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Pfefferspray ist Körperverletzung

von Jürgen Hartmann
22. März 2019
Lesedauer ca. 2 Minute(n)
0

Foto pixabay

Im österreichischen Sölden geriet ein Taxifahrer mit seinem Fahrgast in Streit um den Fahrpreis. Das wird nun teuer für den Taxilenker, weil dieser Pfefferspray einsetzte.    

Übereinstimmender Berichte mehrerer Medien zufolge hatte sich ein 24-jähriger Fahrgast nachts  von einem Lokal zu einer Pension fahren lassen und geriet schon während der Fahrt mit dem Taxilenker in einen verbalen Streit um den Fahrpreis. Bei der Ankunft weigerte er sich zunächst, den Fahrpreis zu bezahlen, bezahlte dann aber doch und stieg aus. Als der 38-jährige Taxilenker mit seinem Taxi den Parkplatz verlassen wollte, trat der 24-Jährige nochmals an das Fahrzeug heran und schlug gegen die Seitenscheibe der Fahrertüre. Daraufhin öffnete der Taxilenker die Seitenscheibe, sprühte mit seinem mitgeführten Pfefferspray in die Augen des ehemaligen Fahrgastes und fuhr davon.

  • Foto pixabay

Der Fahrgast musste von einem herbeigerufenen Sanitäter und anschließend in einer Arztpraxis versorgt werden. Da wenig später das Pfefferspray beim Taxifahrer sichergestellt werden konnte, erwarten den Lenker nun ein vorläufiges Waffenverbot und eine Anzeige wegen Körperverletzung.

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Anmerkung der Redaktion: Der Einsatz von Pfefferspray ist nicht nur in Österreich strafbewehrt, sondern auch in Deutschland.

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Tags: PfefferspraySölden
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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