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Neues Taxigesetz für Österreich: Auch das Parlament sagt ja

von Jürgen Hartmann
3. Juli 2019
Lesedauer ca. 2 Minute(n)
0
Kein Geld mehr für subventioniertes Bürger-Taxi

Flagge Österreich foto Mikekilo74 cc by-sa 3-0 https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en

Österreich bekommt ab 2020 ein neues gründlich überarbeitetes Gelegenheitsverkehrsgesetz. Am Mittwochabend stimmte das Parlament zu.

Es war ein langer Tag für die Abgeordneten des österreichischen Bundesparlaments. 35 Punkte umfasste die Tagesordnung und aus Taxisicht musste man lange Geduld haben, ehe es kurz vor 21 Uhr zur Abstimmung über TOP 32 kam, jener Änderung des Gelegenheitsverkehrsgesetzes, die nach Inkrafttreten die bisherige Unterscheidung zwischen Taxi und Mietwagen aufheben wird. Mehrheitlich stimmte das Parlament sowohl in 2. Lesung als auch in 3. Lesung zu.

Vorbereitet und durchgewunken wurde die Novelle bereits vor rund zwei Wochen durch den Verkehrssauschuss mit der Stimmenmehrheit der drei Parteien SPÖ, ÖVP und FPÖ. Von daher war die nun erfolgte finale Zustimmung nicht überraschend. Zwei Änderungsanträge wurden ebenso abgelehnt wie der Antrag einer Parlamentarierin der „Jetzt“-Fraktion, das Gesetz für weitere Beratungen in die Ausschüsse zurück zu spielen.

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Gültig werden soll die Novelle ab September 2020, doch bis dahin wird es die Gemüter noch weiterhin beschäftigen. Die Partei „Neos“ hat den Gang vor Gericht angekündigt und ein Staatsrechtsexperte lässt über die Medien verlauten, dass er eine verfassungswidrige Einschätzung der Novelle durch ein Gericht für möglich hält. Er sieht im neuen Reglement eine Verletzung des Grundrechts auf Erwerbsfreiheit, da er eine bestehende Erwerbstätigkeit in der Substanz zerstöre.

Der Fachverband Personenbeförderung hatte dieser Aussage postwendend einen Gegen-Experten entgegengesetzt (der allerdings in den Medien keine Beachtung fand). Dieser hatte zunächst einmal klargestellt, dass einzelne Marktteilnehmer keineswegs vernichtet werden würden, sondern lediglich gewährleistet sei, „dass alle Gewerbetreibenden, die vergleichbare Tätigkeiten erbringen und im selben Markt aktiv sind, dieselben Ausübungsbedingungen zu beachten haben.“

Uber reagiert auf das aktuelle Gesetzgebungsverfahren derweil mit einem Zick-Zackkurs: Von einem vor kurzem noch angedrohten Rückzug hat der US-Vermittler, der in Österreich weder Steuern noch rechtskräftig verhängte Bußgelder bezahlt, mittlerweile laut Medienberichten wieder Abstand genommen. Das Unternehmen scheint derzeit eher darauf zu setzen, dass die Novelle mit Hilfe der Neos-Partei juristisch noch gekippt wird. Vor kurzem hatte man auch eine Petition gestartet, auf die das Taxigewerbe ebenfalls mit einer sofortigen Gegenpetition reagiert hat. jh

Hinweis in eigener Sache: Einen ausführlichen Bericht zur österreichischen Gesetzesnovellierung erscheint in der kommenden Printausgabe der Taxi Times DACH.  

Tags: GelegenheitsverkehrsgesetzÖsterreich
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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