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Start Arbeitsrecht

Maskenpflicht fällt bundesweit

von Remmer Witte
24. Januar 2023
Lesedauer ca. 2 Minuten.
0
Maskenpflicht fällt bundesweit

Die Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr wird zum 2. Februar 2023 aufgehoben. Dies hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vor kurzem angekündigt – und damit auch eine Domino-ähnliche Lawine zur Aufhebung der Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr ausgelöst, für die jeweils die sechzehn Bundesländer zuständig sind.

Allerdings ist zu beachten, dass inzwischen die Mitführung von zwei Masken im Verbandkasten Pflicht ist.

Hier eine Übersicht, zu welchem Zeitpunkt die Maskenpflicht in den einzelnen Bundesländern fällt:

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Baden-Württemberg Maskenpflicht im ÖPNV soll zum 31. Januar 2023 abgeschafft werden
Bayern Maskenpflicht im ÖPNV am 10. Dezember 2022 abgeschafft
Berlin Maskenpflicht im ÖPNV wird zum 2. Februar 2023 abgeschafft
Brandenburg Maskenpflicht im ÖPNV wird zum 2. Februar 2023 abgeschafft
Bremen Maskenpflicht im ÖPNV wird zum 2. Februar 2023 abgeschafft
Hamburg Maskenpflicht im ÖPNV wird zum 1. Februar 2023 abgeschafft
Hessen Maskenpflicht im ÖPNV wird zum 2. Februar 2023 abgeschafft
Mecklenburg-Vorpommern Maskenpflicht im ÖPNV wird zum 2. Februar 2023 abgeschafft
Niedersachsen Maskenpflicht im ÖPNV wird zum 2. Februar 2023 abgeschafft
Nordrhein-Westfalen Maskenpflicht im ÖPNV wird zum 1. Februar 2023 abgeschafft
Rheinland-Pfalz Maskenpflicht im ÖPNV wird zum 2. Februar 2023 abgeschafft
Saarland Maskenpflicht im ÖPNV wird zum 2. Februar 2023 abgeschafft
Sachsen Maskenpflicht im ÖPNV am 16. Januar 2023 abgeschafft
Sachsen-Anhalt Maskenpflicht im ÖPNV zum 8. Dezember 2022 abgeschafft
Schleswig-Holstein Maskenpflicht im ÖPNV zum 1. Januar 2023 abgeschafft
Thüringen Maskenpflicht im ÖPNV wird zum 3. Februar 2023 abgeschafft

Somit müssen auch in Taxis keine Masken mehr getragen werden, wobei die Freiwilligkeit natürlich immer noch gilt und akzeptiert werden sollte. Wichtig für Taxifahrer*Innen: Ab Februar gilt die Maskenpflicht (FFP2) dann aufgrund des Bundesinfektionsschutzgesetzes nur noch beim Betreten von medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Das sind beispielsweise Krankenhäuser, Pflegeheime und Arztpraxen oder auch therapeutische Einrichtungen. rw

 

Tags: GesundheitsministerMaskenpflicht für Fahrgäste
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Remmer Witte

Der Prokurist eines Oldenburger Taxibetriebs kann auf über 40 Jahre Erfahrung im Taxigewerbe zurückblicken. Der Niedersachse ist offen für alternative Antriebe und engagiert sich in der Taxi-Erfagruppe.

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