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Mindestlohn und Arbeitszeit: zwei Seiten derselben Medaille

von Remmer Witte
5. März 2022
Lesedauer ca. 3 Minuten.
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Im Zuge der Mindestlohnerhöhung sollten Betriebe zu einer fälschungssicheren Dokumentation von Arbeitszeiten verpflichtet werden. Diese Regelung ist vorerst vom Tisch. Da drängt sich jedoch die Frage auf, ob hier nicht vielleicht das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wurde und der reflexartige undifferenzierte Protest beider Bundesverbände wirklich die Alltagssinteressen des Gewerbes widerspiegeln.

Ein Kommentar von Remmer Witte

In ersten Entwürfen der Gesetzesvorlage zum neuen Mindestlohn sollten Arbeitgeber dazu verpflichtet werden, den Beginn der täglichen Arbeitszeit „jeweils unmittelbar bei Arbeitsaufnahme“ sowie Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch und „manipulationssicher“ aufzuzeichnen. Diese geplante Regelung bezeichneten auch die Taxi- und Mietwagenverbände als „praxis- und realitätsfremd“ und begrüßten die Streichung. Dies gelte insbesondere, da kleine und mittelständische Unternehmen durch die Anschaffung von Zeiterfassungssystemen übermäßig belastet werden könnten.

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Reizwort der Gesetzesvorlage war sicherlich vor allem der Begriff „manipulationssicher“, der die Notwendigkeit neuer Investitionen versprach. Insofern ist nachvollziehbar, dass viele Arbeitgeberverbände sofort Sturm gegen diese Formulierung liefen. Aber ansonsten? Ansonsten sollte die im Gesetz geforderte Dokumentation der Arbeitszeit heute eigentlich Standard in jedem (Taxi-)Betrieb sein, vor allem dann, wenn dort unregelmäßig zu wechselnden Zeiten gearbeitet wird. Und jeder Verband sollte schon im Interesse der Wettbewerbsgerechtigkeit seiner Mitglieder solche Standards unterstützen und sie stattdessen nicht als „praxis und realitätsfremd“ brandmarken.

Eine Mindestlohnregelung greift überall dort gravierend in den Wettbewerb ein, wo nicht sichergestellt ist, dass die so zu bezahlende Arbeitsstunde auch überall gleichmäßig sechzig Minuten und nicht mehr hat. Und dazu ist es im Niedriglohnsegment wohl zwingend notwendig, dass zusätzlich zu Arbeitsbeginn und Ende auch die zwischenzeitlichen Pausen ebenfalls unveränderlich nicht nur in Dauer sondern auch in Lage dokumentiert werden.

Derzeitige besagt die gesetzliche Regelung, dass zwar Beginn und Ende der Arbeitszeit, nicht aber die Pausen zeitlich und nicht nur als Summe dokumentiert werden müssen. Das spricht dem Sinn eines Mindestlohngesetzes eigentlich Hohn und scheint somit ohne gleichzeitige Zeitdokumentationspflicht „praxis- und realitätsfremd“. Aktuell ist im Rahmen dieser Regelung eine Arbeitszeitdokumentation nach dem Schema „Datum, Beginn sechs Uhr, Ende achtzehn Uhr, Arbeitszeit sechs Stunden, Pause sechs Stunden“ absolut legal.

Auch die vermeintlich hohen Folgekosten solcher Dokumentationen halten einer Realitätsüberprüfung in Zeiten der Digitalisierung kaum stand. Vielmehr sind solche Lösungen für die meisten Taxler schon jetzt im Rahmen ihrer aktuellen Software verfügbar und können – bis auf die sicherlich nur mit hohem Aufwand erfüllbare Manipulationssicherheit – sämtlichen Anforderungen des zunächst avisierten Gesetzesentwurfs genügen. Steinzeitliche Methoden wie handschriftliche Dokumentationen fallen dagegen aus der Zeit, wo doch jedes Handy im App-Store schon mannigfaltig Gratislösungen für diese Aufgabe anbietet.

Grafik: Witte

Mit der Verfügbarkeit der hier beispielhaft abgebildeten Daten als Basis jeder Lohnabrechnung wäre neben der Lohngerechtigkeit gegenüber den Arbeitnehmer*Innen auch ein Riesenschritt zur Wettbewerbsgerechtigkeit innerhalb des Taxi- und Mietwagengewerbes getan. Der Aufwand, solch komplexe Datenreihen regelmäßig einer ggf. „unternehmerisch erwünschten Alternativrealität“ anzupassen wäre enorm. Noch berichten Genehmigungsbehörden von ihnen vorliegenden Auswertungen, die zufälligerweise exakt 35 Prozent des Bruttoumsatzes als Lohn ausweisen. Eine parallele Mindestlohntreue erscheint da mehr oder weniger ausgeschlossen und der Wettbewerb wird verzerrt.

In dem Augenblick, in dem der Lohn über eine Mindestlohnregelung zumindest nach unter fixiert ist, muss gleichzeitig auch definiert werden, welche Art der Arbeitszeitaufzeichnung als Basis für die Lohnzahlung genutzt werden soll. Um gerade die Zukunft derjenigen Mitglieder zu sichern, die Profit erzielen wollen, ohne dabei stets mit einem Bein im Knast zu stehen, sollte doch eigentlich vor allem ein Taxi- und Mietwagenverband viel mehr jede Initiative der Bundesregierung unterstützen oder sogar forcieren, die hier eindeutigere und vollständigere Dokumentationspflichten einfordert. rw

Beitragsfoto: Taxi Times

Tags: ArbeitszeitDokumentationMindestlohn
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Remmer Witte

Der Prokurist eines Oldenburger Taxibetriebs kann auf über 40 Jahre Erfahrung im Taxigewerbe zurückblicken. Der Niedersachse ist offen für alternative Antriebe und engagiert sich in der Taxi-Erfagruppe.

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Kommentare 4

  1. kehrentaxi says:
    3 Monaten her

    Danke, für die klaren Worte. Es wird betrogen und das muss man einfach aussprechen und nicht auch noch von Verbänden deckeln lassen.

    Antworten
    • Julia Noeper says:
      3 Monaten her

      Ups, DAS finde ich aber gut. Sonst höre ich meine „Standeskollegen“ immer als Bremser und unser Blatt hier als Propaganda GEGEN so ziemlich alles, insbesondere das Mietwagengewerbe. Ich würde mich freuen, auch etwas Selbstkritisches zu lesen.

      Antworten
      • Redaktion says:
        3 Monaten her

        Danke für Ihren Leserkommentar. Zunächst einmal freuen wir uns, dass Sie Taxi Times als „unser Blatt“ bezeichnen, denn das wollen wir tatsächlich sein: „Euer Sprachrohr“. Ein „Propaganda-Blatt GEGEN alles“ sind wir sicher nicht. Und erst recht nicht gegen die Mietwagenunternehmen, die redlich und rechtskonform agieren.

        Antworten
  2. Jenni Hagelstein says:
    3 Monaten her

    Hm, wir haben ein Taxiunternehmen. Zahlen sogar die Pausen voll aus, da es im Taxibetrieb, doch eher eine Bereitschaft ist, statt wirklich Pause, so wie sie sein sollte. Würden aber auch Neuanschaffung zur Dokumentation eher ablehnen, schlicht aus Kostengründen.
    Finde aber wenn man darüber überhaupt nachdenkt, gehört es sich nicht Branchen bezogen, sondern generell, dann für alle Betriebe, Unternehmen und Dienstleister.
    Wenn man bedenkt wie oft von Pflegepersonal, Gastronomie aber auch schon im Büro usw erwartet wird, die Pause durch zu arbeiten und keine Überstunden dafür bezahlt werden. Oder erwartet wird sich zu offiziellen Feierabend auszustempeln und weiter zu arbeiten. Das nicht nur im Niedriglohnsektor.

    Antworten

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