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Moia-Genehmigung in Hamburg: Gericht begrenzt auf 200 Fahrzeuge

von Yvonne Schleicher
24. April 2019
Lesedauer ca. 2 Minuten.
3

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat heute einen Kompromiss beschlossen, der Moia trotz aufschiebender Wirkung der Klage eines Taxiunternehmers den Betrieb von maximal 200 Fahrzeugen solange gestattet, bis die die „Sach- und Rechtslage“ geklärt sei.

Ursprünglich wollte Moia bis zum Ende des Erprobungszeitraums mit sukzessive eintausend Wagen im Einsatz sein. Bis zum 2.1.2021 sollten es bis zu 500 werden, danach sollte die Genehmigungsbehörde feststellen, ob es zu einer Beeinträchtigung des Taxigewerbes gekommen sei und davon die Erweiterung auf eintausend Wagen abhängig machen.

Die Klage des Unternehmers Ivica Krijan, die darauf abhob, dass jetzt schon eine Gefährdung abzusehen sei und die die Rechtmäßigkeit der Genehmigung von Moia durch die Behörde in Frage stellte, war zuletzt insofern erfolgreich, als dass das Gericht seiner Klage eine aufschiebende Wirkung zubilligte. Die Genehmigungsbehörde wandte ein Rechtsmittel an, welches bei gebotener Eile und überwiegendem öffentlichen Interesse oder überwiegendem Interesse des Begünstigten die aufschiebende Wirkung außer Kraft setzte.

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Heute wurde der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung am Verwaltungsgericht verhandelt. Das Ergebnis ist ein Kompromiss. 

Im Gerichtsbeschluss heißt es: „Vor dem Hintergrund der offenen Erfolgsaussichten des Widerspruchs und der Klage gegen die angegriffene Genehmigung ergibt sich aus einer Folgenabwägung, dass das private Interesse des Antragstellers (…) das Interesse am Sofortvollzug des angegriffenen Bescheides nur insoweit überwiegt, als sich die angegriffene Genehmigung auf mehr als 200 eingesetzte Fahrzeuge bezieht.“

Das Gericht geht davon aus, dass es erst zu einem erheblichen Umsatzrückgang im Taxigewebe kommen wird, wenn das Verhältnis von Moia-Fahrzeugen zu Taxis eines von deutlich mehr als 5 zu 100 ist. 200 „Moias“ zu ca. 3.000 Taxen ergäbe ein Verhältnis von 6,67 zu 100, was bis zum Abschluss des Klageverfahrens für alle Parteien ein zumutbarer Rahmen wäre. ys

Hinweis in eigener Sache: Diese und andere Neuigkeiten aus der Taxibranche können Sie auch jede Woche in unserem kostenlosen Newsletter nachlesen. Am besten gleich anmelden.

Symbolfoto: Moia

Tags: BeschlussHamburgMoiaRide-SharingVerwaltungsgericht
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Yvonne Schleicher

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Kommentare 3

  1. ilona schieber says:
    3 Jahren her

    dass bei mytaxi ab heute sicherheitsdienste in allen standorten am start…langsam wirds brenzlig..

    Antworten
  2. Papamalzwei says:
    3 Jahren her

    …eine schwammige „kompromiss entscheidung“ die leider dazu führen wird sich anzuschauen wie die taxifahrer ihre arbeit verlieren und ihtre familien nicht mehr ernähren und dann wird was entschieden:
    1. moia abzuschaffen (nicht möglich)
    2. auf 50 fahrzeuge zu berschränken (auch nicht möglich)
    Einmal moia immer moia!
    Die kollegen müssten weiter streiken bis dem politiker klar wird, dass all diese moias, ubers, freenows und und und nur eins wollen: taxis abschaffen und selber den markt beherrschen und die preise diktieren! Dann erst wird der kunde erwachen mit schöne dicke rechnungen auf seine kreditkarte und wird sich schön an das „alte“ taxi erinnern, leider viel zu spät!

    Antworten
  3. Werner says:
    3 Jahren her

    Ach ihr Leichtgläubigen…..
    Das Gericht hat gar nichts begrenzt…… ,
    die Entscheidung „max 200 Fahrzeugen solange gestattet, bis die die „Sach- und Rechtslage“ geklärt sei.“
    ist nichts weiter als eine Hinhaltetaktik, um erst einmal Ruhe in die Sache zu bringen .
    Wenn dann etwas Gras über die Sache gewachsen ist, dann fällt die Entscheidung und die fällt wie immer in Richtung Kapital und Wirtschaftsmacht und nicht zum Wohle eines sterbenden Gewerbes.
    Mit den anstehenden Generationswechseln in Politik und Verwaltung , kommt auch ein neues Denken und da ist kein Platz für Tradition, echten Service und Sicherheit …….. , da wird die Welt zum Videospiel und das Sterben der „Schwachen“ ein unbedeutender Kollateralschaden.
    Warten wirs ab, aber so wird es kommen

    Antworten

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