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UberX-Verbot: Viele Fragen – hier die Antworten

von Jürgen Hartmann
23. Oktober 2019
Lesedauer ca. 3 Minuten.
31

Das gestern publik gewordene Verbot der UberX-App wirft viele Fragen auf. Warum vermittelt Uber trotzdem weiter? Warum wird es erst jetzt publik? Was bedeutet die verweigerte Annahme wegen fehlender Übersetzung?

Seit gestern berichten Medien darüber, dass Uber über seine App „UberX“ keine Fahrten mehr vermitteln darf. Die ersten Reaktionen von den Taxifahrern waren seitdem eine Mischung aus Freude, aber auch Verwunderung, warum es trotzdem so weitergeht wie bisher. Taxi Times hat die Hintergründe der Einstweiligen Verfügung recherchiert.

  1. Warum wird UberX verboten?

Laut Personenbeförderungsgesetz darf ein Mietwagen Fahrten nur ausführen, wenn die Bestellung vorher an seinem Betriebssitz eingegangen ist. Im aktuellen Kölner Verfahren (AZ 81 O 74/19) konnte der Antragssteller, ein Kölner Taxiunternehmer, nachweisen, dass die über UberX vermittelten Fahrten direkt in das Fahrzeug gehen und vom Fahrer ausgeführt werden können. Wörtlich heißt es im Beschluss vom 19.7.2019: „Die Antragstellerin […] hat glaubhaft gemacht, dass ein Mietwagenunternehmer, der die Smartphone-Applikation UberX nutzt und über eine Push-Nachricht über einen Auftrag eines Kunden informiert wird, diesen Auftrag unabhängig von einer Bestätigung durch einen sich am Betriebssitz des Mietwagenunternehmers befindlichen Disponenten selbstständig annehmen kann. Dies verstößt gegen § 49 Abs. 4, Satz 1.2.und 5 PBefG.“

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Als Konsequenz aus dieser richterlichen Einschätzung wird dem Unternehmen Uber BV mit Sitz in Amsterdam untersagt, „im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken die von ihr herausgegebene Smartphone-Applikation UberX für Mietwagenfahrer und Mietwagenunternehmer für die Vermittlung von Fahraufträgen einzusetzen.“

  • Warum hat UberX nicht gleich am 19. Juli seinen App UberX vom Markt genommen?

Richterliche Beschlüsse werden immer erst nach der Zustellung an das beklagte Unternehmen rechtswirksam. Da Uber in Deutschland keinen Firmensitz hat, musste der Beschluss vom Landgericht Kölns an die UberBV in Amsterdam zugestellt werden. Solche Zustellungen erfolgen über einen Gerichtsvollzieher. Der Rechtsanwalt des Taxiunternehmers hatte die Auslandszustellung an UberBV am 23. Juli beim Kölner Landgericht beantragt und das wiederum hatte einen niederländischen Gerichtsvollzieher mit der Zustellung beauftragt. Die Zustellung bei Uber BV erfolgte dann am 13.9.2019, die Annahme wurde allerdings durch die Uber BV verweigert. Über die Verweigerung wurde der Taxi-Anwalt durch das Landgericht Köln dann am 8. Oktober 2019 informiert.

  • Warum hat Uber BV die Annahme verweigert?

„Der Empfänger verweigerte die Annahme aufgrund der verwendeten Sprache“, heißt es offiziell im Taxi Times vorliegenden Übergabeprotokoll des Gerichtsvollziehers. Soll heißen: Der in deutscher Sprache verfasste Beschluss hätte nebst allen Anlagen mit Niederländischer Übersetzung zugestellt werden müssen. An dieser Stelle wird es nun besonders ärgerlich, denn der Taxi-Anwalt hatte bereits am 30.7.2019 beim Landgericht Köln einen zweiten Antrag auf Zustellung des Beschlusses an die Uber BV gestellt. Dieser zweite Antrag enthielt eine niederländische Übersetzung und wurde vom Gericht am 16.8.19 an den Gerichtsvollzieher weitergereicht. Stand heute verfügt das Landgericht aber über keinerlei Kenntnis darüber, ob die Auslandszustellung mit Übersetzung mittlerweile erfolgt ist und von Uber BV angenommen wurde.

  • Gilt der Beschluss somit nach wie vor als nicht zugestellt und darf demzufolge auch noch nicht vollstreckt werden?

Diverse Urteile deuten darauf hin, dass internationale Konzerne, die in vielen Ländern und dort jeweils auch in deren Landessprache agieren (z.B. in Form einer Homepage) sehr wohl unterstellt werden kann, dass sie ein solches Urteil in einer Landessprache verstehen und übersetzen können.

Da UberX nach wie vor aktiv ist, wird man nun in Köln anhand regelmäßig durchzuführender weiterer Fahrten dokumentieren, dass Uber gegen den Beschluss vom 19.7.19 „zuwiderhandelt“ und entsprechende Strafanträge bei Gericht einreichen.

  • Gilt das Verbot tatsächlich bundesweit?

Ja, das wurde ausdrücklich bei der Einreichung der Einstweiligen Verfügung so formuliert. Strafanträge darf allerdings nur der Unternehmer stellen, der die Einstweilige Verfügung erwirkt hat. jh

Hinweis in eigener Sache: Diese Meldung können Sie auch in unserer Taxi Times-App nachlesen. Jetzt kostenlos runterladen.

Tags: einstweilige VerfügungLandgericht KölnUber-Verbot
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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Kommentare 31

  1. vedat says:
    3 Jahren her

    Was ist dann Green und Black? Das muss komplette Appsperre für alle Applicationen! Das ist die Lösung. Uber X verboten, Green und Black gehen noch. Die 2. werden auch vielleicht verbieten dann zB. Uber Blue, Pink, Y, Q dran. Jahrelang gehtt’s so weiter. Dieses Theater mag ich nicht mehr sehen.

    Antworten
    • Maarten Habermann says:
      3 Jahren her

      Es kann nicht sein, dass ein Unternehmen wie Uber machen kann was es will. Ein Gericht verbietet diesen Dienst, dass Unternehmen macht weiter und als Krönung schaut die Politik zu. Die Zulassungsbehörden könnten dem Wahnsinn ein Ende machen und den Dienst auf unseren Straßen verbieten. Außerdem könnte man die App auch einfach mal aus dem Netz holen, zumal sie eben illegal ist.
      Aber hey Leute, was nützt es Uber zu verbieten, wenn man als Alternative „free now – ride“ nutzen kann. Auch diese App vermittelt direkt auf das Smartphone des Fahrers und ein Wagen steht in 2 min. vor der Tür. Auch illegal!
      Es wird Zeit, dass die Taxifahrer wieder ordentlich krach machen und den Köllner Kollegen unterstützen. Schließlich betrifft es ganz Deutschland.
      Hier sind für die Organisation unsere Verbände und Innungen gefragt. Also worauf wird jetzt noch gewartet?
      Unser Lohn ist in Gefahr!!!!

      Antworten
      • Bernd Skalitzer says:
        3 Jahren her

        Und BVG in Berlin mit Eigentümer Das Bundesland Berlin !!!!

        Antworten
        • Stefan says:
          3 Jahren her

          Free now ride ist doch das gleiche. Das müsste auch verboten werden. Oder geht da der Auftrag erst in die Zentrale und dann automatisch zum Fahrer auf seine App rüber??? Wenn das Urteil nur darauf abzielt dann wird uber schnell handeln und das „lösen“.

          Antworten
      • Bernd Skalitzer says:
        3 Jahren her

        Und Moya ,Doya, Talixo, Felixo, Sixt, Fixt, und so weiter.?

        Antworten
  2. Tom says:
    3 Jahren her

    Drehts ab den Sch….. es muss doch die Möglichkeit geben, oder es so zu sehn, dass zukünftig auf die Urteile der Richter geschi..en wird

    Antworten
  3. Jürgen Zech says:
    3 Jahren her

    Ein sehr guter Teilerfolg – Kompliment an die Kollegen in Köln !!!
    Jetzt heißt es weiter machen – UBER von allen Seiten angreifen – das Taxigewerbe muss bundesweit zusammen halten und Schulter an Schulter geschlossen stehen !!!
    Natürlich gilt das auch für München – hier ruht die Taxi München eG leider im dauerhaften Dornröschenschlaf sich aus und schaut untätig den Aktivitäten von UBER zu !!!

    Antworten
    • Redaktion says:
      3 Jahren her

      Hallo Herr Zech, zum hier zitierten Zusammenhalt zählt aber doch auch, dass man zu seiner Taxizentrale hält, oder nicht?

      Antworten
      • Neugebauer says:
        3 Jahren her

        Hallo Redaktion,
        aber auch als Mitglied der Taxi München eG darf man sein Meinung sagen, die im Übrigen auch meine ist. Ich gehe sogar noch weiter, denn meiner Meinung nach befinden sich die Ordnungsbehörden auch seit Jahren im Dörnröschenschlaf und meines Wissen glänzt die Münchner Gerichtsbarkeit auch nur mit wegschauen.
        MfG
        Neugebauer

        Antworten
    • Thomas Soumagne says:
      3 Jahren her

      UBER macht zur Zeit richtig Werbung
      Würden Sie es machen bei einem bevorstehenden Verbot???? Da läuft eine Übernahme bin mir sicher das UBER bald die Katze aus den Sack lässt..Und Deutsche Gesetze sind lächerlich und immer auszuhebeln.

      Antworten
  4. Paul says:
    3 Jahren her

    Der Kommentar der Redaktion auf den Beitrag von Kollege Zech ist nicht nachvollziehbar. Der Kollege ist trotz der Kritik Solidarisch. Kritik wegen Untätigkeit sollte wohl möglich sein.

    Antworten
  5. HTY31 says:
    3 Jahren her

    Allen sollte klar sein, dass die größte Gefahr nicht von Uber und FREE NOW ausgeht, sondern von 20 Monat‘s GmbH‘s Mietwagenunternehmen, die durch den Beschluss des Bundesverband Taxi Zukünftig auf die Ortskundeprüfung verzichten zu wollen, die Chance erhalten, ihr Mietwagenunternehmen als Taxiunternehmen fort zu führen.

    Antworten
    • Redaktion says:
      3 Jahren her

      Eine interessante These – haben wir so auch noch nie gehört…

      Antworten
    • Taxi321 says:
      3 Jahren her

      Selbst wenn die ortskunde wegfällt, muss der Mietwagen unternehmer erst mal Taxi Konzessionen fur seine dutzend Toyota auris bekommen. Und da der taxi markt dahingehend reguliert wird, bringt denen das garnichts.

      Antworten
  6. Taxi321 says:
    3 Jahren her

    Das ist wohl die beste Nachricht der letzten paar Jahre für die taxibranche. Freut euch auf die steigenden Umsätze sobald der Beschluss dann endlich zugestellt werden konnte und dii über app einem sagt: „in ihrem Gebiet leider nicht verfügbar“

    Die ausbeutenden Mietwagenunternehmer, welche ihr Personal für einen Hungerlohn haben arbeiten lassen, tuen mir kein Stück Leid. Was wird nur aus den ganzen Toyota auris? Das wird einige Insolvenzen mit sich ziehen.

    Antworten
    • nisay says:
      3 Jahren her

      Wie wäre es mal mit eine Demo von Berlin nach Köln um die Kollegen zu unterstützen wir müssen jetz bissen Krach machen

      Antworten
  7. taximuc says:
    3 Jahren her

    Das Urteil ist auf jeden Fall ein großer Erfolg. Uber versucht natürlich mit allen mehr oder weniger rechtlichen Mitteln das Urteil zeitlich zu verzögern. Aber es sieht so aus als ob wir Taxler noch etwas durchhalten und kämpfen müssen und dann scheint das Thema vom Tisch zu sein. Was die Umwandlung von Mietwagenkonzessionen in Taxi Konzessionen anbelangt sollte rasch ein Riegel vorgeschoben werden wenn es diese Möglichkeit der Umwandlung geben sollte.

    Antworten
    • M. LANGE says:
      3 Jahren her

      Der Wegfall der Ortskundeprüfung wäre ein böser Fehler! Im Gegenteil! Wir brauchen dringend mehr Schulung und bessere Qualifizierung.

      Nur durch besseren Service können wir uns abgrenzen von Chaoten des Straßenverkehrs und unkundige Dilettanten.

      Im Bereich des Handwerks hat man mittlerweile erkannt, dass der Wegfall der Meisterpflicht zu viel Pfusch und unzufriedenen Kunden geführt hat.
      Darunter hatten dann auch die seriösen Betriebe der Branche zu leiden.
      Bessere Ausbildung und auch Prüfung von Kenntnissen und Fertigkeiten kann auch unserer Branche nur gut tun.
      Die jetzt auf Arbeitslosigkeit zusteuernden Mietwagenfahrer könnten bei entsprechender Ausbildung unser Personalproblem lösen helfen.
      Lasst uns doch die fähigen Fahrer herzlich willkommen heißen!

      Antworten
      • Teodoros says:
        3 Jahren her

        Eine sehr treffliche Überlegung, eine gute und logische Überlegung, ihre Meinung geehrter Kollege ist brilliant.
        Wie können wir es bringen das exat ihre Sichtweise unsere Innungen begreifen.

        Antworten
  8. FV says:
    3 Jahren her

    Vielen Dank an die Redaktion von
    Taxi-Times.
    Das so Ausführlich die Sache recherchiert und geklärt hat.
    Jetzt sind die Verbände in ganzen Land , wie BZP oder Taxi Vereine , sich darum Kümmern. , und zum wirksamen des Bescheides sich mit allen Kräften einsetzen.

    Antworten
  9. Tom says:
    3 Jahren her

    Was aber NIEMALS passieren darf, dass sich solche Firmen über Richtsprüche hinwegsetzen können und das RECHT plötzlich wertlos wird. Denn wenn das passiert, kann jedes Unternehmen machen was es will und darüber hinaus, werden Abgaben nicht mehr gezahlt, sondern einfach eingesteckt und was das bedeutet, braucht man nicht einmal anzudenken!Was ist denn eigentlich mit Free Now? Haben sich die 2 Hauptinvestoren schon zurückgezogen? Die Gefahr einer Übernahme durch UBER steht im Raum?!

    Antworten
    • Bernd Skalitzer says:
      3 Jahren her

      Und Moya ,Doya, Talixo, Felixo, Sixt, Fixt, und so weiter.?

      Antworten
  10. Cap says:
    3 Jahren her

    Taxi Verbände oder Vereine sind alle die gleiche,sonst hätten Sie selber was gemacht ,zu mindestens gegen Kommunen ,Deutsche Gesetze die man damit spielt wie man will

    Antworten
  11. Johann says:
    3 Jahren her

    Wer zeigt eigentlich mal in München einen Uber-Fahrer (oder anderen Fahrdienst-App-Mietwagenunternehmer) an, wenn die Behörden Ihrer Kontrollpflicht nicht hinterher kommen….!?

    In Anlehnung an „Köln“ kann es aussichtsreich sein, das Fahrer und Partnerunternehmer bald Ihre Dienste einstellen.
    Diese könnten dann dankbar sein, weil man Fahrer von Ihren Hungerlöhnen befreit und Unternehmer Ihre Einkommenverluste abschließen können.

    Außerdem besteht für diese dann nicht mehr Gefahr ständig Gesetzesverstößen gefahr zu laufen und sich seine wirtschaftliche Zukunft nicht mehr zu verbauen.

    Eine weitere Nebenwirkung wäre, das viele Autos von den staugeplagten Innenstädten verschwinden und und wieder die „Öffies + Taxis besser genutzt werden.
    Als langjähriger Außendienstler in München und Umgebung sehe ich das hier der „Autoverkehrskollaps“ eingetreten ist durch zahlreiche, langwierige Bau(eng)stellen, wegkommende Parkplätze für E-Ladestationen und neue Radwege und Busspuren etc.

    Hinzu kommt noch der „Kampf“ mit zuvielen Radlern, Rollern, und in letzter Zeit noch mit den E-Scooter-Fahrern (Hab derzeit auch noch Trouble, weil ich einen handglotzenden Fußgänger, der bei „ROT“ seine Fußgängerampel überquerte, beim Rechtsabbieger „aufgabelte“

    …. unsere moderne Logistik und div. Paketzusteller tun noch den Rest…., und jeden zweiten Tag komme ich nicht in oder aus meiner Tiefgarage….

    Langsam reichts mir und ich ziehe ins Umland (da ist auch noch die Gewerbesteuer erheblich günstiger) weil meine Verbesserungsvorschläge meistens auch nichts nützen.

    Antworten
  12. Thomas B. says:
    3 Jahren her

    Der Münchner Flughafen wird seit Tagen von einer gigantischen Werbekampagne durch Uber überzogen. Werbeplakate an den Drehtüren, an den Zufahrtswegen und u.a. einem riesigen Leuchtreklamelaufband im Empfangsbereich des Terminal 2.
    Wissen die etwa mehr als wir?Soll die Personenbeförderung am Flughafen im nächsten Jahr an einen fachfremden Betrieb übergeben werden?Kaum vorstellbar das Uber Millionen für Werbung in den Sand setzt und der Flughafen für ein illegales Unternehmen die Werbetrommel rührt. Hat sich da wer verzockt?Auch egal, dann steht FreeNow in den Startlöchern und unsere extraschlauen FreeNow-Taxi-Kollegen geben uns den Rest.

    Antworten
  13. Ulrich says:
    3 Jahren her

    Zitatanfang

    „Gilt das Verbot tatsächlich bundesweit?

    Ja, das wurde ausdrücklich bei der Einreichung der Einstweiligen Verfügung so formuliert. Strafanträge darf allerdings nur der Unternehmer stellen, der die Einstweilige Verfügung erwirkt hat. jh“

    Zitatende

    Wenn dem so ist, müssen wir als Taxi-Unternehmer bundesweit die Augen gegen die Verstöße offen halten, und dem Taxi-Unternehmer in Köln, der die einstweilige Verfügung erwirkt hat, melden, damit dieser dann die entsprechenden Strafanträge stellen kann.
    Kann mir nicht vorstellen, dass dieser Unternehmer bereit wäre, derart viel Arbeit auf sich zu nehmen, aber es wäre natürlich die effektivste und wahrscheinlich einzige Maßnahme, um eine Strafe in Höhe von bis zu 250.000 € zu erwirken.

    Daher meine Frage an juristisch Sachkundige:

    Gibt es da keinen einfacheren Weg, diese gerichtliche Verfügung wirksam umzusetzen ?

    Antworten
  14. Hans Olo says:
    3 Jahren her

    Ich war in diversen Ländern und dort coexistieren Taxiunternehmen wunderbar mit Uber. Es wird Zeit den Taxis die Monopolstellung zu nehmen. Nicht nur sind Fahrten mit Taxis viel zu teuer, die Erfahrung, die man oft mit Fahrern sammelt ist nicht immer positiv. Zu oft werden Umwege gefahren, Fahrer verfahren sich, beharren dann aber dennoch darauf auch für die unnötigen Wege bezahlt zu werden. Deshalb ist Uber wesentlich attraktiver für den Kunden, da man von Anfang an weiß, welchen Preis man zahlen muss. Es gibt keinen Punkt, der für die Nutzung von Taxis spricht, sie sind nur in dringenden Fällen ein notwendiges und überteuertes Übel. Das hier wird der Mehrheit nicht schmecken aber ich kenne niemanden, der heutzutage gerne noch Taxis in Anspruch nimmt. Allein wie Fahrer gegen Uber-Fahrer vorgegangen sind, spricht Bände.

    Antworten
    • Redaktion says:
      3 Jahren her

      Seltsame Ansichten, lieber Hans. Wir beachäftign uns nun schon so lange mit dem Phänomen Uber, aber sind noch auf kein einziges Land gestoßen, in dem Taxi und Uber wunderbar coexistieren. Daher freuen wir uns, wenn Sie uns mit konkreten Beispielen aufklären könnten…So odr so wäre es allerdings angebracht, wenn Sie sich schleunigst bei unseren Lesern für die pauschale Beleidigung entschuldigen.

      Antworten
  15. Taxor says:
    3 Jahren her

    Wir brauchen Staatsanwälte die richt die Gesetze durchsetzen.Es kann doch nicht sein dass ein ami Unternehmen mit deutschen Gerichtsurteilen so umgehen.
    Deutschlandchef von Uber muss wegen illegale geschäfte geklakt werden.

    Antworten
  16. Harlem says:
    3 Jahren her

    Die Taxibranche wird im Konflikt mit den Fahrdienstleistern untergehen. Zu mächtig ist die Konkurrenz, die finanziell autarke und starke Rückendeckung genießt von Milliardenschweren Globalplayer. Abgesehen von Uber, führen Mercedes und BMW (FreeNow) und VW (MOIA) mit euch einen Stellvertreterkrieg.

    Während ihr euch mit Gerichtsverfahren befasst und euch auf eure Sonderstellung im Personenverkehr stützt, fahren die Fahrdienstleister weiterhin auf „Klage“ und „Revision“. Das kann Jahre dauern, bis ein endgültiges Urteil fällt.

    Aber bis dahin wird es auch neue und unverzichtbare Platzhirsche im öffentlichen Personenverkehr geben. Wer heutzutage nicht mit der Zeit geht, bleibt auf der Strecke liegen.

    Viel Glück weiterhin

    Antworten
  17. Andreas says:
    2 Jahren her

    IM KOALITIONSVERTRAG STEHT DAS DAS PBEFG AN DIE MODERNE ANGEPASST WIRD UND DAS NOCH IN DIESER LEGISLATURPERIODE DER GROKO.

    OB DAS NOCH KOMMT IST FRAGWÜRDIG.

    Antworten

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