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Taxifahrer soll auf Fahrgäste zugerast sein

von Simon Günnewig
17. Dezember 2019
Lesedauer ca. 2 Minuten.
1
Taxi Deutschland klagt gegen Uber B.V.

Vor dem Kölner Landgericht musste sich ein 62-jähriger Taxifahrer verantworten. Der Tatvorwurf: gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.

Bereits im Juli soll ein Kölner Taxifahrer versucht haben, vorsätzlich einen Fahrgast zu überfahren. Der Tat soll ein Streit vorausgegangen sein. Bei einem anschließenden Wiederaufeinandertreffen soll der Taxifahrer versucht haben, einen Fahrgast zu überfahren.

Wie der Kölner Stadt-Anzeiger berichtet, stellte die Freundin des Fahrgastes die Situation so dar, dass sie mit ihrem Freund das Taxi bestiegen hatte, aber weil der Fahrer angeblich wegen fehlender Parkplätze schimpfte, das Fahrzeug wieder verlassen hatte. Der Taxifahrer habe sie daraufhin verfolgt. An der Haltestelle Ostheim soll die Situation dann eskaliert sein. Der männliche Fahrgast soll, wie berichtet wird, den Taxifahrer beleidigt und mit einem Faustschlag tätlich angegriffen haben. Daraufhin soll der Taxifahrer versucht haben den Fahrgast umzufahren, was aber unbeteiligte Augenzeugen nicht bestätigen konnten. Da sich der Schläger bereits in einem ‚größeren‘ Verfahren vor dem Landgericht Essen verantworten muss, wurde das Verfahren wegen Körperverletzung gegen ihn bereits eingestellt.

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Die vorsitzende Richterin schätzte die Aussagen der Freundin als wenig glaubwürdig ein, da sie ihren Freund entlastete und den Taxifahrer schwer belastete. Glücklicherweise konnte ein Busfahrer, dessen Bus von dem Taxifahrer beim Zurücksetzen gerammt wurde, von der Panik des Taxifahrers nach dem Faustschlag berichten. Aufgrund von fehlenden Zeugen endete die Verhandlung zwar nicht mit einem Freispruch, aber das Verfahren wurde ohne Auflagen eingestellt.

Kommentar der Redaktion: Die Einschätzung solch eines Vorfalls aus der Ferne ist immer recht schwierig, aber die Tatsache, dass auf den männlichen Fahrgast noch ein weiteres Verfahren wartet, spricht Bände.

Foto: pixabay

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Tags: KölnLandgericht KölnUrteil
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Simon Günnewig

Als „Redakteur Technik“ betreut er die Fahrzeug- und Zubehör-Themen in den klassischen Print und Onlinekanälen der Taxi-Times. Weiterhin ist er Ansprechpartner für Bewegtbild und digitale Distribution der Taxi Times Inhalte.

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Kommentare 1

  1. Joachim Stahlkopf says:
    3 Jahren her

    Ich habe selbst eine Situation erlebt, wo ich angegriffen worden bin, mein Fahrzeug beschädigt wurde und ich verletzt wurde, aber als einzelne Person hast Du gar keine Chance etwas zu beweisen.
    Im Gegenteil das Gericht hat mir einen Strafbefehl wegen angeblicher Körperverletzung zugesandt ohne
    mich persönlich vorzuladen und meine Version zu dieser Geschichte zu hören.

    Ein Segen hat das Gericht diesen Unsinn dann doch nicht geglaubt und die Angelegenheit eingestellt.
    Aber ohne Anwalt keine Chance, obwohl man nichst verbrochen hat.

    Für mich gibt es nur eine Möglichkeit, einer vorgeschriebene Videoüberwachung für Taxen, damit ist dem Fahrer geholfen sowie dem Kunden. In den übrigen öffentlichen Verkehrmitteln und bei anderen öffentlichen Bereichen vollkommen selbstverständlich!

    Taxibus Berlin

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