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Start Beförderungsrecht

Kreis Höxter: Befreiung von Betriebspflicht bleibt bestehen

von Jürgen Hartmann
10. September 2020
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Kreis Höxter: Befreiung von Betriebspflicht bleibt bestehen

Höxter Foto: Pixabay

Update 1.7.2021: Mit den abflauenden Inzidenzzahlen hat der Kreis die Betriebspflicht nun teilweise wieder in Kraft gesetzt. Seit heute können die Fahrgäste im Kreis Höxter an den Wochenenden ihr Taxi für den Abend ohne Vorbestellung nutzen, was umgekehrt für die Unternehemen bedeutet, wieder 24/7 verfügbar zu sein. Von Sonntag bis Donnerstag allerdings muss weiterhin jeweils von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages vorbestellt werden.

Update 26.5.2021: Der Kreis Höxter hat aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie die Betriebs- und Bereitstellungspflicht für Taxen in der Nacht bis zum 30. Juni 2021 verlängert. 

 

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Nach wie vor sind Taxibetriebe weit von den regulären Umsätzen aus der Zeit vor Corona entfernt. Im Kreis Höxter im Osten von Nordrhein-Westfalen müssen deshalb nach wie vor ab 22 Uhr keine Taxis bereitgehalten werden.   

Die Verkehrsart Taxi gilt als Teil des ÖPNV und ist somit ein Baustein der mobilen Daseinsvorsorge. Um diesen Zweck erfüllen zu können, schreibt der Gesetzgeber für Taxibetriebe eine so genannte „Betriebspflicht“ vor. Taxiunternehmen müssen ihre konzessionierten Fahrzeuge so einsetzen, dass zu jeder Uhrzeit von Kundenseite ein Taxi bestellt werden kann.

Foto: Pixabay

Als wegen Corona der völlige Lockdown über Deutschland verhängt wurde, brach die Nachfrage im Taxigewerbe nahezu komplett ein – was zahlreiche Landkreise und Kommunen dazu bewog, die Taxibetriebe von jener Betriebspflicht zu befreien – entweder komplett, weil Taxiunternehmer einen Teil ihrer Flotte stillgelegt hatte, oder zeitlich eingeschränkt auf jene (Nacht-)Zeiten, in denen es keine oder eine nur mehr reduzierte Nachfrage gab.

Mittlerweile sind die harten Beschränkungen längst wieder aufgehoben, doch die Rückkehr zur Normalität geht nur sehr schleppend voran. Exemplarisch wird dies an einem Beschluss des Kreises Höxter deutlich. Dort wurde die Befreiung der Betriebspflicht für Taxis bis mindestens zwei Monate verlängert, wie man kürzlich der Presse mitteilte.

„Aufgrund der aktuellen Situation der Corona Pandemie und der wieder ansteigenden Infektionen ist die Nachfrage nach Personenbeförderungsaufträgen immer noch sehr verhalten“, erläutert Matthias Kämpfer vom Kreis Höxter, Leiter des Fachbereichs Öffentliche Sicherheit und Straßenverkehr. „Somit bleibt die Betriebspflicht der Taxis insbesondere im Hinblick auf das Verbot von Großveranstaltungen bis zum 31. Oktober eingeschränkt.“

Konkret gilt diese Befreiung für Taxifahrten zwischen 22 Uhr und 6 Uhr des Folgetages, was aber nicht zwangsläufig bedeutet, dass nachts generell kein Taxi verfügbar ist. Wer innerhalb dieses Zeitfensters ein Taxi benötigt, ist wie in den letzten Monaten auch schon verpflichtet, die Fahrt beim entsprechenden Betrieb bis spätestens 22 Uhr vorzubestellen. jh

 

Tags: BefreiungBetriebspflichtHöxter
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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Kommentare 1

  1. Antenne says:
    1 Jahr her

    Weshalb wird Betriebspflicht immer wieder falsch verstanden? Von was wird da befreit?

    Nachtdienst-Pflicht, von 24 Stunden – Pflicht, von speziellen Wochentagen? Steht alles nicht im Gesetz!

    24/7 für jede Konzession wäre Pleitegarantie (wenn man überhaupt so viele Fahrer finden würde:) ).
    Also mit jedem? konzessionierten Taxi (wenn nicht speziell befreit!) nachts ohne Umsatz (aber mit Personalkosten) in die Pampa stellen müssen?

    Diese Anforderungen stehen da gottseidank nicht.

    Da gibt es grosse Missverständnisse über die Bedeutung und den Sinn der Betriebspflicht…….. (Wenn man überhaupt nicht in der Lage ist, den Betrieb aufrecht zu erhalten und Konzession abgeben müsste, kann man sich vllt vorübergehend befreien lassen.)

    Die Interpretation einer Behörde bezüglich der Betriebspflicht wirft Fragen auf….

    Antworten

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