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Start Arbeitsrecht

Überbrückungshilfen: Countdown für Schlussabrechnung läuft

von Remmer Witte
18. Mai 2022
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Überbrückungshilfen: Countdown für Schlussabrechnung läuft

Wer im Zuge der Corona-Krise Überbrückungshilfen erhalten hat, sollte ab jetzt die Schlussabrechnungen einreichen. Dies muss spätestens bis Jahresende abgeschlossen sein. Ansonsten droht die Komplett-Rückzahlung.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und das Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) haben gemeinsam darauf hingewiesen, dass ab sofort, spätestens aber bis zum 31.12.2022, die Schlussabrechnungen für die erhaltenen Überbrückungshilfen eingereicht werden müssen.

Was ist die Schlussabrechnung? Die Anträge auf Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfen wurden von den Steuerberatern häufig auf Basis von Umsatzprognosen und prognostizierten Kosten bewilligt. Auf Grundlage der tatsächlichen Umsatzzahlen und Fixkosten erfolgt nun ab 5. Mai 2022 bis zum 31. Dezember 2022 eine Schlussabrechnung auf Basis der tatsächlichen Ergebnisse. Diese Frist gilt für alle Überbrückungshilfen gemäß Paket I, II, III, III-Plus und IV. Nach Prüfung durch die Bewilligungsstelle wird im Schlussbescheid dann die endgültige Förderhöhe mitgeteilt. Und dies kann je nach gewählten Programmen zu einer Bestätigung der erhaltenen Mittel oder zu einer Nach- oder Rückzahlung führen. Im Falle einer Rückzahlungsverpflichtung will die Bewilligungsstelle angemessene Fristen für die Rückzahlungen festlegen.

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Den Steuerberatern, die bei den Anträgen meist die Rolle der prüfenden Dritten übernommen haben, ist die Befristung natürlich bekannt, zumal sie ja genau deswegen als Vermittler für die Leistungen ausgewählt wurden. Trotzdem mag es sinnvoll sein, dem einen oder anderen hier frühzeitig auf die Finger zu klopfen, denn bei einer fehlenden Schlussabrechnung ist jeder gewährte Vorschuss vom Empfänger zurückzuzahlen.

Die Bewilligungsstellen haben den Ablauf der erforderlichen Schlussabrechnung in einem Video zusammengefasst. Ob dieses allerdings ernsthafte Hilfestellungen bei der Erledigung der Aufgabe liefern kann, darf bezweifelt werden. Es erklärt lediglich im Comicstil, was gefordert wird. rw

Beitragsbild: BMWK

Tags: AbrechnungenBundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz BMWKBundesministeriums der FinanzenÜberbrückungshilfe
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Remmer Witte

Der Prokurist eines Oldenburger Taxibetriebs kann auf über 40 Jahre Erfahrung im Taxigewerbe zurückblicken. Der Niedersachse ist offen für alternative Antriebe und engagiert sich in der Taxi-Erfagruppe.

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