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Keine Gesetzänderung zugunsten von Uber

7. Dezember 2018 von Jürgen Hartmann 3 Kommentare

In einem offenen Brief an alle deutschen Verkehrspolitiker beschreibt der Vorstand einer Kölner Taxizentrale die möglichen Auswirkungen einer Anpassung des PBefG an digitale Bedürfnisse.      

Foto pixabay

Schon seit einigen Jahren werde in Deutschland über eine mögliche Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) diskutiert, schreiben Olaf Bendin, Sascha Päffgen und Alexander Tritschkow von Taxi17. Dies habe im Taxigewerbe zu Verunsicherung geführt.

Die Vorstände der Kölner Taxizentrale betonen, dass sie das heutige PBefG keineswegs für überholt halten und nennen die wesentlichen Merkmale der beiden Verkehrsarten Taxi und Mietwagen sowie deren sinnvolle Abgrenzung.

Ein Blick in die USA und auf bereits vorliegende Verkehrsstudien macht deutlich, welche gesellschaftlich negativen Auswirkungen das Geschäftsmodell der disruptiv agierenden digitalen Vermittler mit sich bringt. Ein Beispiel aus Österreich belegt die rechtsstaatliche Ignoranz von Uber, die am aktuellen Geschäftsgebaren in Düsseldorf ebenso deutlich wird.

Selbstkritisch wird im Offenen Brief auch auf die eigenen Mängel eingegangen, zu denen Servicemängel und Schattenwirtschaft zählen. Allerdings würden die Bemühungen vieler seriös arbeitender Betriebe durch mangelnde Unterstützung örtlicher Behörden konterkariert.

Bendin, Päffgen und Tritschkow fordern, das Taxigewerbe durch gezielte Maßnahmen zu stärken. Dazu zähle die bundesweite Einführung des Hamburger Modells, die bei konsequenten Kontrollen auch eine Deckelung der Taxikonzessionen überflüssig macht, eine manipulationssichere Aufzeichnung der Umsätze auch für den Mietwagen sowie die Förderung und der Ausbau von Taxi-Sharing-Konzepten.

Den ungekürzten Wortlaut des Offenen Briefes finden Sie im Anschluss an diese Meldung. Er wurde an alle Bundestagspolitiker geschickt, die Mitglied des Verkehrsausschusses sind. Taxi Times hatte deren Adressdaten in der DACH-Ausgabe Oktober 2018 veröffentlicht, wofür sich Olaf Bending bei unserer Redaktion bedankte, da dieses die Verbreitung des Offenen Briefes wesentlich vereinfacht habe. Gern geschehen! jh

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Offener Brief (ungekürzte Fassung)

Köln, 4. Dez. 2018

Offener Brief an die politischen Entscheidungsträger zum Thema Änderung des Personenbeförderungsgesetzes                          

Sehr geehrte Damen und Herren,

schon seit einigen Jahren wird in Deutschland über eine mögliche Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) diskutiert. Schwerpunkt der Diskussion ist die Legalisierung von Angeboten wie sie z.B. das Unternehmen UBER anbietet. Auch heißt es immer wieder, dass das PBefG den Erfordernissen des digitalen Zeitalters angepasst werden müsse.

Dies hat im Taxigewerbe, welches vom Gesetzgeber dem Öffentlichen Nahverkehr zugerechnet wird, zu entsprechender Verunsicherung geführt.

Wir möchten Sie mit diesem offenen Brief auf die Auswirkungen aufmerksam machen, welche eine entsprechende Änderung des PBefG mit sich bringen würde.

Zunächst möchten wir betonen, dass wir das PBefG keineswegs für überholt halten:

  1. Die Beförderungspflicht und die Betriebspflicht sorgen dafür, dass alle Menschen, die von A nach B wollen, auch gefahren werden.
  2. Die Tarifpflicht und der Einsatz geeichter Taxameter stellen sicher, das die Preisgestaltung fair und nachvollziehbar für den Kunden ist.

Verkehr mit Mietwagen hat der Gesetzgeber hingegen von diesen Pflichten befreit, dafür im Gegenzug aber beispielsweise festgelegt, dass sich Mietwagen nicht im öffentlichen Raum bereithalten dürfen und nach jedem Auftrag zu ihrem Betriebssitz zurückkehren müssen.

Diese Trennung hat lange Zeit durchaus funktioniert. Erst durch das Auftreten von UBER und anderen Fahrdiensten wurde dieses System in Frage gestellt.

UBER hat 2017 fast 1 Mio. Euro für Lobbyarbeit in der EU investiert, ein klarer Hinweis darauf mit welcher Macht der Konzern in den Markt drängt.

In den USA, wo UBER bereits seit 2009 am Markt agiert, lässt sich gut beobachten, welche Auswirkungen die Verbreitung solcher Fahrdienste hat. Einige Beispiele:

  • Durch die hohen Provisionen (bis zu 25 %) ist der Fahrerlohn extrem niedrig. Nach einer Untersuchung des Massachusetts Institute of Technology (MIT) gehen die Forscher davon aus, dass nach Abzug aller Kosten 30% der Fahrer gar einen Verlust machen. Im Median verdienen die Fahrer in den USA bloß 3,37 $ pro Stunde – und dies noch vor Steuern.
  • Die erwartete Reduzierung des Verkehrs in den Städten ist nicht eingetreten. Im Gegenteil beklagen manche Betreiber des öffentlichen Nahverkehrs sinkende Fahrgastzahlen und im Gegenzug verstopfen UBER-Fahrzeuge, die mit einer Person besetzt sind, den Verkehr.
  • Als Folge des sogenannten Surge-Pricing, d.h. die Anpassung der Fahrpreise je nach Nachfrage, bezahlen Fahrgäste bei hoher Nachfrage z.T. einen 8-fach erhöhten Preis.

In der österreichischen Hauptstadt Wien, dessen Personenbeförderungsrecht dem deutschen ähnelt, hat UBER nach zahlreichen Gesetzesverstößen mittlerweile 680.000 Euro Strafe gezahlt. Trotzdem sieht UBER nach wie vor keinen Grund seine Geschäftspraktiken zu ändern und wälzt die Verantwortung auf die ausführenden Betriebe ab. Ein deutliches Beispiel der Methode UBER: Gesetze werden so lange ignoriert, bis die intensive Lobbyarbeit zu einer gewünschten Gesetzesänderung geführt hat. Derweil wird der Markt mit Dumpingpreisen erobert.

Zurück nach Deutschland. Die Gewinnsituation vieler Taxiunternehmen hierzulande ist seit geraumer Zeit mehr als bescheiden. Um einigermaßen über die Runden zu kommen, muss ein Betrieb einen Umsatz von ca. 25 Euro/Stunde erwirtschaften. Ein Wert, der vielerorts nicht erreicht wird. Aus vielen Gutachten der letzten Jahre geht hervor, das eine nicht geringe Anzahl von Taxibetrieben sich nur mit Hilfe von Steuerhinterziehung und Sozialbetrug über Wasser hält.

Da stellt sich dann schon die Frage, welche Fantasie einen Milliardenkonzern wie UBER in den deutschen Markt treibt?

Wie das Unternehmen hierzulande agiert, lässt sich derzeit gut in Düsseldorf studieren, wo UBER seit Oktober wieder aktiv ist. Fahrpersonal wird z.T. aus Berlin eingeflogen und in Hotels untergebracht. Die eingesetzten Mietwagen sind u.a. in Bonn, Berlin oder Viersen konzessioniert. Ohne vorprogrammierten Verstoß gegen die gesetzliche Rückkehrpflicht ist ein solcher Betrieb gar nicht möglich.

Selbstverständlich bietet man Fahrpreise weit unter dem Taxitarif an, um den Markt aufzurollen. Die Kriegskasse von UBER ist prall gefüllt.

Kürzlich hat Verkehrsminister Scheuer verlauten lassen, er wolle den Markt für Fahrdienstleister noch in dieser Wahlperiode öffnen. Er erhofft sich dadurch u.a. Verbesserungen für die Mobilität der ländlichen und älteren Bevölkerung. Leider zeugt diese Aussage von Unkenntnis der Marktverhältnisse.

Es müsste schon zu einer 180-Grad-Wende in der Unternehmensstrategie von UBER und ähnlichen Diensten kommen, wenn dies Wirklichkeit werden sollte. Erfahrungsgemäß sind Unternehmen wie UBER vornehmlich an dem schnellen und halbwegs lukrativen Geschäft in den größeren Städten interessiert.

Das Taxigewerbe hat sicherlich in den letzten Jahrzenten Fehler gemacht. Servicemängel und Schattenwirtschaft sind hier die großen Stichworte.

Andererseits tut man der Branche unrecht, wenn man sie per se als unmodern bezeichnet. Beispielsweise hat die Digitalisierung mit den beiden größten Taxi-Bestell-Apps mytaxi und taxi.eu schon seit geraumer Zeit Einzug gehalten. Beide Systeme haben inzwischen eine Funktion integriert, mit der das Teilen eines Taxis ermöglicht wird. Ein wichtiges Feature im Hinblick auf echte Verkehrsvermeidung und die Mobilität im ländlichen Bereich. Auch die bargeldlose Zahlung ist mittlerweile in fast allen Taxis möglich.

Leider werden die Bemühungen vieler seriös arbeitender Betriebe durch mangelnde Unterstützung örtlicher Behörden konterkariert.

So hat in Berlin vor 2 Jahren die zuständige Behörde die verpflichtende Einführung sog. Fiskaltaxameter zur Eindämmung von Steuer- und Sozialbetrug beschlossen. Etwa zeitgleich drängte UBER verstärkt in den Markt. Einerseits wurde UBER durch den Wegfall der Ortskundeprüfung die Suche nach geeigneten Fahrern erleichtert. Andererseits haben sich verstärkt ehemalige Taxiunternehmer, die zuvor durch schattenwirtschaftliche Strukturen aufgefallen waren, dem Vermittlungssystem von UBER angeschlossen. Eine Überprüfung dieser Mietwagenbetriebe findet kaum statt, auch weil eine rechtliche Handhabe weitgehend fehlt. Im Ergebnis sehen wir eine Verlagerung der Schattenwirtschaft in den Mietwagenbereich.

Daher unser Appell an die politischen Entscheidungsträger:

Öffnen sie nicht den Markt in Deutschland für Anbieter wie UBER, deren zweifelhafte Geschäftspraktiken in anderen Ländern wir zuvor an ausgewählten Beispielen beschrieben haben.

Wesentlich zielführender wäre es, das Taxigewerbe mit gezielten Maßnahmen zu stärken und an bestimmten Punkten in die Pflicht zu nehmen. Die Weiterentwicklung des bestehenden Ordnungsrahmens bietet deutlich mehr Vorteile, als der disruptiven Strategie eines Großkonzerns zu folgen, der sich den deutschen Markt ohne weiteres kaufen kann. Die Folgen lassen sich derzeit in den USA beobachten.

Folgendes wäre aus unserer Sicht umzusetzen:

  • Bundesweite Einführung des sogenannten Hamburger Modells, d.h. konsequente Anwendung rechtlicher Möglichkeiten unter Einsatz von Instrumenten des Steuerrechts („Fiskaltaxameter“) und des Arbeitsrechts (z.B. Mindestlohngesetz) zur Verhinderung von Steuerhinterziehung und Sozialbetrug. Bei der Verlängerung der Genehmigung sind der Behörde hier plausible betriebswirtschaftliche Daten vorzulegen. Geschieht dies nicht, kann die Konzession entzogen werden. Im Gegenzug kann auf die Deckelung der Taxikonzessionen verzichtet werden, da sich durch diese Maßnahmen der Markt automatisch reguliert. So sank in Hamburg z.B. die Anzahl der Taxis von 4000 auf 3200.
  • Manipulationssichere Aufzeichnung der Umsätze auch für den Mietwagen
  • Förderung und Ausbau von Taxi-Sharing-Konzepten. So können Taxis einen wesentlichen Beitrag zur notwendigen Reduzierung des Verkehrs beitragen.

Olaf Bendin                                Sascha Päffgen                 Alexander Tritschkow

Vitalisstr. 236

50827 Köln

@: info@taxi17.de

Tel.: 0221-2507030

Gesellschafter KTV Kölner Taxivermittlung GmbH & Co. KG

 

 

 

Kategorie: Allgemein, Beförderungsrecht, D-A-CH, Gesetzesinitiativen, Mietwagen, Politik, Recht, Sharing, Taxizentralen, Top-thema, Wettbewerb Stichworte: Änderung PBefG, offener Brief, Taxi17

Kommentare

  1. Hildegard Hofer meint

    7. Dezember 2018 um 10:36

    Man beachte, dass dieses Schreiben nicht der Feder der TAXI RUF Köln eG entstammt !

    Das Erwähnen der Pflicht des Auftragseinganges am Betriebssitz wurde vergessen, dadurch sollen Mietwagen-Vermittlungs-Zentralen verhindert werden.

    Ich bin auch der Meinung, dass das PBefG nicht geändert werden muss, es ist aktueller denn je !
    Gerade in digitalen Zeiten zeigt sich die Fortschrittlichkeit der damaligen Erschaffer, der Transport selbst … ist weiterhin ‚analog‘ !

    Die Vermittlung hingegen, hat im PBefG nichts zu suchen ! Der Markt muss nicht geregelt werden. der Kunde entscheidet, womit er bestellt.

    Antworten
  2. Olaf Sauer meint

    7. Dezember 2018 um 10:38

    Schaft Mietwagen ab, einzige Ausnahme Liegend.- und Tragestuhltransporte für nicht qualifizierte. Darüber hinaus mehr Personal für Gewerbeaufsichtsamt und Zoll zum überprüfen der Unternehmen mit Verfolgung nach Dumping Verträgen, die es eigentlich nicht geben darf, da unlauterer Wettbewerb. Und allen geht’s besser, die Taxiunternehmer können mehr angemessenen Lohn zahlen weil alle Fahrten nach Taximeter abgerechnet werden. Und das Problem mit Uber und Co erledigt sich von selbst…..

    Antworten
  3. Hildegard Hofer meint

    7. Dezember 2018 um 21:04

    „Schafft Mietwagen ab, …. Und allen geht’s besser, … “ Darf ich mal lachen ?
    Mietwagen haben durchaus ihre Berechtigung. Nicht jedoch, wenn sie Taxidienstleistungen erbringen.

    Taxiunternehmer, die keinen angemessenen Lohn zahlen können, sollten das Gewerbe aufgeben. Ihre Angestellten belasten nur die Sozialkassen.

    Antworten

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