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Jetzt auch Berlin: Fahrverbote für Diesel in der Hauptstadt

von Thomas Müller
10. Oktober 2018
Lesedauer ca. 2 Minute(n)
1
Jetzt auch Berlin: Fahrverbote für Diesel in der Hauptstadt

Berlin bölge mahkemesinin önünde çevre eylemcileri; Fotoğraf Wilfried

Das gestern ausgesprochene Dieselfahrverbot für Berlin war die Hauptnachricht bei Tagesschau & Co und allen Tageszeitungen. Was bedeutet das für die Taxibranche?

Um es gleich vorweg zu sagen: Welche Auswirkungen das Urteil auf die Taxibranche hat, ist noch nicht absehbar. Denn über Ausnahmen von den im nächsten Jahr wirksam werden Fahrverboten muss der Senat entscheiden. Der ist nämlich vom Verwaltungsgericht Berlin verdonnert worden, die Fahrverbote für bessere Luft umzusetzen. Der Richter brachte als Beispiel für Ausnahmeregelungen  kleinere Handwerksbetriebe ins Spiel. Aber das liegt jetzt in der Hand der Beamten, ob da auch dem  Taxi solche Ausnahmen erlaubt werden.

War vor und nach der Gerichtsverhandlung ein gefragter Interview-Partner: DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch; Foto Wilfried Hochfeld

Der Reihe nach: Das Land Berlin ist verpflichtet, den Luftreinhalteplan für Berlin bis spätestens 31. März 2019 so fortzuschreiben, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2) i.H.v. 40 µg/m3 im Stadtgebiet Berlin enthält. So lautet die nüchterne Pressemitteilung zu dem Urteil, dass das Verwaltungsgericht Berlin auf eine Klage der Deutschen Umwelthilfe entschieden hat.

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Insgesamt geht es um 15 Kilometer Straßenstrecke (117 Straßenabschnitte), auf denen Fahrverbote geprüft werden. Unabhängig hiervon wird auf den Strecken, auf denen der Grenzwert nicht eingehalten wird, ein Fahrverbot auch für Diesel-Lkw bis zur Schadstoffklasse Euro 5 kommen. Betroffen sind unter anderem Strecken in der Berliner Innenstadt, die wichtig für fließenden Verkehr in Berlin sind. Wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache hat die Kammer die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen, heißt es in dem Urteil der 10. Kammer (VG 10 K 207.16).

Während die Umwelthilfe über das Urteil jubelt, monieren Kritiker: Wenn eine Straße gesperrt ist, wird das Problem nur verlagert – in die nächste freie Straße ohne Fahrverbot. Und diejenigen, die sich in gutem Glauben einen Diesel gekauft haben, müssen jetzt die Suppe auslöffeln, die andere ihnen eingebrockt haben. tm

Umweltaktivisten vor dem Berliner Amtsgericht; Foto Wilfried Hochfeld

Hinweis in eigener Sache: Diese Meldung können Sie auch in unserer Taxi Times-App nachlesen. Jetzt kostenlos runterladen

Tags: BerlinDieselfahrverbotDUH
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Thomas Müller

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Kommentare 1

  1. Tom says:
    2 Jahren her

    Die ersten Schritte wären einmal in der Richtung sinnvoll, dass man das Auto nicht mehr als heilige Kuh betrachtet.Heißt, dass Kratzer, Dellen oder Lackunterschiede keine Rolle mehr spielen dürfen,Somit sind dienVersicherer genauso in die Pflicht genommen, weil dann die Kasko einfach nur noch für den entwendeten Wagen sinnvoll ist. Wenn das KFZ nun an Bedeutung verliert, ist es egal, ob die Zulieferfirmen den einen oder anderen Chromring für außen entwerfen. Denn wenn das Auto nur noch als Fortbewegungsmittel gesehen wird, ist auch die Behutsamkeit auf das Autonicht mehr so gegeben und es können viel leichter Fahrgemeinschaften geschaffen werden.Somit sinkt automatisch die Zahl der angemeldeten KFZ auf den Straßen.Ob das jetzt sinnvoll für die Wirtschaft ist – muss die Politik entscheiden, denn die sind ja so schlau!

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