Laut einem Bericht des „Weser-Reports“ haben einige Bremer Taxifahrer falsch abkassiert und von gehandicapten Fahrgästen zu viel Beförderungsentgelt verlangt. Der Rollstuhlfahrerzuschlag ist nämlich nur bei Krankenfahrten erlaubt.
In letzter Zeit wurden vermehrt Beschwerden an den Taxiverband TaxiRuf Bremen herangetragen, es wäre mehrmals eine Gebühr in Höhe von 13,50 Euro von gehbehinderten Fahrgästen verlangt worden, die nur im Rollstuhl sitzend transportiert werden können. Ein solcher Aufschlag ist aber laut Tarifordnung natürlich nicht zulässig und nur bei offiziellen Krankenfahrten erlaubt. Dann aber zahlt diesen Aufpreis ohnehin die Krankenkasse und nicht der Fahrgast. Ein Großraumtaxi ist zwar nötig, um Rollstuhlfahrer ordnungsgemäß zu befördern, Ein Zuschlag über fünf Euro darf aber nur dann verlangt werden, wenn mehr als vier Personen mitfahren wollen. Runter mit dem Fahrpreis in Bremen geht’s übrigens für Frauen und Kinder bis 14 Jahre zwischen 18 und 6 Uhr früh, da kann man mit dem Frauentaxi fahren und zahlt 30 Prozent weniger. nu
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Richtigstellung zum „Frauennachttarif“Der „Frauennachttarif“ ist kein Taxitarif – die Fahrt gilt als Sonderfahrt. Bei der Durchführung einer solchen Fahrt muß das Dachzeichen abgedeckt oder abgenommen werden. Eventuelle Sonderfahrrechte (z.B. Nutzung der Taxispur) entfallen. Der „Frauennachttarif“ ist nur von Bestelladressen ausgehend genehmigt. Der Tarif ist NICHT 30 Prozent niedriger als der Taxitarif – ab dem 10. Kilometer ist er sogar höher.
Ich wusste nicht, dass Zuschläge über 5 € verlangt werden dürfen, wenn mehr als vier Personen mitfahren. Mein Mann ist leider an den Rollstuhl gebunden und wir sind auf der Suche nach einem passenden Taxi. Interessanter Beitrag, danke!