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Streit um Fahrverbote: Erzwingungshaft für Söder?

von Thomas Müller
28. August 2018
Lesedauer ca. 3 Minuten.
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Muss ein Ministerpräsident bald in Haft? Der Europäische Gerichtshof könnte auf Antrag des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (BayVGH) prüfen, ob für Ministerpräsident Markus Söder (CSU) eine Erzwingungshaft angeordnet werden kann. In München gibt es ein seit 2014 rechtskräftiges Urteil, dass entsprechende Fahrverbote vorbereitet werden sollen. Allerdings pfeift die Bayerische Staatsregierung bis jetzt darauf. Keine Maßnahmen auch in Düsseldorf. Dort wurde die Entscheidung zu Fahrverboten vom Gericht verschoben.

Foto: Taxi Times

Auslöser ist das Verfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Bayerische Staatsregierung. Die Organisation will saubere Luft in München durchsetzen. Passiert ist bis jetzt allerdings nichts. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hatte bereits vor eineinhalb Jahren durch Beschluss vom 27. Februar 2017 entschieden, dass die Staatsregierung Diesel-Fahrverbote vorbereiten und im Luftreinhalteplan zu veröffentlichen hat. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018 sind diese Fahrverbote rechtmäßig und zur Einhaltung der Grenzwerte in München zwingend, schreibt die DUH in einer Pressemitteilung.

Nun steht das Verfahren vor einer entscheidenden Weichenstellung. Zwei verhängte Zwangsgelder führten bisher nicht dazu, dass die Staatsregierung dem Urteil der Richter nachkommt. Somit steht wohl nur noch das Mittel der Erzwingungshaft zur Verfügung steht, „da sich das rechtskräftig verurteilte Bundesland sowohl gegenüber den Gerichten als auch öffentlich – und dies u.a. durch seinen ranghöchsten politischen Mandatsträger (…) – dahingehend festgelegt hat, dass es die rechtskräftige, zu vollstreckende gerichtliche Entscheidung nicht befolgen wird“, schreibt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) laut Umwelthilfe.

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Der BayVGH teilt weiter mit, dass die dazu nötigen rechtlichen Voraussetzungen zur Verhängung von Zwangshaft gegenüber Mandatsträgern im deutschen Recht möglicherweise nicht vollständig zur Verfügung stehen. Allerdings könnte sich aus dem Europarecht die Notwendigkeit der Zwangshaft ergeben. Daher wollen die Richter aus Bayern diese Frage ihren Kollegen vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Klärung vorlegen.

Auch Umweltminister Huber von Haft bedroht

Vor den Wahlen in Bayern am 14. Oktober passiert gar nichts. Die Staatsregierung hat eine Frist zur Stellungnahme bis zum 28. September eingeräumt bekommen. Sollte diese Frist verstreichen, dann wird der BayVGH den EuGH voraussichtlich im Oktober dieses Jahres um Beantwortung der Frage bitten, ob man Zwangshaft gegenüber Amtsträgern eines deutschen Bundeslandes anordnen kann und muss.

Die Umwelthilfe will ein beschleunigtes Eilverfahren beim EuGH beantragen. Kommt es dazu, ist mit einer Entscheidung des EuGH innerhalb von circa drei Monaten zu rechnen. Sollte sich dann herausstellen, eine Zwangshaft sei zulässig, beträfe dies nicht nur den Ministerpräsidenten des Landes Bayern. Nach dem Schreiben des BayVGH sind dabei aktuell auch der Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz (gegenwärtig Dr. Marcel Huber) sowie verschiedene Regierungsbeamte kumulativ im Blick. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, bezeichnete die Entscheidung des obersten Bayerischen Gerichts als einen Paukenschlag für die Verteidigung von Recht und Gesetz – und für die ‚Saubere Luft’ in Bayern aber auch in allen übrigen Bundesländern.“

Debatte in Düsseldorf

Laut einem Bericht in der ‚Welt‘ hat die Deutsche Umwelthilfe wegen hoher Stickstoffdioxid-Werte neben der NRW-Landeshauptstadt Düsseldorf auch Bonn, Bochum, Dortmund, Düren, Essen, Gelsenkirchen, Köln und Paderborn im Visier. Allerdings: Düsseldorf will ältere Dieselfahrzeuge weiter fahren lassen. Der neue Luftreinhalteplan sieht keine Fahrverbote vor und soll im Januar in Kraft treten. Während Umweltverbände dagegen Sturm laufen, setzt die Rhein-Metropole auf über 60 Maßnahmen für bessere Luft. Dazu gehört die Nachrüstung von 155 städtischen Bussen sowie die Anschaffung neuer Fahrzeuge für den ÖPNV. Kostenpunkt: 43 Millionen Euro. Damit könne der Anteil der Rheinbahn am Stickstoff-Ausstoß im Straßenverkehr bis 2020 deutlich sinken, heißt es. Zudem sollen Radverkehr und Elektromobilität ausgebaut werden. Das beeindruckte auch die Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf. Sie verschoben in der vergangenen Woche ihre Entscheidung zu möglichen Fahrverboten, berichtete die Rheinische Post. Der neue Luftreinhalteplan wurde vor Gericht übergeben und die klagende DUH muss ihn nun prüfen. Die zuständige Kammer werde eine Entscheidung über den Vollstreckungsantrag der DUH dann „in den kommenden Wochen schriftlich treffen“, heißt es in dem Bericht. Wie das Verfahren ausgeht, ist derzeit noch völlig offen. tm

Symbolfoto: Superbass, Lizenz: cc by-sa 4.0

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Tags: BayernDeutsche UmwelthilfeDieselfahrverbotDüsseldorfLuftreinhalteplanMünchenNordrhein-Westfalen
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