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Münchner Uber-Prozess führt abermals zu keiner Entscheidung

von Jürgen Hartmann
17. Oktober 2017
Lesedauer ca. 1 Minute.
3
Editorial Western Gazette: Less regulation for Uber and taxi companies would be a welcome change

Die Liberalisierung dürfte für rechtliche Klarheit sorgen und eventuell auch den Zorn der kroatischen Taxifahrer eindämmen. Foto: Taxi Times

Eine vor über einen Jahr eingereichte Klage einer Münchner Taxiunternehmerin gegen den US-Vermittler Uber wurde gestern vor dem Landgericht München verhandelt. Ein Urteil wurde dabei jedoch nicht gefällt.

Eine Münchner Taxiunternehmerin legt sich mit 62 Milliarden Kapital an.
Foto: Florian Osrainik

 

Beobachter der öffentlichen Verhandlung berichten jedoch davon, dass die Richterin den Argumenten der Taxiunternehmerin sehr zugetan gewesen sei, wogegen die Vortragungen der Gegenseite wohl nichts Neues an den Tag gelegt habe. „Die Richterin habe den Uber-Anwälten immer wieder mit einem „das wisse man schon“, geantwortet, berichtet Florian Bachmann vom Taxiverband München.

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Trotzdem will die Richterin in der Sache noch in die weitere Beweisaufnahme gehen, bei der es im Wesentlichen um die unterschiedlichen Ansichten zur Rückkehrpflicht geht. Beide Seiten wurden aufgefordert, die Einhaltung bzw. die Nicht-Einhaltung der Rückkehrpflicht schriftlich zu belegen. Die Verhandlung wurde auf Mitte Januar vertagt. Die Richterin ließ durchblicken, dass sie bis dahin auch auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs hofft. Dort steht eine Entscheidung an, nachdem der Bundesgerichtshof die Klage eines Berliner Unternehmers gegen Uber nicht final entscheiden wollte. jh

Symbol-Foto: Taxi Times

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Tags: GerichtProzessTaxiUber
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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Kommentare 3

  1. haq says:
    5 Jahren her

    (Richterin ) … beide Seiten wurden aufgefordert , die Einhaltung bzw. nicht Einhaltung Schriftlich zu belegen ….. spätestens jetzt sollten alle Mietwagen und Taxiunternehmen tätig werden , Beweise sammeln und sie zu Anzeige bringen. Ein Leitfaden/ Infoblatt wäre wünschenswert. Hier ist jetzt die Redaktion von Taxi time gefragt.

    Antworten
    • ttchef says:
      5 Jahren her

      Lieber Haq,

      Leitfaden und Infoblätter müssen die Verbände erstellen, das sind Aufgaben einer Gewerbevertretung. Unser Job ist es als Fachmagazin, dann darüber zu informieren, dass es so etwas gibt und wie das aussieht. Und das werden wir natürlich auch weiterhin machen. Die Redaktion

      Antworten
  2. Jens Nagel says:
    5 Jahren her

    Wir müssen gehörig aufpassen und Beweise/Tatbestände sammeln es treten Unregelmäßigkeiten auf bei dieser „Mitbewerbern“ speziell die Rückkehrpflicht ist – meines Erachtens – nicht gegeben. Wenn FG-e aussteigen und andere gleich wieder in dieses frei gewordene (speziell Leipzig – Clever Shuttle) Fzg. einsteigen, hier gibt es Handlungsbedarf!
    Im nächtlichen Geschäft ist kein geschultes OA – Personal am Start!!!!
    Oder will man hier niemanden (von DB eingesetzt m. Beteiligung v. MB!) ans Bein p…..?!

    Antworten

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