh

Tags: FiskaltaxameterGummersbachINSIKA-Verfahren
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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Kommentare 3

  1. Markus Gossmann says:
    6 Jahren her

    Sehr geeehrte LeserInnen
    Die in diesem Artikel dargestellten Forderungen nach Einführung von INSIKA zum 01.01.2017 sind zwischenzeitlich überholt und nicht mehr aktuell. Es wird keine Einführung von INSIKA zum 01.01.2017 im Oberbergischen Kreis geben! Diesbezüglich erhalten die Unternehmer im OBK diese bzw nächste Woche ein Schreiben des Straßenverkehrsamtes in Gummersbach.

    Antworten
  2. Peter Stein says:
    6 Jahren her

    was mich sehr stört, ist das Hale in Vertrag eine Nutzung meiner Daten vorsieht.
    Dazu kann und will ich nicht zustimmen, zumal kein deutsches Recht gilt.
    Ich kann doch nicht gezwungen werden mit
    dem Ausland einen Vertrag abzuschließen für das Deutsche Finanzamt, aber unterliege dem Österreichischen Gericht.

    Antworten
  3. Hans says:
    6 Jahren her

    Ich habe mir jetzt ein Kienzle T21 mit Sticksystem und Schichtzettel von Schichtzettel.de gekauft. Hiermit bin ich auf der sicheren Seite und brauche den Geldgeiern von HALE nicht das Geld schenken. Ich will nicht zwangsweise meine Daten HALE geben!!

    Antworten

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